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Schwerhörig durch überdosierte Medikamente

Verfasst: 13. Apr 2009, 22:03
von Ute Moll
Gibt es hier Menschen, die (vermutlich) durch zu hoch dosierte Medikamente. z.B. Antibiotika ihr Gehör verloren haben?
Gruß Ute

Re: Schwerhörig durch überdosierte Medikamente

Verfasst: 13. Apr 2009, 22:05
von Momo
Hallo
frag mal beim www.DCIG.de oder www.HCIG.de

Gruß

Re: Schwerhörig durch überdosierte Medikamente

Verfasst: 14. Apr 2009, 08:37
von Rosemarie
Hallo Ute,
Du kannst hier auch im Forum nach dem Begriff Gentamycin suchen, da gibt es auch Beiträge .
Liebe Grüße, Rosemarie.

Re: Schwerhörig durch überdosierte Medikamente

Verfasst: 28. Apr 2009, 20:08
von Goldfisch
Ja ich. Ototoxisches Antibiotikum. Weiß aber nicht welches Antibiotikum genau.

Re: Schwerhörig durch überdosierte Medikamente

Verfasst: 1. Mai 2009, 10:49
von Sabine
Ja, mein Sohn - durch Gentamycin.

Re: Schwerhörig durch überdosierte Medikamente

Verfasst: 6. Sep 2009, 16:34
von Herbert Hansen
Kann man da auf Schadensersatz klagen?

Re: Schwerhörig durch überdosierte Medikamente

Verfasst: 6. Sep 2009, 17:03
von sun-ny
Kann ich mir nicht vorstellen, da es im Beipackzettel unter Nebenwirkungen folgendes aufgeführt wird: "In 1 - 3 % der Fälle tritt ein Hörschaden auf. Am Innenohr führt schon ein geringer Übertritt von Gentamicin in die Haarzellen zum irreversiblen Verlust der Sinneshärchen. Es kommt zu Gleichgewichtsstörungen und zum im Hochtonbereich beginnenden Hörverlust. Die selektiv die Haarzellen des Innenohrs betreffende Toxizität könnte dadurch erklärt werden, dass zwischen Endolymphe und dem Inneren der Haarzellen eine weit höhere Potentialdifferenz (> -150 mV) besteht als an den Membranen anderer Körperzellen (zwischen -55 und -100 mV). Diese elektrophysiologische Besonderheit könnte begünstigen, dass Gentamicin - bei längerfristig hohen Plasmakonzentrationen - vorrangig ins Haarzell-Cytoplasma eingeschleust wird."

Gruß Sun-ny

Re: Schwerhörig durch überdosierte Medikamente

Verfasst: 6. Sep 2009, 17:38
von Benedikt
Hallo,

die meisten (oder alle?) Hörschäden bei Gentamicingabe werden wohl bei Gabe durch einen Arzt (z.B. intravenös) auftreten. Dann ist der Beipackzettel eher unwichtig, der Arzt muss aufklären.
Schadenersatzklage gegen Hersteller - sicher nicht, da die Risiken von Gentamicin u.ä. ja bekannt sind und nicht verschwiegen werden.

Klage gegen Arzt: wenn die Gabe nicht zwingend nötig scheint und der Arzt nicht pflichtgemäß aufgeklärt hat, vielleicht möglich. Dann wäre aber sicher professioneller Rat gefragt, sowohl um zu klären, ob tatsächlich objektiv ein Behandlungsfehler vorliegt, als auch um daraus resultierende Ansprüche (i.d.R. möglich Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz) durchzusetzen.
Für eine außergerichtliche Klärung gibt es Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern. Die Krankenkasse sollte hier einen Adresse nennen können.
Wikipedia zu Behandlungsfehler

Grüße

Benedikt