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Bärenandrea
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Wohnort: Nürnberg

Kontaktsuche/Ratsuche

#1

Beitrag von Bärenandrea »

Hallo,
bin neu hier im Forum und suche Kontakt/Rat.Habe mir neue Hörgeräte vom HNO-Arzt verschreiben lassen und mit zum Entschluß gekommen vom Akkustiker die digitale Hörgeräte zu nehmen,da ich auch wesentlich besser höre,als wie mit analoge.Die geräte kosten ca. 4500 € und davon will die Krankenkasse ca 1000 € bezahlen ich müßte ca.3500 € bezahlen,kann mir einer sagen , wo man Beihilfe oder Zuschüsse bekommen kann.Hoffe,das mir da jemand helfen kann.
Gruß Andrea
Andrea Heiker
Beiträge: 3024
Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
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Re: Kontaktsuche/Ratsuche

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Liebe Andrea,

hast du einen Schwerbehindertenausweis? Wenn ja und DU im Arbeitsleben stehst, dann kannst Du eine weitere (Teil) Kostenübernahme beim Integrationsamt beantragen. Weiterhin ist es möglich in Einzelfällen bei einer guten Begründung im Widerspruchsverfahren doch eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu erreichen. Dazu musst Du Dir von Profis helfen lassen. Wenn Du im Schwerhörigennetz den Problem noch einmal postet, melden sich wahrscheinlich Leute, die einen besseren Tip haben. Wichtig ist, Du darfst die Hörgeräte nicht bezahlen bevor über die Anträge entschieden wurde.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Birgit
Beiträge: 785
Registriert: 17. Jul 2002, 19:01
21
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Kontaktsuche/Ratsuche

#3

Beitrag von Birgit »

Hallo, ich habe grade ein Urteil des Bundesverfasungsgerichtes gelesen: Es geht darin um die Festbetragsregelung auch für Hörhilfen.Das Urteil ist am 17.12.2002 ergangen und es ist auf jeden fall die Rede von "ausreichender" Versorgung; Ein Widerspruch bei der Krankenkasse mit Hinweis auf dieses Urteil ist also auf jeden fall sinnvoll. Es heißt wohl: BVerfG-Urteil 1BvL 29/95 wobei ich mit der Nummer nicht sicher bin. Aber auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes sollte mehr zu finden sein. Vor allem das gesamte urteil. Ich habs gelesen in "Spektrum Hören 3/2003 August)".
Es ist aber eine e-mail Adresse der Klägerin (selbst hörgeschädigt) und des Klägers (Hörgeräteakustiker) dabei: barbaralehmann@t-online.de und klaus@beelte.de
Da würde ich auf jeden Fall mal nachfragen!
tschüss und viel Glück! (unsere Akustikerin hilft übrigens auch beim Widerspruch gegen die Kankenkasse; hab sie nämlich grad vorher angerufen, da wir demnächst das gleiche Problem haben. Auf jeden Fall solltest du die Erstattung der differenzkosten bei der krankenkasse beantragen (Verjährungsfrist 4 Jahre!).
tschüss Birgit
Birgit +
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Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
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