Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

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Silvia
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Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

#1

Beitrag von Silvia »

Hallo ihr lieben,
dies habe ich heute im Internet gefunden, vielleicht hilft es! :D

Gefunden im Internet am 09.07.2008
Link: http://www.rhkonline.de/rechtsurteile.htm

Verwaltungsgericht Koblenz: Beihilfe für Hörgerät

Der Bund muss im Einzelfall eine Beihilfe für ein Hörgerät über den festgelegten Regelsatz zahlen.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Bei dem 16-jährigen Sohn eines Hauptmanns, der in der Eifel lebt, diagnostizierten Ärzte eine geringe bis mittelgradige Schwerhörigkeit und verordneten eine Hörhilfe für beide Ohren. Nach Austesten von vier Hörgeräten stellte sich heraus, dass der Sohn, der noch zur Schule geht, mit einem Resound Air-Hörgerät am besten zurechtkam. Zudem waren Ärzte der Auffassung, dass er die Geräte benötige, um den Schulalltag zu meistern. Nachdem der Hauptmann zwei Geräte für 3.781,94 Euro anschaffte, beantragte er vom Bund die Beihilfe. Diese setzte die zuständige Wehrbereichsverwaltung auf 1.640,— Eurofest, da nach den Beihilfevorschriften je Gerät maximal 1.025,— Euro beihilfefähig seien, wovon der Bund entsprechend dem gültigen Beihilfesatz 80% übernehmen müsse. Hiermit war der Hauptmann nicht einverstanden und beantragte nach erfolgloser Durchführung eines Beschwerdeverfahrens Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Koblenz. Die Klage war erfolgreich. Der Bund, so das Gericht, müsse insgesamt 80% der Kosten für die Hörgeräte, also insgesamt 3.025,55 Euro übernehmen, so dass der Hauptmann noch Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe von 1.385,55 Euro habe. Aufgrund der ärztlichen Befunde stehe fest, dass die speziellen Hörgeräte mit Blick auf die Schulpflicht des Sohnes des Hauptmanns medizinisch notwendig gewesen seien. Zudem ergebe sich zwar aus den einschlägigen Durchführungshinweisen zu den Beihilfevorschriften eine Höchstbetragsgrenze für ein Gerät von 1.025,— Euro je Ohr. Jedoch sei diese Festlegung unwirksam. Bei der Festlegung derartiger Höchstgrenzen sei nämlich zu beachten, dass ein Betroffener die medizinisch notwendige Leistung erhalten könne. Dies ergebe sich aus der Fürsorgepflicht, die der Dienstherr gegenüber seinen Beamten und Soldaten habe. Dieser Forderung werde die hier getroffene Höchstbetragsregelung nicht gerecht. Die ärztlichen Stellungnahmen belegten im vorliegenden Fall, dass der Schüler die teureren Hörgeräte benötige, um dem Unterricht angemessen folgen zu können. Der Bund habe aber nicht nachgewiesen, dass entsprechende Hörgeräte innerhalb der Höchstgrenze regulär erhältlich seien.
Die Beteiligten können gegen die Entscheidung die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
Urteil vom 4. März 2008, 2 K 226/07.KO

Liebe Grüße
Silvia
Tocher 11 mit AVWS geht auf Regelschule (Gymnasium)/ FM-Anlage / Edulink mit Sender Inspiro von der GEK per Einzelfallentscheidung bezahlt
Kristine
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Re: Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

#2

Beitrag von Kristine »

Hallo Silvia,
Dich schickt der Himmel! Ich habe heute mit der Beihilfe telefoniert und genau dieses Problem haben wir im Moment auch, nur dass unser Sohn 6 Jahre alt ist....aber das ist doch schon mal ein Lichtblick....vielen Dank für dein offenes Auge!!
Liebe Grüße
Kristine
Momo
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Re: Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

#3

Beitrag von Momo »

Tja, genau das Problem haben wir gerade auch. Ich habe mich im Widerspruch auch unter anderem auf das Urteil berufen. Es wurde trotzdem weiter abgelehnt mit der Begründung, dass es sich um die Beihilfe eines anderen Bundeslandes handelt :sauer:
Also werden wir jetzt klagen (müssen) vor dem Verwaltungsgericht.... :( . Ich frage mich warum es einem immer so schwer gemacht wird...
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Jutta RI
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Re: Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

#4

Beitrag von Jutta RI »

:} Dieses Urteil ist ja super
Grds. lehnt sich die Beihilfe an die gesetzliche Kasse.
Hier werden bei Kindern die Hörgeräte auch über den Festbeträgen erstattet.
Hierzu gibts auch Urteile
Muß die Beihilfe eigentlich Batterien zahlen?

Wie sieht das mit der Kostenübernahme bei FM-Anlagen aus?
Momo
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Re: Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

#5

Beitrag von Momo »

Hallo

also die Beihilfe Niedersachsen kratzt das o.g. Urteil kein bißchen!

FM Anlage haben sie für meinen Sohn nach ewigem Hin und Her dann bezahlt.

Wirklich anlehnen tun sie sich (leider) nicht an die GKV. Wäre mein Sohn bei der AOK, hätten wir mit seinem HG kein Problem gehabt.....

Batterien zahlt die Beihilfe nur bei Kindern und angeblich da auch erst ab 100 Euro im Kalenderjahr (sprich eigentlich zahlt man sie doch selber...), die GKV zahlt bei Kindern....

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Jutta RI
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Re: Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

#6

Beitrag von Jutta RI »

Danke Momo,

die gleichen Erfahrungen habe ich leider auch gemacht!
Susan
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Re: Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

#7

Beitrag von Susan »

Hallo,

unsere Erfahrungen sind da ähnlich. Ich kriege immer Bauchschmerzen, wenn sich bei unserer Tochter bzgl der HG oder Therapien etwas ändert. Alles ist ein Kleinkrieg mit der Beihilfestelle und der PKV. Keine Ergotherapie, keine Logopädie wird von der PKV übernommen. Auch auf den Kosten für das Kinderneurologische Zentrum sind wir sitzen geblieben. Jetzt habe ich einen Kostenvoranschlag für eine FM eingereicht. Mein Magen trommelt schon. Für alles sammle ich schon vorne weg Argumente. Das ist doch krank.

Viele Grüße, Susan
Biancaberlingo

Re: Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

#8

Beitrag von Biancaberlingo »

Mein Sohn (10) hat seit Oktober HG. Habe heute die FM Anlage abgeholt, wurde von der Kasse voll übernommen.
lulu

Re: Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

#9

Beitrag von lulu »

Hallo zusammen,
unser Sohn (4Jahre) besitzt auf der linken Seite keinen Gehöhrgang und verm. auch kein Mittelohr.
Er hat ein Gerät verordnet bekommen welches um die 4000€ kostest. Auch bei uns beruft sich die Beihilfestelle auf die Obergrenze von 1025€. Von der PKV habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage bekommen ob und in welcher höhe sich die PKV beteiligen wird. In den Versicherungsbestimmungen (HUK) steht etwas von 2000€. Ich hoffe das Gerichtsurteil bringt uns weiter, wir werden auf jeden Fall bis zur letzten Instanz gehen.
Fortsetzung folgt.......
Momo
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Re: Gerichtsurteil: Beihilfe für Hörgerät für Beamten und Soldaten

#10

Beitrag von Momo »

Hallo Lulu

dann viel Glcük.
Fakt ist wohl, dass diese Höchstgrenze nicht verfassungsgemäß ist, aber mangels Alternative (müsste eben eine neue Beihilfeverordnung die verfassungsgemäß ist in Bezug auf HGs verfasst werden) ist sie so anwendbar (so das Gericht). Leider.

Wenn ihr was anderes rausfindet wäre ich auf jeden Fall an Infos interessiert.

Wir haben die Differenz aus eigener Tasche zahlen müssen. Die PKV hat allerdings ihren Anteil zu 100% übernommen bei uns, so dass es "nur" 300 Euro waren.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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