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				Eintragung in Führerschein
				Verfasst: 28. Jul 2004, 17:29
				von InesH
				Muss ich mein Hörgerät in den Führerschein eintragen lassen?

 
			 
			
					
				Re: Eintragung in Führerschein
				Verfasst: 28. Jul 2004, 23:27
				von Andrea Heiker
				Hallo Ines,
hast Du das erste Mal Hörgeräte bekommen?
Gruß
Andrea
			 
			
					
				Re: Eintragung in Führerschein
				Verfasst: 29. Jul 2004, 12:40
				von InesH
				Ist das nicht egal?
Ja es ist das Erste.
			 
			
					
				Re: Eintragung in Führerschein
				Verfasst: 29. Jul 2004, 16:13
				von Maike
				Hallo Ines, 
 
wenn Du den Fuehrerschein schon hast und Dir sonst nichts gesagt 
worden ist (z.B. vom HNO oder sonstwem), dann wuerde ich auch nix 
weiteres unternehmen! 
 
Ich habe auch im Fuehrerschein nix stehen wegen meiner 
Gehoerlosigkeit, denn ich habe damals darauf bestanden, dass nix 
eingetragen wird, da mir die Hoergeraete eh nix halfen. Nur 
"geeignete" Augenglaeser muss ich tragen. 
 
Also: Gutes Fahren weiterhin! 
Maike
			 
			
					
				Re: Eintragung in Führerschein
				Verfasst: 29. Jul 2004, 18:47
				von Andrea Heiker
				Hallo Ines, 
es macht einen Unterschied. Wenn man einen Führerschein macht und schwerhörig ist, so muss man das angeben und bekommt vielleicht entsprechende Auflagen (z.B. zweiter Spiegel, oder Verpflichtung zum Tragen eines Hörgerätes). Wenn man den Führerschein schon hat, dann muss man nichts unternehmen, weil es ja keine Gesundheitsprüfung gibt, wenn man den Lappen erstmal hat.
Gruß
Andrea
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[Editiert von Andrea Heiker am: Donnerstag, Juli 29, 2004 @ 06:47 PM][/size]