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Bescheid GdB
Verfasst: 5. Jul 2011, 21:04
von caro99
Hallo,
ich bin neu hier...
vielleicht hat mir jemand einen Tip und kann mir helfen.
Heute wurde mir der Bescheid über die Festlegung der Grad der Behinderung zugesandt. Er wird mit 60 bewertet. Es wurde ein Schwerbehindertenausweis GdB 60 ausgestellt, mit der Begründung: Schwerhörigkeit beidseitig und sei mit dem festgestellten GdB angemessen bewertet.
Nach meinen Audiogramm bin ich der Meinung dass ein GDB von 83 vorliegt. Der HNO hat eine an taubheit grenzende Schwerhörigkeit festgestellt.
R Ohr:
500 HZ:30
1000 HZ: 90
2000 HZ: 100 ab dann kann ich keine Töne mehr hören
L Ohr
500 HZ: 30
1000 HZ:90
2000 HZ:100 ab dann kann ich keine Töne mehr hören
Es liegt auch ein Tinnitus vor, der aber aufgrund meiner Hochtonschwerhörigkeit von den HNO-Ärzten ignoriert wird.
Ich möchte Einspruch gegen den Bescheid einlegen und wollte nun fragen ob hier jemand Erfahrungswerte gesammelt hat bzw. mir weiterhelfen kann ob ein GdB 80 erreicht werden kann?!
Danke für Eure Hife und Antworten
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 5. Jul 2011, 21:42
von maryanne
Hallo Caro, was sind die Ergebnisse bei 4 KHZ? Die müssten wir genau haben, um den GdB berechnen zu können.
maryanne
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 5. Jul 2011, 22:49
von Felicitia
Dann hört sie nichts. Ich denke da kann man so was wie 120 eingeben.
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 5. Jul 2011, 22:52
von Momo
caro99 hat geschrieben:R Ohr:
500 HZ:30
1000 HZ: 90
2000 HZ: 100 ab dann kann ich keine Töne mehr hörenL Ohr
500 HZ: 30
1000 HZ:90
2000 HZ:100 ab dann kann ich keine Töne mehr hören
Nach meinen Berechnungen ergibt der reine Hörverlust ohne Zusatzbeeinträchtigungen wie Tinnitus, Sprachstörungen, Schwindel oder sonstwas einen GdB von 70.
Gruß
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 5. Jul 2011, 22:53
von Uli R.
Maryanne: Über 2.000 nichts mehr!!!!
Das ist auf beiden Ohren ein HV von 86% (an Taubh. grenzend) und gibt einen GdB von 70.
Einen GdB von 83 gibt es nicht!!!!
LG Uli
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 5. Jul 2011, 23:23
von cooper
Hallo Caro,
der GdB ist tatsächlich zu niedrig angesetzt, 70 wären in jedem Fall zuzuerkennen, selbst wenn der Tinnitus unberücksichtigt bleibt. Insofern solltest du einen Widerspruch an das Versorgungsamt schicken (und den Ausweis gleich wieder dabei legen, damit sie ihn ändern können).
Dass der Tinnitus nicht berücksichtigt wird, weil du in dem Frequenzbereich nichts mehr hörst, entbehrt jeglicher medizinischer Grundlage. Insofern wäre auch der Tinnitus einschlägig und könnte mit einem GdS von 10 angesetzt werden. Es hängt vom Versorgungsamt und dem Sachbearbeiter ab, ob er daraus eine GdB von 80 macht oder nur 70 zuerkennt.
Viele Grüße, Mirko
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 6. Jul 2011, 00:22
von EinOhrHase
Hallo Allerseits,
diesbezüglich hätte ich ebenso eine Frage:
In meinem Ausweis stehen 50 GdB.
Ab welchen Frequenzen ich nichts mehr höre, liegt mir derzeit nicht vor.
Vielleicht können folgende Hinweise dienlich sein:
Gehörgang künstlich angelegt (re.)
Kein Mittelohr vorhanden (direkter Steg künstl. Trommelfell zum Innenohr)
Links komplett zu - ggf auch kein Gehörgang vorhanden.
Räumliches Hören somit unmöglich.
Wieviel % Hörverlust kann ich nicht sagen, aber so ab 60db fängt mein Hören ohne HG an.
Welchen GdB müsste ich laut diesen Hinweisen haben - 70-75 denk ich mal?
Schon mal vorab Danke für eure Hilfe.
P.S.
Ggf kann ich nächste Woche genauere Angaben reinstellen.
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 6. Jul 2011, 09:24
von franzi
ohne genau hörkurve könne wir dir leider nicht weiter helfen Einohrhase.
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 6. Jul 2011, 09:49
von maryanne
Ja Oli, setze dein Audiogramm hier ein, mit Vermutungen lässt sich kein GdB errechnen.
maryanne
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 6. Jul 2011, 10:01
von caro99
erst einmal Danke für Eure Antworten.
Für mich ist das Thema komplett neu. Werde Widerspruch einlegen und meinen HNO-Arzt nochmals kontaktieren, eventuell kann er ein Schreiben für das Versorgungsamt vorbereiten mit aussagekräftigen Begründungen.
War bereits in der Uniklinik in Freiburg weil mir dringend eine CI-Operation angeraten wurde. (das möchte ich aber im Moment nicht) und versuche gerade ein passendes Hörgerät zu finden. Das bei dem Leistungsabfall nicht einfach einzustellen ist. Fragt sich ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt (nächstes Thema ...)
Gebe wieder Info hier sobald ich den neuen Bescheid vom Versorungsamt zurück habe.
Danke an alle hier ...
PS: ich höre im Moment echt besch.... (wobei der Tieftonbereich total normal ist ...)
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 6. Jul 2011, 23:13
von cooper
Eine Musterbegründung für deinen Widerspruch findest du hier im Forum. Musst du mal suchen. Ich habe sowas schon mehr als einmal gepostet. Einfach nur deine Werte einsetzen und los geht's.
Viele Grüße, Mirko
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 8. Jul 2011, 17:52
von caro99
Hallo Mirko... danke für deine Antwort - such such ich finde nichts ... kannst Du das nochmals für mich rein posten? danke Dir Caro
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 8. Jul 2011, 18:41
von Sandra
Hallo,
vielleicht meint Mirko z.B. dieses
http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... per&page=2
Gruss Sandra
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 8. Jul 2011, 21:04
von caro99
Hallo Sandra,
danke ... der Tip war hilfreich
Grüße Caro
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 11. Jul 2011, 13:16
von EinOhrHase
@Maryanne
so, heut war Termin beim HNO und hab folgenden Befund
(links wurde nicht gemessen, da weder Gehörgang noch Mittelohr vorhanden).
0,25 kHZ 70 db
0,5 kHz 70 db
1,0 kHZ 70 db
1,5 kHz 65 db
2,0 kHz 60 db
3,0 kHz 60 db
4,0 kHz 55 db
6,0 kHz 50 db
8,0 kHz 50 db
Verständlichkeit / Hörverlust
55% bei 80 db (wenn ich das richtig rausles)
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 11. Jul 2011, 14:18
von rhae
Ich antworte mal an Maryannes Stelle - mit den Werten aus Deinem Audiogramm besteht bei Dir rechts ein 83% Hörverlust, links 100% (sofern ich das richtig verstanden habe). Also muss ein GdB von mind. 70 gegeben werden.
vg Ralph
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 11. Jul 2011, 23:55
von EinOhrHase
@Ralph
danke mal für die Info.
Laut der Messung für den Verständlichkeitstest sieht die Linie / Kurve so aus:
Start der Linie bei 50%, 80db
Ende der Linie bei 90% 100db
Wie ist dann diese "Kurve" zu lesen?
Danke für Info.
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 13. Jul 2011, 00:03
von serik
Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage: Welches Wert muss berücksichtigt werden, wenn man einen GdB ausrechnet?
Luftleitung , links , 2000 kHz , 6o dB
oder
Knochenleitung , links , 2000 kHz , 50 dB
Danke im Voraus,
Sergej
PS: Sorry, caro99.
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 13. Jul 2011, 00:16
von EinOhrHase
@Sergej
an den 2 obigen Postings siehst Du den Kurvenverlauf bei den unterschiedlichen Frequenzen.
Es wird immer von der Luftleitung ausgegangen bei der Berechnung der GdB (sollte das nicht stimmen bitte ich um Korrektur).
Ebenso kannst Du in dem Hauptmenu links oben den GdB-Rechner anklicken, da siehst Du, welche Werte benötigt werden.
Wenn Du ein Audiogramm zur Hand hast, kannst Du dort die Werte direkt eintragen und deinen GdB errechnen lassen.
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 13. Jul 2011, 00:30
von fast-foot
EinOhrHase hat geschrieben:Laut der Messung für den Verständlichkeitstest sieht die Linie / Kurve so aus:
Start der Linie bei 50%, 80db
Ende der Linie bei 90% 100db
Bei einem Pegel von 80 dB (sehr laute Stimme; rufen) verstehst Du ohne
HG (ich nehme an, Freiburger Einsilbentest ohne HG) die Hälfte aller einsilbigen Wörter auf dem betreffenden Ohr, bei 100 dB (Grössenordnung Pressluftbohrer) 90 %. Ich nehme an, nciht im Störschall.
Allenfalls war es eine Freifeldaudiometrie (mit zwei Lautsprecherboxen) oder mit
HGs. Das weisst Du selbstr besser. Ein Test mit HGs hat für die Berechnung des GdB keine Bedeutung. Und ein Sprachtest meines Wissens nur, wenn das Reintonaudiogramm nicht einen GdB-Wert von über 40 ergibt.
Gruss fast-foot
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 13. Jul 2011, 12:52
von EinOhrHase
Die Messung(en) wurden alle beide mit Kopfhörer gemacht ohne Störschall (HNO-Arzt-Messung).
Die Bezeichnungen der Tests sind mir bis dato unbekannt (gewesen).
Jedenfalls betraf es den Test mit einzelnen Wörtern und Zahlen.
Soweit ich weiss, macht der Akustiker genauere Hörtest, um beide Ergebnisse zu haben - also ohne HG und mit HG. Hier werden ua auch die Lautsprecher verwendet um ein Gespräch zweier Menschen zu "simulieren".
Beim ersten BAHA das ich bekam wurden insgesamt nahezu 100% des Verständlichkeitstest (Freifeldmessung) erzielt - räumliches Hören weitgehend eingeschlossen, da die Lautsprecher ja die selbe Lautstärke haben (müssen).
Seit ich Hörtest mitgemacht habe, war bis jetzt noch nie ein Test mit dabei, wo realitätsnah gemessen wurde / werden konnte.
So eine Messung ist zwar schwieriger, ergibt für den Patienten ein "besseres" Gefühl, ob die / das HG(s) seinen Wünschen entsprechen.
Soweit ich mich erinnern kann, war der Störschall annähernd die selbe Lautstärke (Messung über Kopfhörer).
Wird mit diesem Störschall ein durchschnittlicher Wert (in db) von Nebengeräuschen simuliert oder hat das noch andere Gründe?
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 13. Jul 2011, 13:04
von fast-foot
Hallo EinOhrHase,
EinOhrHase hat geschrieben:Seit ich Hörtest mitgemacht habe, war bis jetzt noch nie ein Test mit dabei, wo realitätsnah gemessen wurde / werden konnte.
So eine Messung ist zwar schwieriger, ergibt für den Patienten ein "besseres" Gefühl, ob die / das HGHG(s) seinen Wünschen entsprechen.
Soweit ich mich erinnern kann, war der Störschall annähernd die selbe Lautstärke (Messung über Kopfhörer).
Wird mit diesem Störschall ein durchschnittlicher Wert (in db) von Nebengeräuschen simuliert oder hat das noch andere Gründe?
So weit ich weiss, geht es darum, die Fähigkeit, Sprache aus Störschall zu filtern, zu quantifizieren.
Man kann verschieden hohe Levels des Störschalls berücksichtigen. Welche am gebräuchlichsten oder üblich sind, weiss ich nicht (Störschall 6 dB niedriger?).
Gruss fast-foot
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 13. Jul 2011, 13:31
von EinOhrHase
Der Störschall hat zum Teil unterschiedliche Frequenzen, ja - meist analog zum eigentlichen Ton, den man erkennen muss.
Ob er 6db niedriger eingestellt wird wie der Ton, den man er-hören soll, weiss ich nicht - müsste das erfragen.
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 13. Jul 2011, 23:54
von ^3''C
in der Regel wird bei der Messung des Sprachverstehens mit breitbandigem Rauschen (auch "weißes" Rauschen) gearbeitet.
man erhält eine Aussage über Nutzschall (engl.: Signal) zu Störschall (engl.: Noise)
daraus ergibt sich dann der sogenannte "SNR" (Signal-to-Noise-Ratio), auf deutsch: "Nutzschall-zu-Störschall-Verhältniss".
ein SNR = 0 bedeutet also Sprache und Rauschen sind gleichlaut.
Audiologen/Akustiker interessieren sich meist speziell für den SNR-50 (die 50 müsste tiefgestellt werden, aber das bekomm ich nicht hin^^). der gibt an bei welchem SNR gerade noch so 50% Sprache verstanden werden.
eine schöne Möglichkeit Hörgeräte während der Anpassphase zu vergleichen
der SNR-50 für Normalhörende liegt bei ca. -7
Re: Bescheid GdB
Verfasst: 14. Jul 2011, 00:23
von fast-foot
Hallo ^3''C,
vielen Dank.
Wenn ich das richtig interpretiere, ist das kein Verhältnis (wie der Name suggeriert), sondern eine Differenz (Störschall - Nutzschall)?
Wobei...
...da ja die dB-Werte eigentlich die mit zehn multiplizierten Exponenten zur Basis zehn des Verhältnisses zwischen (z.B.) Schalldruck der Schallquelle und einer normierten (Druck-) Grösse (Pascal pro Quadratmeter oder so ähnlich) sind, wird durch die Differenzen dieser mit zehn faktorisierten Exponenten natürlich ebenfalls letztlich ein Verhältnis ausgedrückt; natürlich nicht das zur Schwiegermutter, sondern das zwischen Stör- und Nutzschallpegel (durch die Divison werden sowohl der Faktor zehn als auch der (normierte) Pegel letztlich heraus gekürzt).
Aber vielleicht gibt ja hier jemand zu diesem Thema noch etwas Senft ab...
Gruss fast-foot