BFA zahlt nicht mehr den Aufpreis für meine erforderlichen HG´s
Verfasst: 12. Feb 2008, 21:43
hallo,
ich bin neu im Forum und wende mich eigentlich in meiner Verzweiflung an Euch.
Ich bin 50 Jahre alt und trage schon immer Hörgeräte Ich habe eine sehr schwere Hörbeeinträchtigung (Innenohrschwerhörigkeit)von Kindheit an. Das betrifft meine beiden Ohren. Implantate gehen nicht. Da ich berufstätig bin (Bürokauffrau) hat der Arbeitgeber mir ein Telefon an den Arbeitsplatz gestellt, mit dem ich wenigstens telefonieren kann (Telefonverstärker). Außerdem wurden in der Vergangenheit die Mehrkosten für die erforderlichen Hörgeräte von dem Versorgsamt übernommen. Die machen das aber nicht mehr, weil es ein Urteil vom Bundesgerichtshof gibt (AZ.:B 3 KR 20/04 R), in dem Entschieden wurde, dass dieKK laut Bundessozialgericht (§ 33 SGB !V) über den Festbetrag hinaus den vollen Betrag bezahlen muss.
Ich habe beide von derKK (AOK) bezahlten Hörgeräte ausprobiert und kann nur sagen: Schon bei der Fahrt im Auto zum meinem Arbeitsplatz wurde ich bald verrückt. So laut wurden die Geräusche. Und dabei verstand ich weder die Nachrichten noch die Verkehrsdurchsagen. Besser: ich verstand überhaupt nichts mehr. Am Arbeitsplatz war das Reden der Kollegen so störend durcheinander und von mir nicht mehr zu trennen. Telefonate zu Ämtern, was zu meinen täglichen Aufgaben gehört, konnte ich nicht mehr verstehen. Es war unmöglich, so dass ich meine alten bisherigen wieder aufsetzen musste, die aber inzwischen langsam ihren Geist aufgeben. Das zweite Paar, das ich ausprobierte, war schon gleich vor der Türe des Akkustikers bald nicht mehr auszuhalten. Ich komme damit nicht zurecht, so sehr ich mich auch bemühe. Mein Akkustiker hat errechnet, dass ich für die erforderlichen und von mir getesteten (und geeigneten) HG ca. 5000¤ drauf zahlen muss. Das kann ich mir nicht leisten. Ich habe einen Antrag an die BfA geschickt für die Übernahme der Restkosten, aber die haben abgelehnt mit dem Verweis an die KK. Bei der BFA habe ich gegen den ablehnenden Bescheid vorerst Einspruch erhoben und werde noch einmal neu begründen.Ich müßte nun klagen.
Kann mir Jemand weiterhelfen wie ich da vorgehen kann? Ich habe schon bald nicht mehr die Nerven hierfür und verliere so langsam mein altes Selbstvertrauen, weil ich jetzt meine Behinderung wieder sehr deutlich vorgeführt bekomme. Wie und wo gehe ich vor das Sozialgericht um zu Klagen? Wie ist das mit dem Einschalten eines Anwalts? Muss ich die Kosten für die teuren Hörgeräte erst einmal vorstrecken und einen Kredit hierfür aufnehmen? Kann ich meine Rechtschutzversicherung hierfür benutzen?
Bitte, bitte gebt mit Hinweise für weitere Wege.
ich bin neu im Forum und wende mich eigentlich in meiner Verzweiflung an Euch.
Ich bin 50 Jahre alt und trage schon immer Hörgeräte Ich habe eine sehr schwere Hörbeeinträchtigung (Innenohrschwerhörigkeit)von Kindheit an. Das betrifft meine beiden Ohren. Implantate gehen nicht. Da ich berufstätig bin (Bürokauffrau) hat der Arbeitgeber mir ein Telefon an den Arbeitsplatz gestellt, mit dem ich wenigstens telefonieren kann (Telefonverstärker). Außerdem wurden in der Vergangenheit die Mehrkosten für die erforderlichen Hörgeräte von dem Versorgsamt übernommen. Die machen das aber nicht mehr, weil es ein Urteil vom Bundesgerichtshof gibt (AZ.:B 3 KR 20/04 R), in dem Entschieden wurde, dass die
Ich habe beide von der
Kann mir Jemand weiterhelfen wie ich da vorgehen kann? Ich habe schon bald nicht mehr die Nerven hierfür und verliere so langsam mein altes Selbstvertrauen, weil ich jetzt meine Behinderung wieder sehr deutlich vorgeführt bekomme. Wie und wo gehe ich vor das Sozialgericht um zu Klagen? Wie ist das mit dem Einschalten eines Anwalts? Muss ich die Kosten für die teuren Hörgeräte erst einmal vorstrecken und einen Kredit hierfür aufnehmen? Kann ich meine Rechtschutzversicherung hierfür benutzen?
Bitte, bitte gebt mit Hinweise für weitere Wege.