Rundfunkgebührenordnung 2013

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Geli61
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Rundfunkgebührenordnung 2013

#1

Beitrag von Geli61 »

Hallo ihr Lieben

Wie weit seid ihr informiert über die neue
" Rundfunkgebührenordnung 2013" ? Wollte jetzt alles in die Wege leiten,
Verschlechterungsantrag ,mit der Hoffnung auf Merkzeichen RF u.s.w.
Lohnt sich der Aufwand noch für mich?

Gruß Geli
rechts taub ( 2001 OP AKN) ,links,wie rechts Akustikusneurinom,hochgr.schw.?
leb
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#2

Beitrag von leb »

Huhu,

ich dachte das wir jetzt alle zahlen müssen. Auch die mit dem Merkzeichen RF. Liege ich falsch? Wenn ja, sagt mir das doch bitte.

Grüße
Im zweiten Satz sage ich die Wahrheit. Der erste Satz ist eine Lüge.
Geli61
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#3

Beitrag von Geli61 »

hallo
deswegen frage ich ja an ," ob es sich lohnt", da ab 2013 gezahlt werden muß!

Gruß geli
rechts taub ( 2001 OP AKN) ,links,wie rechts Akustikusneurinom,hochgr.schw.?
franzi
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#4

Beitrag von franzi »

Wir mir RF zahlen weniger als die ohne RF aber wie viel genau keine ahnung.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
serik
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#5

Beitrag von serik »

Hallo zusammen,

Man kann beispielsweise hier mehr darüber lesen.

Ein Ausschnitt:
"Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen haben einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten, sofern sie nicht einen Befreiungsgrund geltend machen können. Damit soll die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden.

Dazu gibt es folgende Stellungnahme des Deutschen Schwerhörigenbundes, des Deutschen Gehörlosenbundes und der Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten– Selbsthilfe und Fachverbände.

Die Ministerpräsidenten haben auf ihrer Sitzung am 09.06.2010 eine neue Rundfunkgebührenordnung beschlossen, die ab 2013 gelten und mit der die bisherige Gebührenbefreiung für behinderte Menschen entfallen soll. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF, darunter Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose, sind derzeit von den Rundfunkgebühren befreit. Bei der neuen Gebührenordnung sollen sie ein Drittel der monatlichen Normalgebühr (also 6 Euro pro Monat) tragen. Die Aufhebung der Gebührenfreiheit ist als schwerwiegender Eingriff in einen wohl begründeten Nachteilsausgleich der betroffenen schwerbehinderten Menschen anzusehen.
Der Deutsche Gehörlosen–Bund e.V., die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten–Selbsthilfe und Fachverbände e.V. sowie der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. sind unter bestimmten Voraussetzungen bereit, dieser Absicht zuzustimmen. Aus unserer Sicht sind zwingend einzuhaltende vertragliche Festlegungen abzuschließen, die allen Seiten Planungssicherheit bieten. Folgende Forderungen müssen bis 2013 erfüllt werden:

1.) Schrittweise Erreichung einer Quote von 100% Untertitel für alle Fernsehsendungen der öffentlich–rechtlichen Rundfunkanstalten zwischen 6 Uhr früh und 2 Uhr nachts.
2.) Schrittweise Erreichung einer Quote von 5% Gebärdenspracheinblendungen, die nicht zur Einschränkung des Untertitelangebots führen darf.
3.) Eine von Hintergrundgeräuschen ungestörte Tonqualität bei Fernsehen und Rundfunk, so dass die Sprachverständlichkeit für schwerhörige Menschen sichergestellt wird."


Schöne Grüße,
Sergej
Wie manipuliert man einen Menschen?
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
R.Müller
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#6

Beitrag von R.Müller »

Meine Sicht.
Diese Rundfunkgebühren sind Zwangsabgaben .
Begründung :
Ich kann mich weder für den Empfang der Programme abmelden noch kann ich das Nachweisslich durch Software unterdrücken .
Im Gegenzug kann die Rundfunkanstalt mir nicht beweissen das ich Öffentlich - Rechtliche Sender / Programme anschaue oder doch nur die Freien .

Das der Schwerhörigenbund zustimmen möchte finde ich schon starker Tobak .
maryanne
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#7

Beitrag von maryanne »

Diejenigen, die RF im SChwerbehindertenausweis haben, müssen ab 2013
pro Haushalt (!) 1/3 der Gebühr bezahlen.

Niemand freut sich, wenn er bezahlen muss, was zuvor kostenlos war. Ich bin auch der Auffassung, dass beim TV noch viel passieren muss, um es barrierefrei zu machen. Aber dennoch fällt es mir schwer, mir vorzustellen, dass es Hörgeschädigte gibt, die NIEMALS fernsehen oder Radio hören.

maryanne
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#8

Beitrag von rhae »

Der Witz ist ja, dass sich diese "Rundfunkgebühr" sehr weit von ihrem ursprünglichen Sinn entfernt hat. Eingeführt wurde sie, um die hohen Kosten der Fernseh- und Radiosender zu finanzieren. Mit dem Aufkommen der privaten Sender war diese Finanzierung eigentlich überflüssig geworden, man hat sie aber trotzdem nicht abgeschafft :p

Mittlerweile wurde der Begriff "Rundfunk" auf alles mögliche ausgeweitet, sogar Computer und Handies zählen heute zu Rundfunkgeräten :lol: und das nur um weiterhin Milliarden Euro von Einnahmen erziehlen zu können und damit ein mMn viel zu kostspieliges System am Laufen halten zu können.

Aber OK es gibt noch eine Seite der Medallie, ich "mag" diese Rundfunkgebühr trotzdem oder anders gesagt, mich nerven diese privaten Sender so sehr, dass ich fast nur öffentlich-rechtliche Sender ansehe. Es ist also eine Art Pay-TV mit Zwangs-Abo, dafür ist das Angebot recht gut :angel:

vg Ralph
Pam
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#9

Beitrag von Pam »

Gäbe es 100% UT und teils auch Gebärdenspracheinblendungen, dann würd ich die Gebühren auch gerne voll zahlen!
Viele Grüße Pam
-------------------
Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
Resthörig: links 120dB, rechts 110dB, LS DGS ASL kompetent.
maryanne
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#10

Beitrag von maryanne »

Pam, da stimme ich dir vollkommen zu!

maryanne
Lilijana
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#11

Beitrag von Lilijana »

Hallo Zussammen :)

Ich kann da Pam auch nur zustimmen.

Aber was mich gerade verwirrt ist, ich habe ab diesem Jahr eine unbefristete Befreiung bekommen. Wird diese dann auch ab 2013 ungültig?

Liebe Grüße und einen guten Start in die neue Woche wünsch ich euch! ;)
nach zwei Hörstürzen seit Sommer 2000 SH ***
seit 21.03.2014 links CI (von Cochlear ; 22.4.14 EA), recht Chili SP5 (Octicon)
R.Müller
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#12

Beitrag von R.Müller »

Hab die Tage Post bekommen das ich ab 2013 GEZ Gebühren bezahlen muss .
RF im Ausweiss .
Wiso muss man jetzt auf einmal einen Beitrag bezahlen was früher nicht der Fall war ?
Rosemarie
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#13

Beitrag von Rosemarie »

Ja ab ersten Januar ändert sich da alles, auch die RF unbefristet im Ausweis haben, dürfen dann 1/3 der Gebühr bezahlen. Haben nun mal leider alle Länder zustimmt, es wird nun per Haushalt bezahlt, egal ob man was versteht oder nicht, Zahlen muß nun jeder, außer ein paar kleinen Ausnahmen.
Wird aber auch in dem Beiblatt erläutert.
Gruß Rosemarie.
R.Müller
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#14

Beitrag von R.Müller »

Zum Glück hab ich jetzt nen Hund .Die sollen ruhig kommen :D .
Die Hundesteuer ist auch so ne Diskriminierung ,warum keine Katzensteuer ,Pferd,Maus,Vogel..... ?
Schon Frech das wir nun auch einen Teil GEZ bezahlen dürfen .
Meiner Ansicht müssen die mal beweissen das ich die Öffentlich Rechtlichen auch anschaue .Das könnten die auch Lösen wie mein einem Pay Sender wo man wählen kann was man für Programme empfangen möchte .Ganz Ehrlich ,ich schaue die Öffentlichen überhaupt nicht .Bezahlen darf man aber nur weil men nen Fernseh hat ????
Rosemarie
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#15

Beitrag von Rosemarie »

Bezahlen muß jeder Haushalt, egal ob es da ein Radio, TV, Handy, PC oder Autoradio gibt oder gar nichts.
Gruß, Rosemarie.

Nachzulesen hier: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerin ... rung.shtml
Naidaohr
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#16

Beitrag von Naidaohr »

was mich interessiert, wozu ich aber nichts finde, was ist mit dem Merkzeichen Gl im Ausweis? Ich lese nur von RF.

Mal davon abgesehen, dass ich sowieso weder Fernsehen schaue noch Radio höre. Egal. Wo finde ich Informationen zum Rundfunkbeitrag (es heißt nicht mehr -gebühr ab 2013) im Zusammenhang mit Gl ?
Und wie kann ich mich dagegen wehren, dass ich nicht nur meinen Internet-Anbieter bezahle, sowie meinen Mobilanbieter, sondern der GEZ jetzt auch noch Geld dafür bezahlen muß, das ihr überhaupt nicht zusteht, mMn?
maryanne
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#17

Beitrag von maryanne »

GL greift in keiner Weise beim Thema Rundfunkgebühren und es hat da auch bisher nicht gegriffen. Wer nicht blind ist und behindert mit dem Merkzeichen RF zahlt den reduzierten Beitrag, es sei denn, man kann aus finanziellen Gründen (H-4-Bezug) eine Befreiung geltend machen. Es interessiert überhaupt nicht, ob man fernsieht oder Radio hört, es geht um eine Gebühr pro Haushalt.
Naidaohr
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#18

Beitrag von Naidaohr »

Ok, danke für die Antwort Maryanne. Ich habe das Gl neu, und da war ich nicht sicher gewesen.

Ist trotzdem frech von der GEZ bei Internet und Mobilfunk den Geldbeutel aufzuhalten, weil diese Gebühren ja an andere Anbieter bereits bezahlt werden. Somit blechen wir eigentlich doppelt... :{
Zuletzt geändert von Naidaohr am 29. Okt 2012, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
cooper
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#19

Beitrag von cooper »

Das ist nicht die GEZ, die die Gebühr festlegt, sondern unsere liebe Regierung.

Und die hat aus der Gebür für Rundfunknutzer eben eine allgemeine Steuer gemacht, so wie Lohnsteuer, Märchensteuer, usw. Zu zahlen von jedem. Die Rundfunkabgabe ist also nur eine weitere Steuer, die eingetrieben wird, um das Haushaltsloch zu stopfen.

Viele Grüße, Mirko
pikacht
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#20

Beitrag von pikacht »

Hallo,
wer hat den schon eine " Anfrage" der GEZ für 2013 bekommen?
Bei mir hat sich noch keiner gemeldet.
Welche Erfahrungen habt ihr denn bisher gehabt?
Gruß Pikacht
Anna35
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#21

Beitrag von Anna35 »

Hallo,

also ich habe jetzt schon Post von der GEZ bekommen. Ich muss 17,97 EUR für 3 Monate bezahlen. Diese 17,97 EUR habe ich jetzt auch schon überwiesen. Bei der Überweisung habe ich allerdings vergessen als Verwendungszweck dazu schreiben, dass ich die Beiträge nur unter Vorbehalt bezahle. Auch habe ich der GEZ noch keinen Brief geschrieben, dass ich die Beiträge unter Vorbehalt bezahle. Glaubt ihr es ist besser, dass ich der GEZ da einen Brief schreibe, oder soll ich beim nächsten mal es einfach als zusätzlichen Verwendungszweck auf der Überweisung angeben? Dann noch eine Frage bezüglich der Einzugsermächtigung. Ich möchte diesem Verein ungern eine Einzugsermächtigung geben, sondern möchte es immer Überweisen. Wisst ihr ob ich da alle drei Monate eine Zahlungsaufforderung bekomme oder ob ich die 17,97 EUR alle drei Monate ohne Zahlungsaufforderung selbständig überweisen muss?

Viele Grüße

Anna
Momo
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#22

Beitrag von Momo »

Hallo Anna

ich denke du wirst einen Jahresbescheid bekommen, oder?

Bezüglich Vorbehaltlicher Zahlung würde ich denen einen breif schreiben per Einschreiben, dass alle von dir für 2013 getätigten Zahlungen unter Vorbehalt geschehen sind und werden.

Einzugsermächtigung kannst du im Priinzip ruhig erteilen, da due problemlos bei deiner Bank dem Einzug wiedersprechen kansnt, wenn gegen deinen Willen eingezogen wird. Aber du kannst natürlich auch überweisen, bist dann aber auch selber verantworltich für das einhalten der Zahkungsfristen.

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Nina M.
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#23

Beitrag von Nina M. »

Ich hab den Wisch auch gekriegt... und ich denke, ums Zahlen kommen wir ja eh nicht drum herum... leider...
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
markus38
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#24

Beitrag von markus38 »

Hallo Anna
im Falle das das du es selber Überweist bekommst du von denenn alle 3 Monate eine Rechnung mit Zahlungsziel

Grüße Markus
beidseitige Lärmschwerhörigkeit . anerkannt als Berufskrankheit. beidseitig versorgt mit Hörgeräten AS Hörluchs ICP DUO mit ICP HAWEI Dämmplastik und offenen Schirmchen
Anna35
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Re: Rundfunkgebührenordnung 2013

#25

Beitrag von Anna35 »

Hallo,

nein ich habe keinen Jahresbescheid bekommen. Ich habe einen Bescheid bekommen mit einer Rechnung von 17,97 EUR für 3 Monate. das wären dann 5,99 EUR für ein Monat, was ja korrekt ist, da wir nur einen Drittelbeitrag bezahlen müssen. Ich gehe jetzt davon aus dass ich diesen Wisch mit einem Überweisungsformular alle 3 Monate bekommen werde. Und dann werde ich es alle 3 Monate überweisen. Ich glaube ich mache da lieber keine Einzugsermächtigung. ich überweise lieber. Ich hoffe nur ich bekomme dann den Bescheid auch alle 3 Monate, sonst kann es sein das ich es vergesse.
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