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fragen zum GDB Bescheid
Verfasst: 23. Sep 2009, 14:38
von isy Q.
hallo an alle, ich habe heute den bescheid vom versorgungsamt für meinen sohn erhalten und ägere mich sehr darüber und bin jetzt auch sehr ratlos . er ist hochgradig schwerhörig ( einseitig 80 db ) hat eine gleichgewichtsstörrungen , eine sprachentwicklungsstörrung , entwicklungsverzögerung und eine lernbehinderrung ( das alles habe ich schwarz auf weiss ) . das alles ist angeboren , das wurde mir von allen ärzten die ihn jemals zwischen hatten gesagt , aber das liebe versorgungsamt hat nur die Hörminderung ( so nennen die das ) und die entwicklungsverzögerung berücksichtigt und das ganze erst seit Januar 2009 mit einem GDB von 40 anerkannt . was mache ich jetzt am besten ??? wiederspruch ist klar aber soll ich auch einen anwalt einschalten ?? wäre toll wenn mir jemand einen rat geben kann.
bis dann isy
Re: fragen zum GDB Bescheid
Verfasst: 24. Sep 2009, 09:23
von babsi
Hallo isy,
mein Sohn (fast 5 Jahre alte) wurde ebenfalls mit einer hochgradigen Hörbehinderung geboren (links ca. 90-100 db, rechts 80 db). Als wir den Antrag auf Gehörlosengeld gestellt haben, wurde dieser auch erst abgelehnt. Wir mussten auch sämtliche ärztliche Bescheinigungen und Gutachten vorlegen. Dann haben wir Widerspruch eingelegt und ich habe mich auf das Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld bezogen und siehe da, plötzlich bekam er das Gehörlosengeld und einen Schwerbehindertengrad von 100 zugesprochen.
Also ich würde erst mal Widerspruch einlegen und auf einen Anwalt verzichten. Sollte sich nach dem Widerspruch nichts tun, kannst Du immer noch einen Anwalt einschalten.
Viel Glück und halte durch, die Behörden spekulieren glaube ich nur darauf, dass man aufgibt.
Viele Grüsse, babsi.
Re: fragen zum GDB Bescheid
Verfasst: 24. Sep 2009, 10:30
von isy Q.
hey danke für deine antwort . ich will auch nicht aufgeben dafür habe ich schon viel zu viel zeit in die sache investiert . außerdem lasse ich es nicht zu das mein sohn nicht das bekommt was ihm meiner meinung nach zu steht . kann man sich denn an irgendeine stelle wenden die einem bei der formulierung der begründung hilft ?
Re: fragen zum GDB Bescheid
Verfasst: 24. Sep 2009, 12:19
von babsi
Besucht ihr eine Frühförderung? Dort könnte man euch bestimmt helfen.
Bei uns in der Nähe gibt es einen Gehörlosenverband. Vielleicht gibt es auch einen bei euch. Dort kann man euch bestimmt auch helfen.
Ich habe einfach geschrieben, dass ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ..... einlege. Ich habe mich dann auf das "Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld
im Land Sachsen-Anhalt" (wir wohnen in 06366 Köthen) bezogen. Dort steht:
"Gehörlosengeld erhalten Personen
1. mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit,
2. mit später erworbener Taubheit, wenn der Grad der Behinderung allein infolge Taubheit und mit der Taubheit einhergehender schwerer Sprechstörung 100 beträgt."
Dann kam die Bewilligung und die Anerkennung von 100%.
Liebe Grüsse, babsi
Re: fragen zum GDB Bescheid
Verfasst: 24. Sep 2009, 12:19
von Charanga
Hallo,
also meine Tochter hatte bei einer mittelgr. SH auch nur 50% bekommen, obwohl sie schwerstgradig sprachentwicklungsverzögert war, da habe ich auch ein Widerspruch eingelegt und Berichte von der Klinik nochmals zugeschickt und mit dem Amt telefoniert und dann war einmal ein sehr netter Kollege, der sagte auch ich solle einfach schriftlich um rückwirkende Annerkennung der SH ab Geburt beantragen, weil sie eigentlich nur nach Eingang des Antrages arbeiten, in der Regel wird es auch anerkannt. Dann bekam ich 60% und das Merkzeichen H dazu. Jetzt ist sie links hochgr. und rechts an Taubheit grenzend und habe ein GdB von 80 und weiterhin das Merkzeichen H. ich würde es auch erst mal ohne Anwalt versuchen.
Lg
Re: fragen zum GDB Bescheid
Verfasst: 24. Sep 2009, 16:13
von Momo
Hallo Isy
also wenn ich es richtig lese ist dein Sohn einseitig hochgradig sh, richtig? Dann bekäme er nur allein aufgrund der SH nur einen GdB von maximal 20%.
Die Frage ist also wie gravierend sind seine zusätzlichen Beeinträchtigungen und wie glaubhaft konntet ihr das durch Gutachten/ Befunde/ Berichte belegen? Die EinzelGdBs werden ja auch nicht aufaddiert, sindern es wird geguckt wie sehr er durch die Summe der Beeinträchtigungen benachteiligt ist.
Was ihr machen könnt ist erstmal Widerspruch einlegen mit dem Hinweis dass eine Begründung folgen wird (um die Frist zu wahren). In dem gleichen Schreiben fordert ihr die "für die Berechnung des GdBs zugrundegelegten Befundberichte" in Kopie an. Daraus könnt ihr dann erstmal ershen was wurde eigentlcih wie eingestuft, berücksichtigt usw. oder ob irgendwas fehlt und damit gar nicht berücksichtigt wurde.
LG
Re: fragen zum GDB Bescheid
Verfasst: 24. Sep 2009, 23:23
von fast-foot
Hallo isy Q.,
wenn Dein Sohn sieben Jahre alt oder jünger ist oder die Hörstörung in jenem Alter diagnostiziert wurde, beträgt der GdB nur aufgrund des Gehörs 40 %.
Gruss fast-foot
Re: fragen zum GDB Bescheid
Verfasst: 25. Sep 2009, 07:56
von Momo
@fast-foot: wie kommst du auf 40%? Bei einer einseitigen SH (eigentlich sogar nur bei einseitiger Taubheit) ohne Zusatbeeinträchtigung gibt es 20% (siehe Tabelle).
Gruß
Re: fragen zum GDB Bescheid
Verfasst: 25. Sep 2009, 10:59
von fast-foot
Hallo Momo,
das weiss ich auch nicht mehr, wie ich auf 40 % gekommen bin. Vielleicht habe ich da irgend etwas mit dem Alkoholgehalt meiner bevorzugten Getränke in Folge des Leidens an den Folgen des einer Konsumation folgenden Folgezustandes verwechselt (scheint also nicht nur denen vom Versorgungsamt so zu gehen).
Jetzt ist mit auch klar, woher der Name "Versorgungsamt" kommt und womit die sich versorgen.
Gruss fast-foot
Re: fragen zum GDB Bescheid
Verfasst: 25. Sep 2009, 11:38
von rhae
fast-foot hat geschrieben:Vielleicht habe ich da irgend etwas mit dem Alkoholgehalt meiner bevorzugten Getränke in Folge des Leidens an den Folgen des einer Konsumation folgenden Folgezustandes verwechselt
Na denn Prost
Also rein vom Hören wäre beim Schwerbehindertenausweis maximal ein GDB von 20 fällig (bei einseitiger Schwerhörigkeit). Wie dann die anderen Störungen zu Gewichten sind kann ich dann nicht sagen, 40 klingt aber schon ganz OK für mich, evtl. könnte man mit Widersprüchen auch 50 rausholen, dann lohnt es sich wenigstens auch steuerlich. (hab' aber die Tabellen nicht mehr genau in Erinnerung)
Viele Grüße Ralph