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Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 12. Mär 2008, 10:25
von ayscha29
Hallo ich lese ja seit langen mit und dank des gelesen. Im September 07 sprach ich meine Kinderärztin an irgen etwas stimme nicht mit meinem Sohn ( 2,5 Jahre)die Sprachentwicklung ist weit zurück ... sie sagte mir ach das wird schon er ist ein frühchen (34 SSW geb.)
Ich wartetet also 3 Monate ab und er sprach bis auf audo Mama Papa nichts weiter sprach aber ohne das ihn jemand verstanden hatte weder ich noch irgendjemand und bekamm regelrecht Wutanfälle ohne grenzen wenn ich nicht so reagiert habe wie er es wollte.
Ab und zu hatte ich das gefühl er versteht mein Flüstern und dann mal wieder nicht. Also bin ich ohne Überweisung von der Kinderärztin zum HNO dort wurde Paukenerguss beidseitig und sicherres hören erst ab 50db festgestellt ( töne die aus Boxen kamen ) Tymp war flach keine Welle
Also Pauken Op ohne röhrchen die waren nicht nötig rechts flüssig ließ sich absaugen und links eiter ließ sich auch absaugen dann noch die obergroßen Polypen. Nachkontrolle alles ok.
Logopädie verordnet.
Logopäde schwere Sprachentwicklungsstörung mit störungen auf den Ebenen
Lexikon, Gemantik, Mrophologie,Sytax, Phonologie Sprachstand ist etwa 1-1,6 Jahre zurück.
und das bei einem 2,5 Jahren alten Kind.
Aufgrund dessen das er eine motoriche entwicklungsstörung ( ZKS)hat (entwicklungsalter 1 1/3 Jahre ) haben wir angedacht einen behinderten Ausweiß zu beantragen. I
n Wie weit wirkt sich die Sprachentwicklung auf den GDB aus wieviel % sollte mein Sohn aufgrund der extremen Sprachentwicklungs ... ich nenne es mal behinderung bekommen.
Achja ein netter Akustiker macht zu zeit mit Ihm ein Spielaudigramm mit viel Zeit und ruhe .... um festzustellen ob es nur die Paukenergüsse waren. Weil mein kleiner immer noch alles gleich laut spricht.
Jetzt hab ich aber genug geschrieben

es würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß ayscha ( wer einen Rechtschreibfehler sieht darf Ihn versteigern.
Re: Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 12. Mär 2008, 12:12
von Momo
Hallo Ayscha
herzlich willkommen!
Wieviel GdB kann ich leider nicht sagen, aber aufgrund des allgemeinen Rückstandes wäre es sicher einen Versuch wert.
Zum Hörvermögen: warum wurde das denn nicht während der OP getestet? Und testet der HNO nicht weiter? 50 dB sind für "nur" Ergüsse schon recht viel. Da solltet ihr auf jeden Fall am Ball bleiben!
LG
Re: Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 12. Mär 2008, 14:03
von rhae
Hallo Ayscha
die Vergabe des GDB wird in den
Anhaltspunkten beschrieben - Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter im Kapitel 26.3. Aber sooo eilig ist es in Eurem Fall eher nicht, denn einen GDB von 100 mit Merkzeichen (z.B. G,H,B) wird's wohl nicht geben und dann bringt der Schwerbehindertenausweis eigentlich nur steuerliche Vorteile, die aber immer für's ganze Jahr zählen und das Jahr 2008 hat ja gerade erst angefangen.
Versucht lieber mal herauszufinden warum bei dem Hörtest eine Hörschwelle von 50dB herauskam - verstopfte Ohren (bzw. Schleim hinter dem Trommelfell) sollte max. 30dB ausmachen. Evtl. liegt doch eine leichte Hörschädigung vor, kann sein - muss aber nicht. (- ach das macht Ihr ja schon, hatte es gerade überlesen)
Also erstmal alle Diagnosen zuende stellen und dann den Ausweis beantragen
Viele Grüße Ralph
Re: Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 12. Mär 2008, 17:40
von Kaja
Hallo Ayscha,
grundsätzlich hat Ralph zum Schwerbehindertenausweis schon alles wesentliche gesagt. Deshalb von mit nur einige kleine Ergänzungen:
1. Im Kapitel 26.3 der Anhaltspunkte (es gibt seit 2008 neue, im Vergleich zum Vorgänger lediglich leicht veränderte Richtlinien)
http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/64 ... enDocument
unterscheidet man nach umschriebener Entwicklungsverzögerung (Bereiche Motorik ODER Sprache) mit einem GbB (je nach Ausprägung der Verzögerung) von 0 - 50 % und globaler Entwicklungsverzögerung (mehrere Bereiche sind betroffen) mit einem GdB von 30 - 100 %.
Mit einem GbB von mindestens 50 % kann man auch Merkzeichen zuerkannt bekommen. Bewirkt die gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Teilnahme am Straßenverkehr eine Gefahr für das Kind selbst oder andere Verkehrsteilnehmer, so könnte ein Anspruch auf das Merkzeichen "G" bestehen. Beim Nachweis der Notwendigkeit einer ständigen Begleitung käme das Merkzeichen "B" in Betracht.
2. Nach § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung kann man, wenn man z. B. die Pauschbeträge nach § 33 b EStG in Anspruch nehmen möchte, eine rückwirkende Gültigkeit des Ausweises feststellen lassen, sofern man nachweisen kann, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung schon früher bestand. Dann hätte man Anspruch auf rückwirkende Steuererstattung.
Außerdem kann ein Schwerbehindertenausweis zu höheren Zahlungen nach SGB II oder beim Wohngeld führen.
Viele Grüße
Re: Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 13. Mär 2008, 08:23
von ayscha29
Da mein Sohn ja nach den neuen Anhaltspunkten eine globale Entwicklungsverzögerung (mehrere Bereiche sind betroffen) mit einem GdB von 30 - 100 % Sprache und Beine ... mein haptaugenmerk gilt zur zeit der Sprache. Weil er sich nich äußern kann bzw. bestimmt begriffe sagt für seine Verhältnisse aber es keiner versteht kommt es zum Wutausbruch gegen seine mitmenschen. Ich bastel gerade karten mit begriffen.
Leider hate die Barmer Karin Kestner Tommys Gebärdenwelt abgelehnt. Da oich einmal die Woche beim Anwalt arbeite saß ich da an der Quelle für den Widerspruch. Na mal sehen was dabei rauskommt. Irgendwie müssen wir lernen zu Komunizieren.
Ich danke für so Zahlreiche nette Hilfe
Re: Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 13. Mär 2008, 10:12
von Karin
Liebe Ayscha, hattet ihr der Barmer das Urteil mitgeschickt?
Und was waren die Gründe für die Ablehnung. Ich hätte euch gern auch beim Widerspruch gehoilfen.
Liebe Grüße
Karin
Re: Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 13. Mär 2008, 20:40
von ayscha29
Hallo Karin naja mein rechtsverdreher hat das Urteil genommen und mit eingefügt die Barmer hat auf §33 hingewiesen und dort soll ich mir Hilfe holen der MDK hätte angeblich abgelehnt..... Wir haben der Barmer jetzt 14 Tage zeit gegeben dann wird antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.... Ich fackel da nicht sehr lange. Eigendlich weiß die Barmer das.... aber naja vieleicht übernehmen sie es ja jetzt gleich nach dem Brief weil es war keine Rechtsbelerung unter der Ablehnung der Barmer ... Wir haben im Falle de weiteren Ablehnung um einen klagefähigen bescheid gebeten.
Re: Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 24. Mai 2017, 23:19
von Benjamin yousef
Hallo ich bin der Benjamin und mein Linkes Ohr Taub und Rechts 409 dB wie viel Prozent kann ich bekommen .Danke
welche GdB linkes Ohr Taub und Rechtes Ohr 409 dB
Verfasst: 24. Mai 2017, 23:24
von Benjamin yousef
Hallo
ich bin neu hier und ich möchte paar info haben.
kann jemand mir hilfen?
Ich habe ein Linkes Ohr Taubheit grenzende 95% und Rechtes Ohr mit 409 dB.
Bitte wie viel GdB kann ich bekommen .Danke
Re: Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 25. Mai 2017, 23:59
von KatjaR
Dafür müßtest du schon ein Audiogramm hochladen Benjamin. Deine Angaben reichen nicht um dazu eine Aussage zu treffen.
Gruß Katja
Re: Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 26. Mai 2017, 22:29
von Tuchel48.1.1
Hallo,Benjamin, 409 DB, das gibt es nicht! Oder meinst du "nur" 40 DB?
Ein Audiogramm vom HNO-Arzt wäre nicht schlecht, damit die "Fachleute" da Aussagen machen können.
Re: Versorgungsamt Welcher GDB würde bei meinem Sohn greifen ?
Verfasst: 27. Mai 2017, 06:19
von RemyRiver
Tuchel48.1.1 hat geschrieben:Hallo,Benjamin, 409 DB, das gibt es nicht! Oder meinst du "nur" 40 DB?
Ein Audiogramm vom HNO-Arzt wäre nicht schlecht, damit die "Fachleute" da Aussagen machen können.
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