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Schwerbehindertenausweis bei fehlender Cochlea

Verfasst: 12. Dez 2011, 11:54
von -clara-
hallo ihr lieben!
bisher war ich nur stille leserin, aber jetzt hab ich dann auch mal eine frage.
unsere tochter clara ist nun fast 9 monate alt. im oktober wurde im mrt festgestellt, dass sie links eine rudimentäre anlage der cochlea hat. auf der rechten seite eine mondini- dysplasie- 110db.
das versorgungsamt möchte uns noch keine schwerbehinderung bestätigen. dort heißt es: wir müssen erst die ci- op (im januar) abwarten!
nun zu meiner frage: die diagnose ist doch eindeutig. warum bekommen wir dann nicht den entsprechenden bescheid? hörhilfen werden doch nicht mit einberechnet, oder?
lg antje

Re: Schwerbehindertenausweis bei fehlender Cochlea

Verfasst: 12. Dez 2011, 13:23
von maryanne
Hallo Antje,
genau so ist. Lege fristgerecht Widerspruch ein, du hast das richtige Argument hier schon geschrieben.

Maryanne

Re: Schwerbehindertenausweis bei fehlender Cochlea

Verfasst: 12. Dez 2011, 13:27
von rhae
Nein Hörhilfen werden nicht bei der Berechnung des Schwerbehindertenausweises eingerechnet und daher ist die Argumentation Eures Versorgungsamtes falsch.

Ruft doch mal beim Sachbearbeiter an, erklärt ihm/ihr kurz den Sachverhalt anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung (Berechnung des GdB ohne Hörhilfen) und mach Euch mit unseren gesammelten Infos schlau :)

vg Ralph

Re: Schwerbehindertenausweis bei fehlender Cochlea

Verfasst: 12. Dez 2011, 13:56
von -clara-
Danke für Eure Antworten. Habe heute morgen mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie sagt der ärtzliche Dienst hätte das so entschieden und wir müssten abwarten. Werde das wohl jetzt mal schriftlich machen.

Re: Schwerbehindertenausweis bei fehlender Cochlea

Verfasst: 12. Dez 2011, 14:00
von Karin
Woher wissen die denn, dass ein CI geplant ist??

Es ist doch mehr als fraglich bei der Diagnose, ob sich da jemand ranwagt....die Ergebnisse sind jetzt schon vorprogrammiert - schlecht, sollte überhaupt implantiert werden.

Ansonsten reihe ich mich in die Ratschläge ein.
Sie ist taub. Sie hat Anspruch auf 100% und alle Merkzeichen.
Liebe Grüße
Karin

Re: Schwerbehindertenausweis bei fehlender Cochlea

Verfasst: 12. Dez 2011, 14:02
von Karin
Ich bin sowieso immer für schriftliche Erklärungen und natürlich auch Widersprüche - telefonieren nützt meist nichts. Und sie Sachbearbeiterin solle dir doch auch gleich die Stellungnahme des MD senden. (die haben mit Sicherheit gar nichts geschrieben!)
Karin ;-)

Re: Schwerbehindertenausweis bei fehlender Cochlea

Verfasst: 12. Dez 2011, 14:32
von Momo
"Sehr geehrte Frau XY,
hiermit lege ich fristgerecht gegen Ihren Bescheid vom XX.XX.XXXX ein. Eine Begründung folgt.
Gelichzeitig bitte ich um Zusendung der zugrundegelegten Befundberichte.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift "

In den Befundberichten sieht man dann, ob und was die Ärzte geschrieben haben.
Lt. Versorgungsmedizinschen Grundsätze sit deine Tochter taub und zar von geburt rückwirkend! D.h. 100% Merkzeichen H, B, G, GL und RF.
Die Einstufung erfolgt im Übrigen ohne Hilfsmittel (inkl. CI), d.h. es ist unerheblich ob und wann eine CI OP erfolgt!

Gruß