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Bräuchte mal Hilfe beim GdB....

Verfasst: 18. Sep 2010, 18:52
von disamo
Hallo und guten Abend,
wir haben heute den Bescheid über den GdB bekommen.Unser Sohn/5 Jahre bekommt 70% und das Merkzeichen RF.
Alle anderen Merkzeichen wurden nicht anerkannt.
Ist das so rechtens oder können wir Einspruch einlegen?
Man sagte mir er würde 100% bekommen,und auch einige Merkzeichen mehr.
Hier sind mal seine Werte ,allerdings nur vom Akustiker,die Bera liegt schon einige Jahre zurück.
Rechts: 0,25-- 55db Links: 60db
0,5 -- 60db Links: 60db
1,0 -- 55db Links: 65db
2,0 -- 65 db Links: 55db
3,0 -- 55 db Links: 55db
4,0 -- 50 db Links: 60db
6,0 -- 55 db Links: 70db
8,0 -- 55 db Links: 80db
Lohnt sich ein Widerspruch zumindest wegen der Merkzeichen ? oder wegen der 70%?
Ich bin etwas verunsichert,weil mir jeder was anderes erzählt.
Vielleicht könnt ihr mir etwas helfen?!
Liebe Grüße Moni

Re: Bräuchte mal Hilfe beim GdB....

Verfasst: 18. Sep 2010, 20:11
von Felicitia
Meiner Meinnung nach kämen nur 50 GdB +RF raus. (Er ist ja hochgradig und nicht an taubheit grenzend oder taub)

70 bekommt man wenn beide Ohren an taubheit grenzend sind, 80 wenn beide Ohren taub sind.) Nach dem Audiogramm ist er aber deutlich hochgradig.

Re: Bräuchte mal Hilfe beim GdB....

Verfasst: 19. Sep 2010, 10:09
von rhae
Hallo Moni :)

mit den Werten, die Du oben angegeben hast, kommt Dein Kleiner wirklich nur auf einen GdB von 50 und dem Merkzeichen RF. Wenn das Versorgungsamt ihm jetzt aber einen GdB von 70 gegeben hat, könnte Folgendes gewesen sein:
  • es hat sich ganz einfach zu Deinen Gunsten verrechnet
  • Dein Sohn hat noch andere Beeinträchtigungen/Behinderungen, die in die Beurteilung eingeflossen sind
  • es hat eine andere (schlechtere) Hörkurve zur Berechnung genommen und dann übersehen, dass für Kinder eine Sonderregelung gilt
Nur im letzten Fall würde sich ein Widerspruch gegen den Bescheid lohnen. Da solltest Du mal nachfragen welches Audiogramm zur Berechnung genommen wurde, das kannst Du auch bei Deinem Arzt/Klinikum machen.

vg Ralph

Re: Bräuchte mal Hilfe beim GdB....

Verfasst: 19. Sep 2010, 11:46
von Momo
Hallo Moni

um herauszufinden was nun ist, kannst du erstmal formlos unbegründet Widerspruch einlegen und damit die für die Berechnung zugrundegelegten Befundberichte anfordern. Dann siehst du, welche Hörkurve sie genommen haben und ob/ welche Zusatzbehinderungen eingeflossen sind.
Wäre die zugrundegelegte Hörkurve so schlecht, dass allein aufgrund der Hörkurve ein GdB von 70 herausbekommt, gilt die Regel für Kinder unter 7 Jahre, d.h. 100% und alle Merkzeichen (H, B, G, RF und GL) lebenslang.

Gruß

Re: Bräuchte mal Hilfe beim GdB....

Verfasst: 20. Sep 2010, 09:44
von disamo
Hallo und guten Morgen,ich werde gleich den Widerspruch einlegen.
Und mal heraus finden welchen Hörtest sie zur Prüfung genommen haben.den ich hier reingestellt habe ,ist ein Test vom Akustiker.Weil unser Sohn nie mit machte beim HNO.Komisch ist das auch,beim Akustiker macht er super mit bei den Hörtest.
Hat das den später Auswirkungen,wenn er "nur"70 % hat und nur Merkzeichen Rf. Ich mein die anderen Merkzeichen,die ihm nun noch fehlen.,find ich eigentlich auch super wichtig für schwerhörige Kinder.
Hatte das im Internet gefunden,da würde ihm auch das B zu stehn:
http://www.versorgungsaemter.de/Schwerb ... chen_B.htm
und das G auch noch:http://www.versorgungsaemter.de/Schwerb ... chen_G.htm

Vielleicht irre ich mich ja da etwas,aber ich denke,das schwerhörigen Kindern dieses zusteht,wenn ich nur an die Schwierigkeiten denke die sie im Gegensatz zu gleichaltrigen Kindern haben.
Klar sollen sie alle selbständig werden,aber wenn ich mir zb. vorstelle ,mein kleiner Mann,muß mit dem Bus zur Schule fahren,glaube ich das er da einige Probleme haben wird.Erstens schon das richtungshören,wenn die Bushaltestelle schon voll ist mit anderen lärmenden Kindern und der Geräuschpegel im Bus.Das stell ich mir nicht so einfach vor für Hörgeschädigte und für Kinder noch viel schlimmer.
Und auch Bahnhöfe, Flughäfen Busbahnhöfe und vieles mehr,
deren Lautsprecherdurchsagen sie nicht richtig verstehen können
oder die Infostände dort. Bei dem Lärm ist für Schwerhörige doch meist nichts zu verstehen.Busse, Bahnen, Straßenbahnen. Dort gibt es zwar lesbare Anzeigen, wenn sie den mal funktionieren würden und Lautsprecherdurchsagen sind auch nicht zu verstehen.
Das sind nur wenige Beispiele von sehr vielen wofür man "B" braucht.
Was uns auch öfters mal auffällt,ist zb.er hört alles und weiß aber eben nicht so richtig wo das herkommt.Und genau diese Situation,ist im Straßenverkehr unheimlich wichtig und könnte ziemlich schlimm enden...Wir üben zwar vieles mit ihm,aber das ist ganz schön schwierig zu bewältigen für ihn.
Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind nicht nur die vorgenannten „Verrichtungen" zu beachten. Auch die Anleitung zu diesen „Verrichtungen" und die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung sowie die notwendige Überwachung gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von Bedeutung sind.
Und Merkzeichen H,da braucht er doch mit Sicherheit noch einige Jahre Hilfe,allein wegen der ganzen Technik um das Hörgerät und sein Zubehör.
Was mich eben nur etwas verwirrt ist die Tatsache,das einige Kinder fast alle Zeichen bekommen und andere nicht.Liegt das nur an den Personen die die Anträge bearbeiten?
Liebe Grüße Moni

Re: Bräuchte mal Hilfe beim GdB....

Verfasst: 20. Sep 2010, 10:00
von Felicitia
ich werde gleich den Widerspruch einlegen.
Pass aber auf, es könnte sein, dass die sich vertan haben und ihr dann auf 50 runtergestuft werdet... Frag mal Akustiker und Arzt was in den Audiogrammen für Werte waren, dann kannst du sicher gehen.
wenn ich mir zb. vorstelle ,mein kleiner Mann,muß mit dem Bus zur Schule fahren,glaube ich das er da einige Probleme haben wird.Erstens schon das richtungshören,wenn die Bushaltestelle schon voll ist mit anderen lärmenden Kindern und der Geräuschpegel im Bus.Das stell ich mir nicht so einfach vor für Hörgeschädigte und für Kinder noch viel schlimmer.
Mit dem Bus fahren können Schwerhörige sehr gut. Wir schauen halt mehr. Das macht man automatisch. Wenn du ihn zu sehr behütest, kommt er alleine nicht klar. Lass ihn ruhig Busfahren. Hab ich als Kind auch allein gemacht.
Und auch Bahnhöfe, Flughäfen Busbahnhöfe und vieles mehr,
deren Lautsprecherdurchsagen sie nicht richtig verstehen können
Das ist zwar problematisch, aber auf Bahnhöfen hängen immer so gelbe und weiße Tafeln rum, da stehen alle Abfahrten drauf. Und dann stellt man sich eben einfach ans Gleis und fragt wen ob der/die einem hilft falls für genau den Zug eine Änderung kommt.

Allerdings ist die Merkzeichenvergabe tatsächlich oft so willkürlich und unvorhersehbar. Ohne Widerspruch geht meistens gar nichts.

Re: Bräuchte mal Hilfe beim GdB....

Verfasst: 20. Sep 2010, 10:30
von Irina Haun
Hallo.

bin mir auch nicht sicher ob du alle Merzeichen bekommst aber 70% und RF sind schon einmal gut,
Ich gebe meiner vorgängeri recht sei for sichtig sonst kanne pasieren das du nur 50 % und RF.
B = mit Bekleidung

Wiederspruch einzulegen loht sich immer nur sollte man sich vor her schlau machen am besten bein VDK oder direkt beim Versorgungsamt. Befor man den Wiederspruch einlegt

Ich bin links an taubheitgrenzend und rechtes mittel -hochgradig und habe
50 % und RF

Weist Kinder lernen sher schnell mit den HGs umzugehen meine Tochter hat nicht lange gebraucht auch das Berarienwechsel klappt schon ganz gut ,dabei helfe ich noch etwas aber ansonsten macht sie alles alleine.

Sie Fährt auch alleine mit dem Bus zur Schule und an der schule gibt es eine regel zu erst steigen die kleinen Grundschulkinder ein die haben dan auch alle einen Sitzplatz und dan erst die Haubtschüler,

Lg Irina

Re: Bräuchte mal Hilfe beim GdB....

Verfasst: 21. Sep 2010, 23:03
von cooper
Zunächst einmal einen unbegründeten Widerspruch einzulegen und dann die Unterlagen anzufordern schadet nichts -- denn nach Erhalt der Unterlagen kann man den Widerspruch jederzeit zurückziehen, wiederum ohne das begründen zu müssen. In dem Fall erfolgt dann auch keine Prüfung mehr durch das Versorgungsamt, sondern der Bescheid wird rechtskräftig

Insofern: Widersprechen ohne Begründung und die Beurteilungsunterlagen anfordern, dann habt ihr 2-4 Wochen Zeit, zu entscheiden, ob ihr den Widerspruch aufrecht erhalten wollt.

Viele Grüße, Mirko

Re: Bräuchte mal Hilfe beim GdB....

Verfasst: 22. Sep 2010, 07:52
von Momo
cooper hat geschrieben:Zunächst einmal einen unbegründeten Widerspruch einzulegen und dann die Unterlagen anzufordern schadet nichts -- denn nach Erhalt der Unterlagen kann man den Widerspruch jederzeit zurückziehen, wiederum ohne das begründen zu müssen. In dem Fall erfolgt dann auch keine Prüfung mehr durch das Versorgungsamt, sondern der Bescheid wird rechtskräftig

Insofern: Widersprechen ohne Begründung und die Beurteilungsunterlagen anfordern, dann habt ihr 2-4 Wochen Zeit, zu entscheiden, ob ihr den Widerspruch aufrecht erhalten wollt.

Viele Grüße, Mirko
Ja, genauso meinte ich das.

Gruß