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Beweisführung gegenüber Kostenträger

Verfasst: 6. Mär 2011, 12:14
von Pascal m.
Hallo,

ich soll für meinen Kostenträger Unterlagen vom HNO-Arzt vorlegen, woraus der Grad der Schwerhörigkeit hervorgeht(Audiogramm). Da ich mir allerdings fast 100 Pro sicher bin, das ich kein Audiogramm hab machen lassen, so wäre meine Frage, ob auch die anderen Sachen als Beweisführung reichen würden?

Danke schon mal für die Antwort.

PS. Wenn ich ein Audiogramm noch erstellen lassen würde, so bräuchte ich erst wieder einen Termin und das wäre wieder kostbare Zeit, die verloren ginge.

Re: Beweisführung gegenüber Kostenträger

Verfasst: 6. Mär 2011, 12:56
von franzi
Ob das audiogramm vom akustiker anerkannt wird weiß ich jetzt nicht.
Ne andere frage wie hast du dann eine verodnung bekommen vom HNO ohne audiogramm für die hgs?

Re: Beweisführung gegenüber Kostenträger

Verfasst: 6. Mär 2011, 14:06
von Pascal m.
Fragen wir mal so, ein Audiogramm beinhaltet doch, die Erkennung von Wörtern, oder ist das mit den Tönen, die man nur hört?

Re: Beweisführung gegenüber Kostenträger

Verfasst: 6. Mär 2011, 14:17
von Pascal m.
Ok, hab die Antwort schon gefunden. Demnach habe ich natürlich so etwas schon gemacht.