Beweisführung gegenüber Kostenträger
Verfasst: 6. Mär 2011, 12:14
Hallo,
ich soll für meinen Kostenträger Unterlagen vom HNO-Arzt vorlegen, woraus der Grad der Schwerhörigkeit hervorgeht(Audiogramm). Da ich mir allerdings fast 100 Pro sicher bin, das ich kein Audiogramm hab machen lassen, so wäre meine Frage, ob auch die anderen Sachen als Beweisführung reichen würden?
Danke schon mal für die Antwort.
PS. Wenn ich ein Audiogramm noch erstellen lassen würde, so bräuchte ich erst wieder einen Termin und das wäre wieder kostbare Zeit, die verloren ginge.
ich soll für meinen Kostenträger Unterlagen vom HNO-Arzt vorlegen, woraus der Grad der Schwerhörigkeit hervorgeht(Audiogramm). Da ich mir allerdings fast 100 Pro sicher bin, das ich kein Audiogramm hab machen lassen, so wäre meine Frage, ob auch die anderen Sachen als Beweisführung reichen würden?
Danke schon mal für die Antwort.
PS. Wenn ich ein Audiogramm noch erstellen lassen würde, so bräuchte ich erst wieder einen Termin und das wäre wieder kostbare Zeit, die verloren ginge.