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Antrag auf Pozente vom Versorgungsamt abgelehnt

Verfasst: 29. Apr 2008, 11:41
von majasaja
Hallo,
meine Tochter ist fünf Jahre alt und auf dem rechten Ohr mittelgradig schwerhörig. Von der Frühförderung ist uns geraten wurden einen Antrag zu stellen auf Schwerbehinderung, das haben wir gemacht und er ist abgelehnt wurden mit der Begründung das es weniger als 20 % sind. Jetzt meinen alle aus unserem Umfeld wir sollten widerspruch einlegen. ich fühle mich so hin und her gerissen, was ändert sich denn wenn sie die prozente bekommt?
Könnt ihr mir vielleicht ein paar tipps geben
vielen dank
liebe grüße
sandra

Re: Antrag auf Pozente vom Versorgungsamt abgelehnt

Verfasst: 29. Apr 2008, 11:45
von andrea2002
Liebe Sandra,

wenND eine Tochter auf linken Ohr normal hört und auch sonst keine gesundheitlichen Probleme hat, ist die Ablehnung auf Schwerbehidnerung rechtens und ein Widerspruch würde eh nichts nützen.

Gruß
Andrea

Re: Antrag auf Pozente vom Versorgungsamt abgelehnt

Verfasst: 29. Apr 2008, 12:19
von Timtomm
Wundert mich, dass die Frühförderung Euch dazu geraten hat. Falls nur eine einseitige SH (mittelgradig) vorhanden ist und keine anderen Probleme, dann würde ich keinen Widerspruch einlegen, bzw. hätte auch erst gar keinen Ausweis beantragt.

Re: Antrag auf Pozente vom Versorgungsamt abgelehnt

Verfasst: 29. Apr 2008, 12:43
von birgit j.
@ Timtomm und andrea2002,

sollen wir nicht erstmal uns die Werte ansehen und dann nach den bekannten Tabellen einen GdB berechnen?

Mein Sohn war zu Beginn auch einseitig mittelgradig SH und hatte zusätzliche Defizite in der Sprache. Er hat ohne Probleme einen GdB in Höhe von 30 bekommen. Sicher, das ist keine Schwerbehinderung und er hat natürlich auch keinen SB-Ausweis, aber er hat immerhin einen Steuerfreibetrag erhalten.

@Sandra: Kannst Du vielleicht mal die Werte des Hörtest hier einstellen, dann könnten wir sicher überprüfen, ob ein Widerspruch in Eurem Fall sinnvoll wäre.


Re: Antrag auf Pozente vom Versorgungsamt abgelehnt

Verfasst: 29. Apr 2008, 12:57
von andrea2002
Liebe Birgit,

ich hatte Sandra darauf hingeiwesen, das meien Aussage nur gilt, wenn das Kind eineseitig sh ist und keine sonstigen Probleme hat. ;)

Die 20% sind bei einseitiger Taubheit (!) noch nicht mal Schwerhörigkeit nun mal das, was es gibt.

Gruß
Andrea

Re: Antrag auf Pozente vom Versorgungsamt abgelehnt

Verfasst: 9. Mai 2008, 16:26
von Kimberly86
hallo sandra. im internet gibt es den leitfaden, ab welchen grad der hörbehinderung, es einen % satz gibt. wenn du die ergebnisse hast, dann würde ich da vergleichen. ist aber auch oft dem gutachter abhängig. bei unklarheiten würde ich vorerst auch von einem widerspruch abraten. zumindest was einen schwrbehindertenausweis angeht. allerdings denke ich schon, dass 20 - 30 % mind. drin sind.

lg kimberly