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Hörgeräte zum Verkauf anbieten
Verfasst: 9. Sep 2008, 19:46
von Molly_1
Hallo!
Mein Vetter ist kürzlich verstorben und hatte erst vor 3 Monaten neue Hörgeräte von Phonak erhalten. Der Preis komplett beim Hörgeräteakkustiker betrug 5070,00 Euro. Er war übrigens sehr damit zufrieden. NUn liegen die teuren Dinger bei mir un dich möchte versuchen, sie irgendwo zu verkaufen, da der Lieferer sie natürlich nicht zurücknimmt.
Kann mir Jemand einen Tipp geben, wo ich die Hörgeräte am Besten anbieten kann?
Gibt es Internetseiten, wo nach so was nachgefragt oder angeboten wird.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier weitergeholfen werden könnte.
Viele Grüße
Molly_1
Re: Hörgeräte zum Verkauf anbieten
Verfasst: 10. Sep 2008, 00:34
von andrea2002
Hallo Molly,
es gibt keinen Markt für gebrauchte Hörgerätem aus gutem Grund im Übrigen!
ABER: Gilt nur in Eurem speziellen Fall. Wenn die Geräte wirklich erst drei Monate alt sind, sind es praktisch noch Neugeräte und ich würde den Akustiker, bei dem Dein Vetter die HG gekauft hat doch sehr nachdrücklich darum bitten, der trauernden Familie zu helfen und die Geräte in Kommission zurück zu nehmen und sie einem anderen Kunden gegen entsprechenden Preisnachlass anzupassen und der Familie dafür auch einen entsprechenden Geldbetrag zukommen zu lassen. Wenn der Akustiker das ablehnt, handelt er wirtschaftlich verständlich, ist aber ein menschliches A*. Und wenn er abwiegelt von wegen Neugerät und so dann frage ihn, ob er alle Testgeräte, die die Kunden zu Probe tragen anschließend aber nicht kaufen, in die Mülltonne schmeißt. Die sind u.U nämlich auch schon drei oder vier Monate alt.
Gruß
Andrea
Re: Hörgeräte zum Verkauf anbieten
Verfasst: 19. Apr 2010, 07:58
von akudi
andrea2002 hat geschrieben: Wenn der Akustiker das ablehnt, handelt er wirtschaftlich verständlich, ist aber ein menschliches A*. Und wenn er abwiegelt von wegen Neugerät und so dann frage ihn, ob er alle Testgeräte, die die Kunden zu Probe tragen anschließend aber nicht kaufen, in die Mülltonne schmeißt. Die sind u.U nämlich auch schon drei oder vier Monate alt.
Gruß
Andrea
Hallo Andrea,
gegen das menschliche A* muss ich mich verwehren. Der Akustiker ist in einem sehr engen Netz von Gesetzen und Vorschriften eingebunden. Wenn er das Gerät zurücknimmt und weiter verkauft macht er sich
strafbar. Die Krankenkassen bekommen bei der Abrechnung die Gerätenummern mitgeteilt, da es sich um eine Sonderanfertigung eines Medizinproduktes handelt. Wenn er es wieder verkauft kann die Kasse es feststellen. Er kann die Nummer auch nicht ändern, da diese nicht nur auf dem Gerät steht, sondern auch im Gerät fest abgespeichert ist. Der einzige Weg, dieses Gerät zu verkaufen, wäre im Ausland. Dort zählt nicht die deutsche Gesetzgebung.
@Molly_1: Mein Beileid zu deinem Verlust.
Gruß Akudi