Integration in Regelkindergarten

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Flowerpower
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Integration in Regelkindergarten

#1

Beitrag von Flowerpower »

Hallo Zusammen :}

Wir sind eine kleine Familie aus der Oberpfalz. Unsere Tochter Laura ist 5 Jahre alt und beidseits mit CI´s versorgt. Laura bekam nach der Diagnose "an Taubheit grenzend schwerhörig" im April 2005 ihr 1. CI und im März 2006 dann das 2. CI. Sie hat schnell große Fortschritte gemacht und spricht mittlerweile auch schon oberpfälzerischen Dialekt :D

Laura geht seit fast 2 Jahren in einen Regelkindergarten bei uns im Ort. Dort gibt es 2 Regelgruppen mit je einer Erzieherin und einer Kinderpflegerin sowie jeweils 22 Kindern. In Laura´s Gruppe sind 14 Regelkinder (von 3-6 Jahren) sowie noch ein Kind mit Behinderung. Zur Betreuung der Kinder sind eine Erzieherin und eine Kinderpflegerin da, sowie noch eine zusätzliche Kinderpflegerin (die auf unser Durchsetzungsvermögen hin noch eingestellt wurde) zur Entlastung der Erzieherin, dass diese sich intensiv um die Förderung unserer Tochter kümmern kann bzw. sollte. Soweit hat sich Laura gut intergriert. Es gibt da nur ein Problem: die Erzieherin in der Gruppe ist auch die Leiterin der Einrichtung und deshalb sehr oft nicht in der Gruppe (Büroarbeit, Fortbildungen, Krankheit usw...).

Deshalb möchten wir das unsere Tochter ab September die Gruppe wechselt. Jetzt wollten wir uns vorab erst mal informieren, wie das dann ist mit der Gruppenstärke ist? Muß auch in dieser Gruppe dann die Kinderzahl reduziert werden? Momentan ist es so, dass die 2 Kinder mit Behinderung die Plätze von 8 Kindern besetzen. Wie sieht es dann mit der zusätzlichen Kraft aus?

Kennt sich da Jemand aus? Kann uns da wer mit Rat zur Seite stehen? An wen kann oder sollte man sich da wenden?

Liebe Grüsse
Kaja
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Re: Integration in Regelkindergarten

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo,

ob ihr einen Anspruch darauf habt, dass die zusätzliche Kraft mit Laura die Gruppe wechselt, hängt davon ab, auf welcher Grundlage sie eingestellt wurde. Erfolgte dies als „normale“ Stellenbesetzung durch den Kindergarten und erhält dieser dafür keine zusätzlichen Gelder, so könnte es sein, dass der Kindergarten den Wechsel verweigern kann.

Wird die zusätzliche Kraft aber mit Mitteln der Eingliederungshilfe als Umsetzung der Einzelintegration bezahlt, dann steht sie grundsätzlich Laura auch nach einem möglichen Gruppenwechsel zu.

Über die eventuell notwendige Reduzierung der Gruppenstärke könnte euch das zuständige Jugendamt Auskunft geben, das die Aufsicht über die Kindergärten hat. Dort ist man Nach §§ 13 bis 15 SGB I auch zur Auskunft und Beratung euch gegenüber verpflichtet.

Aber warum wollt ihr Laura aus einem sozialen Umfeld nehmen, in dem sie gut klarkommt und in dem sie umfassende Hilfe erhält? Die Büroarbeit wird die Leiterin doch so erledigen, dass die Betreuung der Kinder nicht darunter leidet. Und von Krankheiten bleiben doch die anderen Erzieher auch nicht verschont.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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