Hallo ihr Lieben,
wir haben im September letzten Jahres einen Schwerbehindertenausweis beantragt und gleichzeitig schon alle möglichen Briefe und Bescheinigungen von allen Untersuchungen beigelegt. Einen Monat später hatten wir auch die Frühförderung für unseren Sohn durch. Also noch nicht so lange her. Dazu waren wir natürlich auch beim Gesundheitsamt und selbst diesen Bericht habe ich mir besorgt. Die vom Gesundheitsamt meinten, das Versorgungsamt würde sich für den Bericht automatisch an sie wenden.
Im Januar haben wir noch mal nachgefragt und bekamen die Auskunft, man bräuchte nur noch den Bericht des Kinderarztes. Jetzt haben wir ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass die Bearbeitung nicht weitergehen kann, weil noch der Bericht vom Entwicklungstest und von der Frühförderung aussteht.
Ich muss dazu sagen, dass uns von der Pädaudiologie zu einem Entwicklungstest geraten wurde. Wir haben allerdings entschieden, unseren Sohn erst testen zu lassen, wenn er eine Weile mit seinen Hörgeräten gelebt hat. Bis dahin war er auch schon ziemlich überfordert mit abertausend Terminen rund um Pädaudiologie, HNO-Arzt, Logopädie, Kinderarzt und dann auch noch Akustiker.
Im Nachhinein wäre es wahrscheinlich zuträglicher für den Ausweis, wenn wir einen Entwicklungstest schon im Stadium vor der Hörgeräteversorgung hätten machen lassen. Dem ist ja jetzt nicht so. Und von der Frühförderung haben wir bisher noch keinen Bericht.
Ich frage mich gerade, was ich dem Amt erzähle zum Thema ausstehende Nachweise. Die haben von uns einen ganzen Katalog an Unterlagen bekommen. Und nach einem halben Jahr fehlen plötzlich ganz dringend Dokumente zur Weiterbearbeitung…grmpf… Sind die so nötig für die letzte Urteilsfindung?
Vielen Dank fürs Lesen!
Maike
Schwerbehindertenausweis ohne Entwicklungstest?
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Re: Schwerbehindertenausweis ohne Entwicklungstest?
Hallo Maike,
grundsätzlich ist es so, dass im Verfahren beim Versorgungsamt der Untersuchungsgrundsatz gilt. Das bedeutet, dass die Behörde gemäß § 20 absatz 1 SGB X den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt und Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt. Wenn das Amt also der Meinung ist, dass es einen Entwicklungstest benötigt, darf es diesen auch anfordern.
Wenn ich dich aber richtig verstanden habe, wurde bisher noch überhaupt kein solcher Test durchgeführt, sondern es wurde lediglich angeregt, einen solchen durchzuführen. Dann kann das Ergebnis dieses Testes natürlich auch nicht angefordert werden. Das hört sich für mich dann eher an wie eine Hinhaltetaktik.Ist dir bekannt, dass du sechs Monate nach Antragseinreichung eine Untätigkeitsklage gemäß § 88 SGG beim zuständigen Sozialgericht einreichen kannst? Vielleicht würde es die Bearbeitung beschleunigen, wenn du unter Fristsetzung eine solche Klage androhst?
Übrigens, man kann die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Vorliegens bestimmter Merkzeichen gemäß § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung auch rückwirkend beantragen, wenn man ein entsprechendes Interesse (z.B. Inanspruchnahme von Steuervorteilen) geltend macht. Wenn der vor der Hörgeräteversorgung bestehende Entwicklungsrückstand durch einen Arzt bestätigt wird, kann auch für vergangene Zeiträume ein höherer GdB gewährt werden.
Viele Grüße
grundsätzlich ist es so, dass im Verfahren beim Versorgungsamt der Untersuchungsgrundsatz gilt. Das bedeutet, dass die Behörde gemäß § 20 absatz 1 SGB X den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt und Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt. Wenn das Amt also der Meinung ist, dass es einen Entwicklungstest benötigt, darf es diesen auch anfordern.
Wenn ich dich aber richtig verstanden habe, wurde bisher noch überhaupt kein solcher Test durchgeführt, sondern es wurde lediglich angeregt, einen solchen durchzuführen. Dann kann das Ergebnis dieses Testes natürlich auch nicht angefordert werden. Das hört sich für mich dann eher an wie eine Hinhaltetaktik.Ist dir bekannt, dass du sechs Monate nach Antragseinreichung eine Untätigkeitsklage gemäß § 88 SGG beim zuständigen Sozialgericht einreichen kannst? Vielleicht würde es die Bearbeitung beschleunigen, wenn du unter Fristsetzung eine solche Klage androhst?
Übrigens, man kann die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Vorliegens bestimmter Merkzeichen gemäß § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung auch rückwirkend beantragen, wenn man ein entsprechendes Interesse (z.B. Inanspruchnahme von Steuervorteilen) geltend macht. Wenn der vor der Hörgeräteversorgung bestehende Entwicklungsrückstand durch einen Arzt bestätigt wird, kann auch für vergangene Zeiträume ein höherer GdB gewährt werden.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Sie beharren auf Entwicklungstest und Frühförderungsbericht ?! Was tun?
Hallo liebes Forum,
ich muss hier nochmal um Hilfe bitten. Ich habe mich mit unserer Frühförderin über das Verhalten des Versorgungsamtes unterhalten und sie war sehr verwundert über die Forderung eines solchen Berichtes. Das wäre ihr nicht bekannt.
Jetzt hat sie selbst beim Versorgungsamt angerufen und die genannte Ansprechpartnerin beharrte weiterhin auf einem aktuellen Bericht der Frühförderung und einem Entwicklungstestbericht. Der Entwicklungstest wurde uns aber lediglich in einem Arztbericht angeraten, aber nicht durchgeführt.
Kann man uns jetzt echt zwingen, einen Entwicklungstest machen zu lassen, obwohl ich gar keine Einschränkungen in der Entwicklung (außer Sprachentwicklung und einen Sprachtestbericht angegeben habe. Beim Gesundheitsamt für die Frühförderung wurde seine Sprachentwicklung noch einmal dokumentiert. Wir haben den Antrag gestellt, um seine Sprachentwicklung und seine chronische Bronchitis begutachten zu lassen.
Ich selbst habe dem Versorgungsamt noch einmal den ärztlichen Bericht vom Gesundheitsamt zur Begründung der Frühförderung mitgeschickt mit dem Hinweis, dass ihnen jetzt alle aktuellen Unterlagen vorliegen (denen liegt wirklich ein riesiger Katalog an Unterlagen vor, die ich selbst schon beim Antrag im September 2007 beigelegt hatte).
Jetzt ist es bald ein halbes Jahr her und wir werden auf den letzten Drücker mit solchen Forderungen belegt! Können wir irgendwie dagegen angehen?
Wir haben so lange für eine Hörgeräteversorgung gekämpft, jetzt werden uns schon wieder Steine in den Weg gelegt. Manchmal ist man es echt leid :'( ....
Viele Grüße,
Maike
ich muss hier nochmal um Hilfe bitten. Ich habe mich mit unserer Frühförderin über das Verhalten des Versorgungsamtes unterhalten und sie war sehr verwundert über die Forderung eines solchen Berichtes. Das wäre ihr nicht bekannt.
Jetzt hat sie selbst beim Versorgungsamt angerufen und die genannte Ansprechpartnerin beharrte weiterhin auf einem aktuellen Bericht der Frühförderung und einem Entwicklungstestbericht. Der Entwicklungstest wurde uns aber lediglich in einem Arztbericht angeraten, aber nicht durchgeführt.
Kann man uns jetzt echt zwingen, einen Entwicklungstest machen zu lassen, obwohl ich gar keine Einschränkungen in der Entwicklung (außer Sprachentwicklung und einen Sprachtestbericht angegeben habe. Beim Gesundheitsamt für die Frühförderung wurde seine Sprachentwicklung noch einmal dokumentiert. Wir haben den Antrag gestellt, um seine Sprachentwicklung und seine chronische Bronchitis begutachten zu lassen.
Ich selbst habe dem Versorgungsamt noch einmal den ärztlichen Bericht vom Gesundheitsamt zur Begründung der Frühförderung mitgeschickt mit dem Hinweis, dass ihnen jetzt alle aktuellen Unterlagen vorliegen (denen liegt wirklich ein riesiger Katalog an Unterlagen vor, die ich selbst schon beim Antrag im September 2007 beigelegt hatte).
Jetzt ist es bald ein halbes Jahr her und wir werden auf den letzten Drücker mit solchen Forderungen belegt! Können wir irgendwie dagegen angehen?
Wir haben so lange für eine Hörgeräteversorgung gekämpft, jetzt werden uns schon wieder Steine in den Weg gelegt. Manchmal ist man es echt leid :'( ....
Viele Grüße,
Maike
Re: Schwerbehindertenausweis ohne Entwicklungstest?
Hallo Maike,
Viele Grüße
Nach Nr. 10 Absatz 14 der "Anhaltspunkte" sollen auch nicht geltend gemachte gesundheitliche Beeinträchtigungen mit einbezogen werden, wenn sie zu einem höheren GdB führen. Aber ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass man seinen Antrag explizit auf bestimmte Behinderungen beschränken darf.Morgaine2908 hat geschrieben:Kann man uns jetzt echt zwingen, einen Entwicklungstest machen zu lassen, obwohl ich gar keine Einschränkungen in der Entwicklung (außer Sprachentwicklung und einen Sprachtestbericht angegeben habe. Beim Gesundheitsamt für die Frühförderung wurde seine Sprachentwicklung noch einmal dokumentiert. Wir haben den Antrag gestellt, um seine Sprachentwicklung und seine chronische Bronchitis begutachten zu lassen.
Nach Nr. 8 Absatz 3 der "Anhaltspunkte" gehört bei der Begutachtung von Kindern die Einschätzung des Entwicklungsstandes mit dazu. Und die Sprachentwicklung lässt sich ja nicht so ganz von der "restlichen" Entwicklung des Kindes trennen.Morgaine2908 hat geschrieben:Jetzt hat sie selbst beim Versorgungsamt angerufen und die genannte Ansprechpartnerin beharrte weiterhin auf einem aktuellen Bericht der Frühförderung und einem Entwicklungstestbericht. Der Entwicklungstest wurde uns aber lediglich in einem Arztbericht angeraten, aber nicht durchgeführt.
Beschleunigen kann man die Tätigkeit von Behörden meist, wenn man die Einreichung einer Untätigkeitsklage androht.Morgaine2908 hat geschrieben:Jetzt ist es bald ein halbes Jahr her und wir werden auf den letzten Drücker mit solchen Forderungen belegt! Können wir irgendwie dagegen angehen?
Ich verstehe schon, dass du nach so langer Zeit endich eine Entscheidung des Versorgungsamt möchtest. Aber der Ausweis wird mindestens rückwirkend ab Datum des Antragseingangs beim Versorgungsamt, gegebenenfalls ab Geburt ausgestellt. Und vielleicht bringt die Weiterführung des Verfahrens auch einen höheren GdB und weitere Merkzeichen als eine sofortige Beendigung?Morgaine2908 hat geschrieben:Wir haben so lange für eine Hörgeräteversorgung gekämpft, jetzt werden uns schon wieder Steine in den Weg gelegt. Manchmal ist man es echt leid
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: Schwerbehindertenausweis ohne Entwicklungstest?
Hallo Kaja,
du hast recht, man kann die Sprachentwicklung nicht ganz von der gesamten Entwicklung trennen. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass meinem Sohn dadurch Vorteile entstehen, weil er wirklich ein ziemlich cleveres Kerlchen ist. Mit Besserung der Sprache (er hat jetzt innerhalb dieses halben Jahres in Rekordgeschwindigkeit sprechen gelernt) kann ich auch immer bestimmter sagen, dass es keine Einschränkungen gibt. Im Gegenteil - er hat eine unglaublich gute visuelle Auffassungsgabe, offensichtlich durch seine lange nicht versorgte Schwerhörigkeit) entwickelt, die ihm jetzt zugute kommt. Uns würde da ja nur ein Entwicklungstest aus der Vergangenheit nützen. Das ist jetzt nicht mehr nachholbar. Also könnte ich nur einen Entwicklungstest machen lassen, in dem uns ja nun bestimmt eine tolle Entwicklung bescheinigt wird. Und ob das so förderlich ist, ich habe da bisher so meine Zweifel.
Ich weiß auch nicht, ich kann nur schwer glauben, dass es da jemand beim Versorgungsamt so gut mit uns meint und deshalb nach so langer Zeit plötzlich diese Forderungen stellt. Das hääten die doch auch einen Monat oder meinetwegen auch zwei Monate später fordern können, oder? Aber ein halbes Jahr zu warten und dann ach wie dringend einen zusätzlichen Test zu verlangen, kommt mir seltsam vor.
Nichtsdestotrotz bin ich sehr dankbar über die Hilfe hier. Oft ist es auch wichtig, die Dinge aus anderen Perspektiven zu sehen, weil einfach die Erfahrung fehlt. Die Paragraphen werde ich mir auf jeden Fall notieren.
Viele Grüße,
Maike
du hast recht, man kann die Sprachentwicklung nicht ganz von der gesamten Entwicklung trennen. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass meinem Sohn dadurch Vorteile entstehen, weil er wirklich ein ziemlich cleveres Kerlchen ist. Mit Besserung der Sprache (er hat jetzt innerhalb dieses halben Jahres in Rekordgeschwindigkeit sprechen gelernt) kann ich auch immer bestimmter sagen, dass es keine Einschränkungen gibt. Im Gegenteil - er hat eine unglaublich gute visuelle Auffassungsgabe, offensichtlich durch seine lange nicht versorgte Schwerhörigkeit) entwickelt, die ihm jetzt zugute kommt. Uns würde da ja nur ein Entwicklungstest aus der Vergangenheit nützen. Das ist jetzt nicht mehr nachholbar. Also könnte ich nur einen Entwicklungstest machen lassen, in dem uns ja nun bestimmt eine tolle Entwicklung bescheinigt wird. Und ob das so förderlich ist, ich habe da bisher so meine Zweifel.
Ich weiß auch nicht, ich kann nur schwer glauben, dass es da jemand beim Versorgungsamt so gut mit uns meint und deshalb nach so langer Zeit plötzlich diese Forderungen stellt. Das hääten die doch auch einen Monat oder meinetwegen auch zwei Monate später fordern können, oder? Aber ein halbes Jahr zu warten und dann ach wie dringend einen zusätzlichen Test zu verlangen, kommt mir seltsam vor.
Nichtsdestotrotz bin ich sehr dankbar über die Hilfe hier. Oft ist es auch wichtig, die Dinge aus anderen Perspektiven zu sehen, weil einfach die Erfahrung fehlt. Die Paragraphen werde ich mir auf jeden Fall notieren.
Viele Grüße,
Maike
Re: Schwerbehindertenausweis ohne Entwicklungstest?
Hallo Maike,
Viele Grüße
Das denke ich eher auch nicht. Wahrscheinlicher ist, dass in Umsetzung der "Anhaltspunkte" beim Versorgungsamt eine interne Verwaltungsanweisung vorliegt, nach der bei Kindern, insbesondere bei Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerungen, ein Entwicklungstest angefordert werden soll. Und das hat der Sachbearbeiter dann brav gemacht - ohne sich darüber noch mehr Gedanken zu machen.Morgaine2908 hat geschrieben:Ich weiß auch nicht, ich kann nur schwer glauben, dass es da jemand beim Versorgungsamt so gut mit uns meint
Ich denke, dass es in Anbetracht der Möglichkeit, nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen zu können, beim Amt die Anweisung gibt, vor Ablauf dieser Frist die Unterlagen zumindest zu sichten. Das ist dann passiert und in diesem Zusammenhang fiel der "fehlende" Entwicklungstest auf.Morgaine2908 hat geschrieben:Das hääten die doch auch einen Monat oder meinetwegen auch zwei Monate später fordern können, oder? Aber ein halbes Jahr zu warten und dann ach wie dringend einen zusätzlichen Test zu verlangen, kommt mir seltsam vor.
Vielleicht kannst du gemeinsam mit der Frühförderung herausfinden, ob und auf welchen Gebieten tatsächlich eine Entwicklungsverzögerung vorliegt. Ist dies derzeit nicht mehr der Fall, hast du ja die Möglichkeit, deinen Antrag explizit auf bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu beschränken (ich hoffe, dass ich noch die Stelle finde, wo ich das gelesen habe). Dann muss dir "nur" noch ein Arzt bestätigen. dass die Entwicklungsverzögerung in der Vorgangenheit vorgelegen hat. Anderenfalls kann der Entwicklungstest, auch wenn er das Verfahren noch etwas in die Länge zieht, für das Ergebnis nur positiv sein.Morgaine2908 hat geschrieben:du hast recht, man kann die Sprachentwicklung nicht ganz von der gesamten Entwicklung trennen. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass meinem Sohn dadurch Vorteile entstehen, weil er wirklich ein ziemlich cleveres Kerlchen ist. Mit Besserung der Sprache (er hat jetzt innerhalb dieses halben Jahres in Rekordgeschwindigkeit sprechen gelernt) kann ich auch immer bestimmter sagen, dass es keine Einschränkungen gibt. Im Gegenteil - er hat eine unglaublich gute visuelle Auffassungsgabe, offensichtlich durch seine lange nicht versorgte Schwerhörigkeit) entwickelt, die ihm jetzt zugute kommt. Uns würde da ja nur ein Entwicklungstest aus der Vergangenheit nützen. Das ist jetzt nicht mehr nachholbar. Also könnte ich nur einen Entwicklungstest machen lassen, in dem uns ja nun bestimmt eine tolle Entwicklung bescheinigt wird. Und ob das so förderlich ist, ich habe da bisher so meine Zweifel.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)