Einschulung
Verfasst: 22. Nov 2004, 09:07
				
				Hallo, 
bitte mal nachstehendes Schreiben durchlesen. Wer hat selbst Ärger mit Schulämtern gehabt und ggf. auch Prozesse geführt ? Für Rückmeldungen bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüssen,
Sönke Seebörger
____________________________
An das
Hessische Kultusminsterium
- Herrn Staatssekretär Jacobi -
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
über das Internet habe ich mir die Homepage Ihres Ministeriums herausgesucht und wende mich in nachfolgend geschilderter Angelegenheit mit der herzlichen Bitte an Sie, uns im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.
Unsere Tochter Roksana ist 7 Jahre alt und mehrfach behindert. Neben Ihrer starken Hör-beeinträchtigung ist sie kleinwüchsig, körperbehindert und wegen eines angeborenen Leber-
schadens erhielt sie im Mai 2000 in der Medizinischen Hochschule Hannover eine neue Leber. Infolge der Transplantation ergaben sich Komplikationen, so dass Roksana knapp
3 Monate in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Es wird vermutet, dass ihre starke Hörbeeinträchtigung durch dieses Koma mitverursacht wurde. Durch den sehr langen Krankenhausaufenthalt im Anschluss an die Lebertransplantation ist Roksana in ihrer Entwicklung verzögert. Ihr Entwicklungszustand entspricht, laut Gutachtern, dem eines 4 ½ jährigen Kindes.
Da Roksana mittlerweile schulpflichtig ist, begannen für uns die Schwierigkeiten:
Aufgrund ihrer verzögerten Entwicklung und, u.a., weil angeblich die regionale Fachschule für Hörgeschädigte in Homberg „baulich nicht für Körperbehinderte geeignet ist“, erhielten wir von dort einen ablehnenden Bescheid. Statt dessen erhielten wir nach zweimaligem Besuch der August Fricke Schule in Kassel, einer Schule für praktisch Bildbare, die Aufforderung seitens des Schulamts, Roksana dort einschulen zu lassen. Diesem Bescheid haben wir widersprochen, da die August Fricke Schule keine systematische Unterrichtung unserer Tochter in Gebärden- und Lautsprache gewährleisten kann. Unser Gegenvorschlag, sie im Rahmen einer Ausnahmeregelung individuell durch einen Fachlehrer für Gebärden- und Lautsprache unterrichten zu lassen, damit sie Defizite aufholt, wurde vom Schulamt abgelehnt.
Da meine Frau aus Lublin in Polen stammt, hatte sie sich im Sommer nach Einschulungs-möglichkeiten für Roksana in Lublin erkundigt und dort auch problemlos Einzelunterricht in Gebärden- und Lautsprache bewilligt bekommen. Dieser Unterricht wird über die dortige Förderschule für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche organisiert. Daher befindet sich meine Frau mit Roksana und unserer zweiten Tochter ( 4 Jahre alt, nicht behindert ) seit Anfang September in Lublin, wo Roksana sehr vom Einzelunterricht in Gebärden- und Lautsprache profitiert.
Für uns ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum man einem stark hörgeschädigten Kind die Möglichkeit vorenthält, systematischen Unterricht in Laut- und Gebärdensprache zu erhalten. Bauliche Verhältnisse der Fachschule für Hörgeschädigte in Homberg sowie organisatorische Fragen dürften kein Grund sein, ihr generell die Einschulung auf dieser Schule zu verwehren.
Wir sind ziemlich traurig, dass solch eine Beschulung für unser hörgeschädigtes Kind nicht auch in Kassel möglich ist und betrachten es als ungerecht, dass wir, im Sinne einer optimalen Förderung unseres hörgeschädigten Kindes, eine vorübergehende Trennung unserer Familie in Kauf nehmen müssen. Die damit verbundenen Probleme stellen eine schwere Belastung für uns als Familie dar.
Wie Sie dem in Kopie beiliegenden Bescheid des Schulamts entnehmen können, hätten wir gegen diesen Bescheid Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht einlegen können. Dieses haben wir nicht unternommen, da unsererseits ein grosses Mass an Resignation entstanden war aber wir trotz allem noch hoffen, eine für Roksana möglichst optimale Förderung in Kassel zu bekommen, ohne dass wir den gerichtlichen Weg beschreiten müssen.
Können Sie sich im Rahmen einer internen Prüfung unseres Falls annehmen ?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Sönke Seebörger
			bitte mal nachstehendes Schreiben durchlesen. Wer hat selbst Ärger mit Schulämtern gehabt und ggf. auch Prozesse geführt ? Für Rückmeldungen bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüssen,
Sönke Seebörger
____________________________
An das
Hessische Kultusminsterium
- Herrn Staatssekretär Jacobi -
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
über das Internet habe ich mir die Homepage Ihres Ministeriums herausgesucht und wende mich in nachfolgend geschilderter Angelegenheit mit der herzlichen Bitte an Sie, uns im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.
Unsere Tochter Roksana ist 7 Jahre alt und mehrfach behindert. Neben Ihrer starken Hör-beeinträchtigung ist sie kleinwüchsig, körperbehindert und wegen eines angeborenen Leber-
schadens erhielt sie im Mai 2000 in der Medizinischen Hochschule Hannover eine neue Leber. Infolge der Transplantation ergaben sich Komplikationen, so dass Roksana knapp
3 Monate in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Es wird vermutet, dass ihre starke Hörbeeinträchtigung durch dieses Koma mitverursacht wurde. Durch den sehr langen Krankenhausaufenthalt im Anschluss an die Lebertransplantation ist Roksana in ihrer Entwicklung verzögert. Ihr Entwicklungszustand entspricht, laut Gutachtern, dem eines 4 ½ jährigen Kindes.
Da Roksana mittlerweile schulpflichtig ist, begannen für uns die Schwierigkeiten:
Aufgrund ihrer verzögerten Entwicklung und, u.a., weil angeblich die regionale Fachschule für Hörgeschädigte in Homberg „baulich nicht für Körperbehinderte geeignet ist“, erhielten wir von dort einen ablehnenden Bescheid. Statt dessen erhielten wir nach zweimaligem Besuch der August Fricke Schule in Kassel, einer Schule für praktisch Bildbare, die Aufforderung seitens des Schulamts, Roksana dort einschulen zu lassen. Diesem Bescheid haben wir widersprochen, da die August Fricke Schule keine systematische Unterrichtung unserer Tochter in Gebärden- und Lautsprache gewährleisten kann. Unser Gegenvorschlag, sie im Rahmen einer Ausnahmeregelung individuell durch einen Fachlehrer für Gebärden- und Lautsprache unterrichten zu lassen, damit sie Defizite aufholt, wurde vom Schulamt abgelehnt.
Da meine Frau aus Lublin in Polen stammt, hatte sie sich im Sommer nach Einschulungs-möglichkeiten für Roksana in Lublin erkundigt und dort auch problemlos Einzelunterricht in Gebärden- und Lautsprache bewilligt bekommen. Dieser Unterricht wird über die dortige Förderschule für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche organisiert. Daher befindet sich meine Frau mit Roksana und unserer zweiten Tochter ( 4 Jahre alt, nicht behindert ) seit Anfang September in Lublin, wo Roksana sehr vom Einzelunterricht in Gebärden- und Lautsprache profitiert.
Für uns ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum man einem stark hörgeschädigten Kind die Möglichkeit vorenthält, systematischen Unterricht in Laut- und Gebärdensprache zu erhalten. Bauliche Verhältnisse der Fachschule für Hörgeschädigte in Homberg sowie organisatorische Fragen dürften kein Grund sein, ihr generell die Einschulung auf dieser Schule zu verwehren.
Wir sind ziemlich traurig, dass solch eine Beschulung für unser hörgeschädigtes Kind nicht auch in Kassel möglich ist und betrachten es als ungerecht, dass wir, im Sinne einer optimalen Förderung unseres hörgeschädigten Kindes, eine vorübergehende Trennung unserer Familie in Kauf nehmen müssen. Die damit verbundenen Probleme stellen eine schwere Belastung für uns als Familie dar.
Wie Sie dem in Kopie beiliegenden Bescheid des Schulamts entnehmen können, hätten wir gegen diesen Bescheid Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht einlegen können. Dieses haben wir nicht unternommen, da unsererseits ein grosses Mass an Resignation entstanden war aber wir trotz allem noch hoffen, eine für Roksana möglichst optimale Förderung in Kassel zu bekommen, ohne dass wir den gerichtlichen Weg beschreiten müssen.
Können Sie sich im Rahmen einer internen Prüfung unseres Falls annehmen ?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Sönke Seebörger