Umzug von Niedersachsen nach Hessen
Verfasst: 20. Mär 2010, 13:46
Hallo ihr Lieben,
unser Leben wird gerade tierisch auf den Kopf gestellt und bei mir türmen sich Fragen über Fragen auf.
Zur Situation: mein Sohn (6Jahre, hochgradig schwerhörig auf beiden Seiten) besucht hier (Osnabrück, Niedersachsen) momentan einen normalen Kindergarten und soll im Sommer eine Regelschule besuchen. Förderantrag Hören ist gestellt und durch. Begleitet, beraten und umsorgt werden wir vom LBZH hier in Osna.
Jetzt ist es aber so, dass ich ein super Jobangebot zum 1.4. in Eschwege (Nordhessen) bekommen habe. Durch den Bundeslandwechsel kommen bei mir jetzt einige Fragen. Wie ist es mit dem Bescheid der Landesschulbehörde Niedersachsen, dass mein Sohn eine Regelschule mit Förderbedarf Hören besuchen darf? Der gilt ja eigentlich nur für die Schule, auf die wir uns hier angemeldet haben?
Gibt es in Hessen auch eine "Anlaufstelle" wie das LBZH? Ich habe eben mal kurz gegoogelt, aber nichts vergleichbares gefunden. Ich fand den Kontakt dahin immer super, wenn man Fragen hatte und so. Ist das in anderen Bundesländern auch irgendwie geregelt?
Würde ihn gerne auf einer Waldorfschule anmelden. Gibt es da noch besonders zu beachtende Dinge? Da sie ja keine staatlichen, sondern freie Schulen sind, weiß ich gar nicht, wie das mit dem Förderbedarf da funktioniert.
Ach man, so viele Fragen, ich hoffe, dass es jemanden hier gibt, der mir wenigstens ein bisschen helfen kann, zumal das ganze jetzt ja auch echt kurzfristig passiert.
Lieben Gruß
Janina
unser Leben wird gerade tierisch auf den Kopf gestellt und bei mir türmen sich Fragen über Fragen auf.
Zur Situation: mein Sohn (6Jahre, hochgradig schwerhörig auf beiden Seiten) besucht hier (Osnabrück, Niedersachsen) momentan einen normalen Kindergarten und soll im Sommer eine Regelschule besuchen. Förderantrag Hören ist gestellt und durch. Begleitet, beraten und umsorgt werden wir vom LBZH hier in Osna.
Jetzt ist es aber so, dass ich ein super Jobangebot zum 1.4. in Eschwege (Nordhessen) bekommen habe. Durch den Bundeslandwechsel kommen bei mir jetzt einige Fragen. Wie ist es mit dem Bescheid der Landesschulbehörde Niedersachsen, dass mein Sohn eine Regelschule mit Förderbedarf Hören besuchen darf? Der gilt ja eigentlich nur für die Schule, auf die wir uns hier angemeldet haben?
Gibt es in Hessen auch eine "Anlaufstelle" wie das LBZH? Ich habe eben mal kurz gegoogelt, aber nichts vergleichbares gefunden. Ich fand den Kontakt dahin immer super, wenn man Fragen hatte und so. Ist das in anderen Bundesländern auch irgendwie geregelt?
Würde ihn gerne auf einer Waldorfschule anmelden. Gibt es da noch besonders zu beachtende Dinge? Da sie ja keine staatlichen, sondern freie Schulen sind, weiß ich gar nicht, wie das mit dem Förderbedarf da funktioniert.
Ach man, so viele Fragen, ich hoffe, dass es jemanden hier gibt, der mir wenigstens ein bisschen helfen kann, zumal das ganze jetzt ja auch echt kurzfristig passiert.
Lieben Gruß
Janina