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Schwerbehinderung

Verfasst: 17. Jan 2009, 11:47
von Schnuck
Hallo zusammen,

meine Mutter hat damals für mich beim Versorgungsamt eine MdE von 30 % "erkämpft" (so betont sie es immer ;) ). Ich fühle mich nicht sehr behindert, aber es bringt inzwischen natürlich einen kleinen Vorteil beim Finanzamt ;) .
Habt Ihr für Eure Kinder eine Schwerbehinderung beantragt, wenn ja, ab welchem Grad? Ist es überhaupt sinnvoll?

Danke für eure Antworten!

Gruß,
Astrid

Re: Schwerbehinderung

Verfasst: 17. Jan 2009, 12:03
von Nanda
Hallo Astrid!

Ersteinmal herzlichen willkommen hier.

Wir haben für Amalia sowohl einen Schwerbehindertenausweis als auch Gehörlosengeld beantragt. Das Gehörlosengeld haben wir schon bewilligt bekommen. Wird angelegt für später. Das kommt ja bei Meret Gott sei Dank nicht in Frage. Den Bescheid wegen des Schwerbehindertenausweises haben wir noch nicht erhalten. Kann auch dauern, sagte man uns. Wir gehen von ein Grad von 100% aus. Amalia ist links an Taubheit grenzend schwerhörig und rechts hört sie ab 85 db.

LG

Fernanda

Re: Schwerbehinderung

Verfasst: 18. Jan 2009, 12:59
von NelemJ
Bei uns wurde der Antrag für den Schwerbehindertenausweis gleich von dem Beratungszentrum mit ausgefüllt. Ich musste nur noch unterschreiben.

Ein viertel Jahr später war die Antwort vom Versorgungsamt da. Wir haben einen GdB von 100 bekommen.

Ich würde es so schnell wie möglich machen, wirst ja sehen was bei raus kommt.

Unsere 11 Monate alte Tochter ist auf beiden Ohren an Taubheit grenzend schwerhörig.

Vom Gehörlosengeld habe ich noch nichts gehört :help:

Re: Schwerbehinderung

Verfasst: 18. Jan 2009, 16:48
von Sabine
Hallo NelemJ,

Gehörlosengeld gibt es nur in NRW und noch einem Bundesland, ich meine Thüringen?!

Liebe Grüße,

Re: Schwerbehinderung

Verfasst: 18. Jan 2009, 17:05
von maryanne
Gehörlosengeld gibt es auch in Berlin. Hinsichtlich anderer Bundesländer: einfach googlen: Gehörlosengeld (Bundesland....)

Viele Grüße
Maryanne

Re: Schwerbehinderung

Verfasst: 18. Jan 2009, 20:10
von Julia B.
Ich habe aufgrund einer neuromuskulären Erkrankung für meine Tochter 50% bekommen. Ich denke, dass ich aufgrund ihrer leichten SH keine Erhöhung bekomme. Es steht einem ja auch zu. Da kann Vater Staat ja ruhig mal zahlen. Es wird einem ja doch nichts geschenkt.
LG
Julia