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Kostenübernahme Passstücke
Verfasst: 8. Dez 2009, 10:43
von Holger
Guten Tag,
ich habe ein Problem mit der Beihilfe. Die will die Passstücke für meinen 9 jährigen Sohn nicht übernhemen. Er ist zwar aufgrund der Schwerhörigkeit in der Basisversicherung versichert, aber in der GKV war dies nie ein Problem. Gibt es hierzu ein Urteil oder eine Festlegung bis zu welchem Alter die Passstücke von den Kosten her übernommen werden?
Wäre sehr dankbar. Denn wenn ich nichts schriftliches in meiner Beschwerde vorbringen kann, ... . Und der Weg zu einem Sozialgericht möchte ich eigentlich vermeiden.
Bin ich denn alleine mit dem Problem?
Holger
Re: Kostenübernahme Passstücke
Verfasst: 8. Dez 2009, 12:54
von Momo
Hallo Holger
zuständig bei der Beihilfe ist (leider) das Verwaltungsgericht nicht das Sozialgericht.
Bei uns ist die Übernahme kein Problem. Ich vermerke auf dem Antrag immer, dass aufgrund des kindlcihen Wachstums regelmäßig neue Ohrstücke zur Sicherung der Therapie nötig sind und dann wird bezahlt.
Gruß
Re: Kostenübernahme Passstücke
Verfasst: 8. Dez 2009, 14:41
von Holger
Danke für die Info Momo,
bist Du auch über die Beihilfe versichert?!?
Das mit dem Weg zum Gericht (Verwaltung- oder Sozialgericht) schliesse ich eigentlich grundsätzlich aus. Daher würde mir ein Schriftstück oder sogar Urteil sehr helfen, um den Sacharbeiter umzustimmen.
Vielleicht hat ja jemand hier
Re: Kostenübernahme Passstücke
Verfasst: 8. Dez 2009, 17:56
von Momo
Ja wir sind auch über die Beihilfe versichert. Leider ist das nicht bundeseinheitlich geregelt und wie immer sehr vom Sachbearbeiter abhängig...Welche Beihilfe/ welches Bundesland ist es denn bei euch?
Bei uns wird es einfach als "Hilfsmittel zum Dauergebrauch" abgerechnet.
Gruß
Re: Kostenübernahme Passstücke
Verfasst: 9. Dez 2009, 06:56
von Holger
Wir sind bei der Beihilfe "BUND". Also keine bundeslandtypische Beihilfe. Aber das Passstücke für Kinder nicht übernommen werden sollte sich hoffentlich wirklich als Fehler herausstellen.
Aber ich denke irgendwo muß es doch "schwarz auf weiß" stehen bei uns in Deutschland. Es ist doch ALLES geregelt.
Gebe die Hoffnung aber noch lange nicht auf. Werde auch den Sachbearbeiter mal fragen woher er das weiß, oder wie er seine Entscheidung begründen kann. Denn ein guter Beamter entscheidet doch nicht OHNE schriftlicher Absicherung.
Naja, ... . Abwarten und hoffen.
HOLGER
Re: Kostenübernahme Passstücke
Verfasst: 9. Dez 2009, 07:43
von Momo
Hallo Holger,
also ich habe in dem Widerspruch nur geschrieben, dass ein Kind im Wachstum öfter neue Ohrstücke benötigt um den Erfolg der Hörgeräteversorgung nicht zu gefährden. Und da die Beihilfe sich an die gesetzliche KV anlehnt und diese bei Kindern dies problemlos erstattet/ bezahlt und Ohrstücke im Hilfsmittelkatalog zu finden sind, bitte ich um Erstattung. Und dann haben sie immer bezahlt.
Vielleicht reicht so ein Widerspruch bei euch auch? Versuch ist es wert.
Die Bearbeiter haben mehr Spielraum als man so denkt, die Frage ist nur kennen sie den bzw. wollen sie auch.
Gruß
Re: Kostenübernahme Passstücke
Verfasst: 9. Dez 2009, 07:44
von Momo
Und abrechenen tun sie das bei uns als "Hilfsmittel zum Dauergebrauch".
Re: Kostenübernahme Passstücke
Verfasst: 9. Dez 2009, 13:23
von Holger
Recht herzlichen Dank,
genau dies werde ich auch in meinen Widerspruch schreiben. Ggf. noch ergänzt von einem Schriftstück des HNO Arztes und oder dem Hörgeräteakustiker.
Also recht herzlichen DANK nochmals!
Holger