Erfolgreiche Gleichstellung wegen Hörbehinderung
Verfasst: 6. Jun 2009, 12:10
Hallo allerseits,
ich hatte das Thema eigentlich schon abgeschrieben, weil das Arbeitsamt meinen Antrag im April abgelehnt hatte -- aber mein Widerspruch war erfolgreich, und zu meinem Erstaunen lag nun ein positiver Bescheid im Briefkasten. Ich bin also trotz GdB von 30 allein aufgrund meiner Hörbehinderung gleichgestellt worden.
Der Begründung des Bescheids zufolge war das entscheidende Argument, dass ich einige meiner Aufgaben nicht oder nur mit sehr großem Aufwand erfüllen kann:
Viele Grüße, Mirko
ich hatte das Thema eigentlich schon abgeschrieben, weil das Arbeitsamt meinen Antrag im April abgelehnt hatte -- aber mein Widerspruch war erfolgreich, und zu meinem Erstaunen lag nun ein positiver Bescheid im Briefkasten. Ich bin also trotz GdB von 30 allein aufgrund meiner Hörbehinderung gleichgestellt worden.
Der Begründung des Bescheids zufolge war das entscheidende Argument, dass ich einige meiner Aufgaben nicht oder nur mit sehr großem Aufwand erfüllen kann:
Hier mal der entsprechende Absatz aus meinem Widerspruch zum ursprünglichen Ablehnungsbescheid:Nach Ihren Angaben im Antrag und den von mir getroffenen Feststellungen werden Sie den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, weil Sie infolge Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung -- bezogen auf die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit als Redakteur -- in Ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber nichtbehinderten Menschen benachteiligt [...] sind.
Die richtige Argumentation ist also offenbar, dass man als Behinderter in seiner Berufsausübung benachteiligt ist, dann klappt's auch mit der Gleichstellung, selbst wenn der Arbeitsplatz aktuell gar nicht gefährdet ist.Aufgrund meiner Hörbehinderung kann ich nicht alle Aufgaben, die mir im Rahmen meines Berufs als Redakteur von meinem Arbeitgeber gestellt werden, zufriedenstellend übernehmen. Dies betrifft insbesondere den für meinen Berufsstand unerlässlichen Bereich Kommunikation mit Kunden und Herstellern auf Messen, Pressekonferenzen und anderen Presseveranstaltungen -- dies mussten in der Vergangenheit vorwiegend Kollegen übernehmen, da insbesondere Missverständnisse auf Pressekonferenzen und darauf beruhende Falschmeldungen ein erhebliches Risiko darstellen.
Insofern bin ich durch meine Behinderung in meiner Berufsausübung nicht unerheblich eingeschränkt und auch für meinen Arbeitgeber nicht uneingeschränkt einsetzbar -- was beim Personalabbau, etwa infolge der aktuellen Wirtschaftskrise, durchaus gegen meine Weiterbeschäftigung sprechen dürfte.
Viele Grüße, Mirko