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Bewilligung Integrationsplatz...muss ich den KITA Platz bezahlen?

Verfasst: 22. Sep 2011, 15:56
von Sunshine78
Hallo alle zusammen,

ich hoffe es kann mir einer von euch weiterhelfen.
Mein Sohn Hennes ist 2 Jahre und 5 Monate und von Geburt an schwerhörig.
Seit August 2010 geht Hennes in einen Regalkindergarten in Sachsen. Vor in paar Monaten wurde darüber entschieden das die Einrichtung ein Integrationskind aufnehmen kann also haben wir den Platz beantragt.
Schon darauf hin sagte mir die Leiterin, das ich ja dann den Kindergartenplatz nicht mehr bezahlen muss.
Meine Freundin ( wohnhaft in Sachsen-Anhalt ) bestätigte mir dies, da auch sie ein schwerhöriges Kind hat. Sie musste bloß den Essensbeitrag entrichten.
Nun habe ich bei der Stadt angerufen und dort wurde mir gesagt, dass ich weiterhin den Kindergartenplatz bezahlen muss.
Den Bescheid über Hennes seinen Integrationsplatz habe ich bekommen und da werden die Kosten über die Eingliederungshilfe übernommen, ich denke mal die Integration.
Hat einer von euch Erfahrungen damit, ob ich nur das Essensgeld bezahlen muss. Irgendwie bekomme ich von jedem eine andere Aussage und habe selber nichts in der Hand womit ich argumentieren kann.

Vielen Dank

Re: Bewilligung Integrationsplatz...muss ich den KITA Platz bezahlen?

Verfasst: 22. Sep 2011, 17:42
von Momo
hallo
wenn du einen bescheid hast, steht da eigentlich drin dass der integrationsplatz übernommen wird. und dann steht da auch meist irgendwo, dass ein eigenanteil fürs essen bezahlt wereen muss.
der "normale" kindergartenbeitrag entfällt, da ja das sozialamt den integrationsplatz bezahlt.
nachfragen kannst du bei der auf dem bescheid angegebenen rufnummer (meist sozialamt).

gruß

Re: Bewilligung Integrationsplatz...muss ich den KITA Platz bezahlen?

Verfasst: 22. Sep 2011, 19:21
von Kaja
Hallo,

Kindergärten und deren Finanzierung sind - wie auch schulische Fragen - Ländersache. Jedes Bundesland hat sein eigenes Kindergartengesetz. Hier zahlen wir auch bei Integrationskindern den üblichen Elternbeitrag, in Niedersachsen entfällt dieser bei I-Plätzen.

Für die Kindergärten in Sachsen gilt das Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG)

http://www.revosax.sachsen.de/Details.d ... 7214171024

In § 19 ist folgendes geregelt:
Sind Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach den §§ 53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ... oder nach § 35a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen zu gewähren, übernimmt der zuständige Rehabilitationsträger die hierdurch entstehenden Kosten,...
Der Bescheid, den du erhalten hast, besagt also nur, dass die Kosten der Intergration übernommen werden. Für den Elternbeitrag gilt weiterhin § 15, der keine extra Regelungen für Integrationskindern beinhaltet, so dass du weiterhin den normalen Elternbeitrag zahlen müsstest.

In Sachsen-Anhalt, wo deine Freundin lebt, kann es wieder ganz anders sein. Außerdem können die Gemeinden und/oder Landkreise abweichende Gebührensatzungen erstellen, die natürlich auch regeln können, dass der Elternbeitrag bei Integrationskindern entfällt. Da müsstest du mal in deiner Gemeinde oder deinem Landkreis forschen, ob da eine abweichende Satzung existiert.

Viele Grüße

Re: Bewilligung Integrationsplatz...muss ich den KITA Platz bezahlen?

Verfasst: 22. Sep 2011, 21:01
von Sunshine78
Hallo Momo, hallo Kaja,

vielen Dank für eure schnelle Antwort.
Hatte mich nur gewundert, das die Kindergartenleiterin auch meinte das wir den Platz nun nicht mehr bezahlen müssen.....
Schade, dass es von Bundesland zu Bundesland keine einheitliche Regelung gibt und das von den Behörden auch keiner eine richtige Auskunft geben kann.
Mir wude gesagt, das ich einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages stellen kann. Dann muss geprüft werden ob Hennes einen Sonderpädagogischen Bedarf braucht, wenn ja, dann würden wir auch diese Kosten erstattet bekommen.
Heute wurde mir allerdings gesagt, das dies nur für Schulkinder zählt.
Das alles soll mal einer verstehen.