Volle Kostenübernahme für Hörgeräte?
Verfasst: 11. Okt 2007, 10:26
Hallo zusammen,
ich bin nun seit einigen Wochen Probeträger von diversen Hörgeräten. Mit den zuzahlungsfreien Geräten kann ich leider nichts anfangen, weil diese nur mit einem Mikrofon ausgestattet sind und ich bei Hintergrundgeräuschen genauso wenig verstehe, wie ohne Geräte.
Zusätzlich kommt hinzu, dass ich nur im Hochtonbereich schwerhörig bin. Die zuzahlungsfreien Geräte gibt es leider nur mit offenem Ohrstück. Diese beeinträchtigen aber mein Hörvermögen im Tief- und Mitteltonbereich.
Seit gestern probiere ich nun die "Riva 1" aus. Die Geräte sind super, ich verstehe alles, kann von Rundumhören auf Richtungshören (nur nach vorne ) umschalten, so dass Nebengeräusche bei Gesprächen nicht mehr stören, und die Geräte haben einen Minischlauch, so dass mein Hörvermögen im Tieftonbereich nicht eingeschränkt ist. Allerdings muss ich draufzahlen.
Nun meine Frage:
Ich habe gelesen, dass die Krankenkasse ( ich bin bei der TK ) die Kosten für teurere Geräte voll übernehmen muss, wenn der Ohrenarzt speziell diese Geräte verordnet und dieses fachlich begründet.
Es soll auch diesbezüglich ein Gerichtsurteil geben.
Ist da was dran? Kann mir da jemand weiterhelfen? Was muss der Arzt dann in eine solche Verordnung schreiben?
Mein Akkustiker kennt solche Fälle leider nicht.
Wäre für mich sehr wichtig, weil ich ALG II - Bezieher bin, da tut so eine Zuzahlung natürlich weh. Aber was nutzt es, wenn ich aus Kostengründen Hörgeräte nehme, die dann später in irgend einer Schublade verschwinden???
Schon jetzt Danke für Eure Antworten,
Rainer
ich bin nun seit einigen Wochen Probeträger von diversen Hörgeräten. Mit den zuzahlungsfreien Geräten kann ich leider nichts anfangen, weil diese nur mit einem Mikrofon ausgestattet sind und ich bei Hintergrundgeräuschen genauso wenig verstehe, wie ohne Geräte.
Zusätzlich kommt hinzu, dass ich nur im Hochtonbereich schwerhörig bin. Die zuzahlungsfreien Geräte gibt es leider nur mit offenem Ohrstück. Diese beeinträchtigen aber mein Hörvermögen im Tief- und Mitteltonbereich.
Seit gestern probiere ich nun die "Riva 1" aus. Die Geräte sind super, ich verstehe alles, kann von Rundumhören auf Richtungshören (nur nach vorne ) umschalten, so dass Nebengeräusche bei Gesprächen nicht mehr stören, und die Geräte haben einen Minischlauch, so dass mein Hörvermögen im Tieftonbereich nicht eingeschränkt ist. Allerdings muss ich draufzahlen.
Nun meine Frage:
Ich habe gelesen, dass die Krankenkasse ( ich bin bei der TK ) die Kosten für teurere Geräte voll übernehmen muss, wenn der Ohrenarzt speziell diese Geräte verordnet und dieses fachlich begründet.
Es soll auch diesbezüglich ein Gerichtsurteil geben.
Ist da was dran? Kann mir da jemand weiterhelfen? Was muss der Arzt dann in eine solche Verordnung schreiben?
Mein Akkustiker kennt solche Fälle leider nicht.
Wäre für mich sehr wichtig, weil ich ALG II - Bezieher bin, da tut so eine Zuzahlung natürlich weh. Aber was nutzt es, wenn ich aus Kostengründen Hörgeräte nehme, die dann später in irgend einer Schublade verschwinden???
Schon jetzt Danke für Eure Antworten,
Rainer