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Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 2. Mär 2009, 15:51
von cooper
Hi,
kann mir jemand genau erklären, wie die Berechnung des Hörverlusts anhand des Audiogramms funktioniert? Weil auf dem Audiogramm stehen ja nur die Schallpegel bei den einzelnen Frequenzen, und auch ein Gesundes Ohr hat ja sicher nicht überall 0 dB als Hörschwelle.
Also was muss ich bei meinem Audiogramm von den einzelnen Werten abziehen, um den Hörverlust rauszubekommen und ihn in der Gutachtertabelle nachschlagen zu können?
Viele Grüße, Mirko
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 2. Mär 2009, 16:02
von fast-foot
Hallo cooper,
schau mal bei den FAQs unter "Verschiedenes" -> "Welcher Grad der Behinderung steht meinem Kind zu?".
Gruss fast-foot
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 3. Mär 2009, 01:06
von cooper
fast-foot hat geschrieben:schau mal bei den FAQs unter "Verschiedenes" -> "Welcher Grad der Behinderung steht meinem Kind zu?".
... das kenne ich schon, hilft mir aber leider nicht weiter.
Auch da ist nur von Tonhörverlust bzw. Hörverlust die Rede -- also dem Ergebnis, was ich suche, nicht der Ausgangsbasis, dem Audiogramm.
Also nochmal die Frage, wie komme ich von den im Audiogramm gemachten Kreuzchen zum konkreten Hörverlust?
Viele Grüße, Mirko
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 3. Mär 2009, 08:17
von FinnsMama
Ich weiß gar nicht genau, was du meinst? Was genau willst du denn wissen?
In den FAQ, also das, was dir schon geraten wurde, kannst du anhand der Tabelle, mit Hilfe der Kreuzchen deines Audiogramms ausrechnen, wie viel % Hörverlust du hast. Das willst du doch wissen, oder?Ist alles ziemlich gut erklärt dort.
Das ist die offizielle Vorgehensweise, wie es bspw. auch das Landesversorgungsamt macht, wenn es schaut, ob du einen Behindertenausweis bekommen kannst.
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 3. Mär 2009, 08:59
von rhae
Vielleicht hilft diese Diskussion Dir weiter:
http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=1711
Ganz konkret von einem Audiogramm über die Röser-Tabellen zum Hörverlust und weiter zum GDB im Schwerbehindertenausweis.
Viele Grüße Ralph
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 5. Mär 2009, 15:20
von Momo
hallo
du nimmst genau die werte die auf deinem audiogramm angegeben sind. man muss da nichts abziehen!
dann guckst du in den faqs nach und errechnest dir den.
gruß
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 6. Mär 2009, 03:12
von cooper
... danke, diese Info hab ich gesucht! 0 dB sind also Normalzustand/Norm.
Viele Grüße, Mirko
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 19. Mär 2009, 19:53
von Pam
Hallo,
entschuldige, dass ich erst so spät Antworte.
Allerdings ist die Aussage 0dB ist die Norm nicht ganz korrekt. Auch mit 10-15dB liegt man noch im Normalbereich. Erst ab 30dB spricht man von einer leichten Schwerhörigkeit, auch wenn bei jungen Leute die Werte besser sein sollten.
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 20. Mär 2009, 10:17
von Momo
Pam hat geschrieben:Hallo,
entschuldige, dass ich erst so spät Antworte.
Allerdings ist die Aussage 0dB ist die Norm nicht ganz korrekt. Auch mit 10-15dB liegt man noch im Normalbereich. Erst ab 30dB spricht man von einer leichten Schwerhörigkeit, auch wenn bei jungen Leute die Werte besser sein sollten.
Das stimmt. Aber für die berechnung des GdB wird von "0" als Norma ausgegangen. Man muss also nichts abziehen. Wenn man also ab 65 dB hört, guckt man in der Tabelle bei 65 dB (und zieht nicht vorher irgendwas von den 65 ab).
Gruß
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 4. Mai 2009, 14:44
von maxipuppe
Ich hätte auch noch mal eine Frage dazu.
Ich habe jetzt mal mein Audiogramm herbeigeholt und versucht, die Werte herauszufinden.
Ich habe zwar ein Restgehör, allerdings ist auf dem Audiogramm zur Berechnung erst ein Wert ab 500 Hz einzutragen.
Dieser beläuft sich bei mir ab 85 dB, der Wert für 1000 Hz das gleiche. Danach wird nichts mehr gehört, bzw. es wären Fühlwerte.
Wie wird dann der Hörverlust berechnet?
Danke
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 4. Mai 2009, 14:47
von Momo
Hallo
im gutachterlichen Sinne bist du damit gehörlos.
Guck mal in den FAQs, da findest du eine Tabelle zur Berechnung.
Gruß
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 4. Mai 2009, 15:06
von maxipuppe
Danke schon mal für die schnelle Antwort.
Ich habe laut meinen HNO Ärzten in der Uni und Akustiker allerdings ein instabiles Restgehör. Dazu kommt Tinnitus.
Mein behandelnder HNO Arzt ist der Meinung, dass mir das GL Zeichen nicht zusteht, dafür würde ich noch "zu gut" hören.
Ich trage 2 CI´s wobei ich mit dem zuletzt implantierten sehr schlecht zurecht komme.
Macht es bei der Berechnung einen Unterschied, dass man zwar vielleicht noch etwas hört, aber kein Wort ohne HG oder CI versteht?
Gruß Sigrid
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 4. Mai 2009, 18:12
von fast-foot
Hallo maxipuppe,
ab einem gewissen Grad, den Du längst erreicht hast, spielt die Verständlichkeit keine Rolle mehr. Schlechtere Werte, als Du genannt hast, sind in der Gutachtertabelle gar nicht mehr aufgeführt.
Wie einem da das Merkzeichen GL nicht zustehen soll, ist mir schleierhaft. Ich muss allerdings sagen, dass ich mich hier nicht so gut auskenne. Ich berufe mich nur auf mein vorhandenes Wissen und meinen (hoffentlich auch vorhandenen) Verstand.
Gruss fast-foot
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 4. Mai 2009, 18:43
von maxipuppe
Hallo fast-foot
Die Antwort folgte auf dem Fuß.
Ich habe immerhin die Sprache erlernt und wurde erst mit 18 schwerhörig.
Und da meine Eltern immer Wert auf Hochdeutsch gelegt haben
( wir sind Niedersachsen), hat mir das wohl auch etwas weiter geholfen.
Gut 2 Jahre vor meiner ersten Op haben die Ärzte sich immer gewundert, dass ich immer noch einigermaßen deutlich sprach.
Heute allerdings dürfte ich mich ohne meine Geräte nicht unterhalten. Die Aussprache ist undeutlich und verwaschen.
Trotz Restgehör kann ich mich kaum selber hören.
Mein Vater, Rentner, der sozusagen die gleichen Hörwerte hat, bekam anstandslos vom Versorgungsamt 100 GdB, ein GL und der Ausweis ist unbefristet.
Bei mir steht jetzt langsam die Verlängerung des Ausweises an und ich muß gestehen, davor graut es mich.
Ich habe zwei anerkannte Behinderungen eingetragen, nur wie diese sich "prozentual" aufteilen, das weiß ich nicht.
Wie sagt man so schön: Wenn zwei das gleiche haben, ist es noch lange nicht das gleiche.
Gruß Sigrid
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 4. Mai 2009, 21:30
von Momo
Hallo Maxipuppe
guck mal im folgenden link:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/an ... 108057.pdf
mit dem Hörverlust (alles > 85 dB) und 2
Cis steht dir natürlich das GL zu. Es ist ein Unterschied ob gutachterlich beurteilt wird oder in der HNO Praxis und laut gutachterlichen Richtliniern bist du taub und bekommst damit das GL.
Gruß
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 13. Mai 2009, 21:30
von maxipuppe
Hallo
Ich hatte ja bereits schon mal wegen der Berechnung des Hörverlusts angefragt und auch Antworten bekommen.
Nun habe ich heute ein aktuelles Audiogramm von mir gesehen.
Linkes Ohr
55 dB 0,125hz
60 dB 0,250 hz
60 dB 0,500 hz
danach ist nichts mehr
Das andere Ohr ist wieder etwas besser und geht bis 1 khz. Dann ist Schluß.
Ich glaube, ich hatte auch gesagt, dass ich ein nicht stabiles Restgehör als CI Träger habe.
Wie würde sich denn jetzt der Hörverlust für das linke Ohr berechnen?
Danke für Antworten
Sigrid
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 13. Mai 2009, 22:11
von Momo
Hallo Sigrid
Du schreibst
maxipuppe hat geschrieben:
Nun habe ich heute ein aktuelles Audiogramm von mir gesehen.
Linkes Ohr
55 dB 0,125hz
60 dB 0,250 hz
60 dB 0,500 hz
danach ist nichts mehr
Das andere Ohr ist wieder etwas besser und geht bis 1 khz. Dann ist Schluß.
Um den GdB zu errechnen braucht man auch die genauen Werte des guten Ohres und zwar die bei 500, 1000, 2000 und 4000Herz. Man kann keinen GdB für nur ein Ohr berechnen.
Und auch das
maxipuppe hat geschrieben:Ich trage 2 CI´s wobei ich mit dem zuletzt implantierten sehr schlecht zurecht komme.
wird mit berücksichtigt bei der Berechnung des GdBs. Ebenso dein Tinitus.
Gruß
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 13. Mai 2009, 22:48
von guenter k.
Ne Momo,
wer 2 Cis e trägt gilt definitiv ald Taub (surditas) Wenn der Versorgungsokel was Andereserzählt sollte man dem ganz entschieden auf die Finger hauen.
Günter
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 13. Mai 2009, 23:32
von guenter k.
um mql auf den Ursprung dieses Treads zu kommrn- Ich hsbe vor ein par Tagen schon moniert, dass einfach Prozrnzr im Bezug auf die sh in den Raum gestellt werden- Norbert war da heute wohl auch etwas verwirrt.
Mein Problrm ist ganz einfach, Wie kommen solche Zahlen zusrande? Ixt dsdd gefühlt,l errechnet oder was sonst?
Es ist für den Betrachter ach nicht wirklich hilfreich, aus einer Prozentzahl auf die sh zu schließen.
Hörbehinderrund hat ganz einfach zu viele Farcetten um sagen zu können: So isset
Günter
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 14. Mai 2009, 00:01
von fast-foot
Hallo günter k.,
für die Berechnung des GdBs rein auf Grund des Hörverlusts spielen ab einem bestimmten Grad nur noch die Zahlenwerte eine Rolle. Maxipuppes Werte sind längst in diesem Bereich. Hinzu kommen dann noch weitere Beeinträchtigungen wie Tinnitus oder Schwindel etc.
@Maxipuppe:
Für Dich komme für den Hörverlust alleine auf einen GdB von 70, wenn die Werte rechts nicht wesentlich besser sind. Es ist aber entscheidend, auch rechts die genauen Werte zu kennen, da schon eine relativ geringe Differenz zum Besseren einen Sprung auf einen GdB von nur 50 zur Folge haben kann.
Gruss fast-foot
Gruss fast-foot
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 14. Mai 2009, 00:47
von guenter k.
Nochmsl,
Maxipuppr trägt zwei CI s somit gilt sie als Taub , macht nur auf die Ohren einen GdB von 80% Hürku´ven /vor der OP? sind nicht relevant.
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 14. Mai 2009, 01:21
von maxipuppe
Hallo Momo
Die Werte für das rechte Ohr waren
50 dB 0,125 hz
55 dB 0,500 hz
55 dB 0,750 hz
60 dB 1 khZ
Danach ist nichts meßbar, sondern nur noch Fühlwerte.
Für das linke hatte ich ja angegeben.
Dazu kommt Tinnitus, der, falls nötig, in seiner Stärke nochmals neu "bestimmt" werden müßte. Diesen habe ich schon seit gut 20 Jahren, aber bei einem Antrag auf Schwerbehinderung nie mit angegeben.
Gruß Sigrid
P.S. Gestern habe ich einen OPUS als Testgerät bekommen, da mein Restgehör wohl nicht mehr ausreichend ist auf dem linken Ohr.
Danach sehen wir weiter.
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 14. Mai 2009, 02:59
von fast-foot
Hallo günter k.,
in de FAQs steht:
"Keine Rolle spielen bei der Beurteilung des GdB, in wieweit der Hörverlust durch Hörgeräte
oder CI ausgeglichen werden kann."
Da das Wort "CI" im Singular steht, KOENNTEST Du Recht haben (dass man mit 2 CIs automatisch einen GdB von 80 nur für das Gehör erhält). Vielleicht wird das auch in gewissen Regionen so gehandhabt. Das heisst aber für mich nicht zwingend, dass man laut Bestimmungen das so bewerten MUSS.
@maxipuppe:
Wie das mit zwei CIs ist, kann ich also nicht sagen. Trotzdem: Laut Audiogramm steht Dir nur für den Hörverlust ein GdB von 70 zu.
Ich habe noch eine Frage zu den Fühlschwellen. Erinnerst Du dich noch, bei welchen Frequenzen Du nicht mehr gehört, sondern nur noch gefühlt hast?
Gruss fast-foot
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 14. Mai 2009, 06:09
von maxipuppe
Guten Morgen fast-foot
Wann schläfst Du denn bloß?
Also, beim reinen Tonaudiogramm war bei den genannten Werten Schluß. Im hohen Tonbereich ist nichts mehr.
Bei der Knochenleitung konnte ich zwar noch einige Töne mitbekommen, wurde aber schon gefragt, ob ich diese Töne beim halten dieses Gerätes, wie immer das heißt, gehört oder gefühlt habe.
Ich versuche, in drei Wochen diesen Ausdruck vom Audiogramm zu bekommen.
Zumindest macht es unheimlich Probleme, nur für das linke CI eine entsprechende Lautstärke einzustellen. Wir haben gestern dermaßen Lautstärke zugegeben, so dass beide CI´s zusammen schon sehr laut sind, aber das linke CI allein immer noch zu leise ist.
Ich bedanke mich trotzdem
Sigrid
Re: Berechnung des Hörverlusts?
Verfasst: 14. Mai 2009, 08:48
von Momo
Hallo Maxipuppe
also streng genommen hat fast-foot recht. Dein HV betragt rechts 85% und links 95% und laut diesen Tabellen steht dir damit allein aufgrund der Hörschädigung ein GdB von 70 zu. Allerdings wird bei Ci Trägern meist davon ausgegangen, dass sie eben taub sind und damit einen GdB von mind. 80 bekommen und ggf. höher je nach zusätzlichen Beeinträchtigungen (Tinitus, Sprachstörungen, psychische Problme, allg. Problme im Alltag z.B. weil die Versorgung mit Ci nicht gut klappt).
Also würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall einen Ausweis beantragen und auch das Merkzeichen GL mitankereuzen!
Gruß