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Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 13. Feb 2009, 15:18
von Julchen
Hallo.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis von 50%. Habe eine Schwerhörigkeit von 80-90 db. Was kann ich mit dem Ausweis alles machen? Ab wann ist man bei der GEZ befreit? Gruß :help:
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 13. Feb 2009, 17:54
von fast-foot
Hallo Julchen,
ist die Schwerhörigkeit beidseits und zwischen 500 und 4000 Hz in diesem Rahmen? Dann sollte Dir ein höherer GdB zustehen.
Gruss fast-foot
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 14. Feb 2009, 10:50
von Julchen
Puhhh.... :help:
Keine ahnung muss ich mal nachfragen... ich melde mich dann noch mal...
Gruß
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 17. Feb 2009, 21:59
von Atson
Hallo,
Merkzeichen RF und damit die Rundfunkgebührenbefreiung bekommst Du ab 50 % GdB.
Gruß
Atson
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 18. Feb 2009, 09:06
von Momo
Atson hat geschrieben:Hallo,
Merkzeichen RF und damit die Rundfunkgebührenbefreiung bekommst Du ab 50 % GdB.
Gruß
Atson
aber nur wenn die 50% allein aufgrund des hörverlusts vergeben wurden.
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 24. Feb 2009, 20:11
von Julchen
Danke... ich muss meinen Antrag dieses Jahr eh erweitern... meldet sich das versorgungsamt oder muss ich mich melden beim Versorgungsamt?
Gruß julchen
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 24. Feb 2009, 20:36
von guenter k.
HALLQ
DAS STIMMT SO NICHT1
Die Rf befreiüng bekommt man such ab 30% und ohne Schwebi!
Wichtig dabei ist, dass die 30% nur aufgrund der sh zuerkannt wurden.
Normalerweise liegt dann dem Bescheid schon ein Antrag auf RF Gebührenvefreiung schon bei-
Günter
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 24. Feb 2009, 22:20
von Ruko
Julchen hat geschrieben:... meldet sich das versorgungsamt oder muss ich mich melden beim Versorgungsamt?...
Also in meinem Bundesland (Sachsen) kommt definitiv von denen keiner von selbst zu seinen Klienten. Hier benötigt eine Änderung des Schwerbehindertengrades reichlich ein 3/4 Jahr.
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 24. Feb 2009, 22:37
von Kaja
Hallo Günter,
guenter k. hat geschrieben:Die Rf befreiüng bekommt man such ab 30% und ohne Schwebi!
Wichtig dabei ist, dass die 30% nur aufgrund der sh zuerkannt wurden.
Hast du dafür eine Rechtsgrundlage? Die AHP verweisen auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und dieser sieht in seinem § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7b eine Gehörlosigkeit oder die fehlende Möglichkeit, sich auch mit Hörhilfen zu verständigen bzw. in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 einen GdB von mindestens 80 und aus gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen als Voraussetzung vor.
julchen hat geschrieben:ich muss meinen Antrag dieses Jahr eh erweitern... meldet sich das versorgungsamt oder muss ich mich melden beim Versorgungsamt?
Das kommt darauf an, ob bei dir eine Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgesehen ist (müsste im letzten Bescheid stehen). Dann schreibt sich das Versorgungsamt (möglicherweise) an. Im Rahmen dieser Überprüfung kannst du auch alle Kriterien, die zu einer Höherstufung bzw. einer Vergabe von zusätzlichen Merkzeichen führen, einbringen.
Ansonsten musst du dich von dir aus beim Amt melden.
Viele Grüße
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 24. Feb 2009, 23:31
von guenter k.
HY Kaja,
nein ich habe da keine rechtsgeundlage- Ich habe aber zwei Bescheide meiner nriden mittelgradtg sh kids . Gie sind beide bei 30%
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 24. Feb 2009, 23:45
von Atson
guenter k. hat geschrieben:Die Rf befreiüng bekommt man such ab 30% und ohne Schwebi! Wichtig dabei ist, dass die 30% nur aufgrund der sh zuerkannt wurden. Normalerweise liegt dann dem Bescheid schon ein Antrag auf RF Gebührenvefreiung schon bei-Günter
Ich weiß nicht, wann das bei Dir so war.
2000 habe ich mich aufgerafft, einen GdB bescheinigen zu lassen. Voraussetzung war damals schon für RF min. 50 % GdB. Ich hatte 30 % und es gab kein RF und auch sonst keine GEZ-Befreiung.
Gruß
Atson
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 25. Feb 2009, 07:07
von guenter k.
Also,
beide Bescheide wurden nach 2000 erstellt. Es gab bei beiden den Hinweiß auf RF Befreiung und beiliegend das Antragsformular.
Günter
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 25. Feb 2009, 07:32
von Kaja
Hallo Günter,
guenter k. hat geschrieben:Es gab bei beiden den Hinweiß auf RF Befreiung und beiliegend das Antragsformular.
steht da ein Hinweis, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, eine Rundfunkgebührenbefreiung zu beantragen oder dass gemäß § 69 Abs. 4 SGB IX festgestellt wird, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "RF" vorliegen?
Ich habe mal die AHP von 1993 in Papierform hervorgeholt - auch da steht ein GdB-Minimum von 50 als Voraussetzung für das Merkzeichen "RF" wegen Schwerhörigkeit. Wenn euch dennoch bestätigt wurde, dass die Voraussetzungen für dieses Merkzeichen vorliegen, müsstet ihr ja den Nachweis erbracht haben, dass die Kinder bei mittelgradiger Schwerhörigkeit trotz Hörhilfen allein wegen der Schwerhörigkeit nicht in der Lage sind, sich ausreichend zu verständigen. Wie habt ihr denn das gemacht?
Viele Grüße
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 25. Feb 2009, 13:29
von FinnsMama
Hi,
also mein Sohn hatte Mitte letzten Jahren einen Bescheid vom Landesvoersorgungsamt bekommen mit einem GdB von 30. Da war keine Rede von Befreiung von Rundfunkgebühren.
Nachdem ich nun Einspruch eingelegt habe und er einen GdB von 60 anerkannt bekommen hat, haben wir RF im Ausweis mit drin stehen und auch einen Antrag auf Befreiung bekommen.
Also bei 30 gab es den definitiv noch nicht. Ich weiß nicht, in wie weit das Bundeslandabhängig ist. Wir wohnen in Niedersachsen.
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 25. Feb 2009, 15:39
von guenter k.
Hallo Kaja,
ich bün gaanz unschuldig.
Die Anträge wurden 2003 bzw 2004 gestellt.
Den Bescheiden lag eine Bescheinigug für die GEZ bei in denen stand, dss die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren vorliegen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen-
LG,
Günter
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 25. Feb 2009, 15:54
von fast-foot
Na, dann werde ich mal einen Antrag stellen auf Überprüfung, ob bei Euch diese GEZ-Befreiung gerechtfertigt ist... :]
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 26. Feb 2009, 08:10
von Kaja
Hallo Janina,
FinnsMama hat geschrieben:Ich weiß nicht, in wie weit das Bundeslandabhängig ist. Wir wohnen in Niedersachsen.
Bis 2005 hatte jedes Bundesland eine eigene Rundfunkgebührenordnung, auf deren Grundlage die Versorgungsämter im Einzelfall prüften, ob die Voraussetzungen für das Merkzeichen "RF" vorlagen. Jetzt ist allein die GEZ auf der Grundlage von § 6 Rundfunkgebührenvertrag für die Feststellung der Gebührenbefreiung zuständig - und die wird bei einem GdB von 30 nicht einmal im Traum darüber nachdenken, ob eine Gebührenbefreiung in Betracht kommt.
@ Günter
guenter K. hat geschrieben:ich bün gaanz unschuldig
Kann ja jeder behaupten!
Viele Grüße
Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 26. Feb 2009, 16:04
von guenter k.
Boa,
ihr seid gemein.
Nein ich spiel nicht mehr mit euch. Immer auf die kleinen Dicken. *schmoll*
Also, ich wei0 nicht, nicht was die GEZ macht, wenn sie eine solche Bescheinigung bekommt- Die wird ja immer noch vom zuständigen Amt erxtsllt.
Aber einer meiner Wahlspruche ist ganz einfach. "Versuch macht gluch"
Ich kenne inzwischen Sachen die gibs eigentlich gar nicht. Merkzeichen die man laut AHP gar nicht haben dürfte und ein Gutachten vom MD das jemand mit einer Hörschwelle von 110 db "nur" fast Taub und nicht Taub ist.
Manchmal möchte man richtig laut aufschreien, was da so alles verzapft wird.
Machtet gut,
Günter

Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 26. Feb 2009, 17:31
von Nanda
Hallo Kaja!
Woher kommt deine unwahrscheinliche Paragraphenwut?!?!
Bin schon ganz neidisch!!!
Fernanda