Seite 1 von 1
Minderung GdB bei hochgradiger, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
Verfasst: 26. Jun 2012, 09:34
von mafalda02
Hallo,
mein Sohn, 6 Jahre alt, beidseits mit CIs versorgt, wurde jetzt vom Versorgungsamt von 100 % auf 80% GdB runtergestuft. AUßerdem wurden ihm G,B und H aberkannt. Ich habe hier im Forum gelesen, dass bei ihm ein Audiogramm ohne Hörhilfen als Grundlage zur Bestimmung des GdBs angenommen werden müsste. Wir haben natürlich nur Audiogramme mit CIs. Die sind auch sehr erfreulich (d.h. gut). Außerdem ist er sprachlich sehr gut entwickelt. Es liegt bei ihm keine schwere Sprachstörung vor. Das ändert aber ja nichts daran, dass er ohne CIs gar nichts hört. Hat schon mal jemand in so einem Fall Widerspruch eingelegt oder hat sonst einen Tipp?
Viele Grüße,
Anja
Re: Minderung GdB bei hochgradiger, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
Verfasst: 26. Jun 2012, 10:20
von rhae
Sieh zu dass Du Sprachstörungen (egal welcher Art und Stärke) bei Deinem Sohn nachweisen kannst, sonst greift der Abschnitt 5.1 in den VersMedV nicht, der da heist:
5.1
Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende
Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
(schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)........................100
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren
Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache,
geringer Sprachschatz)........................................................................................100
sonst je nach Sprachstörung...........................................................................80–90
Die Rede ist nur von Sprachstörungen, die müssen nicht "schwer" ausgeprägt sein und die hat meiner Meinung nach jedes SH-Kind. Allein der Wortschatz ist nicht vergleichbar mit dem von gleichaltigen Kindern. Lasst euch Logopädiestunden verschreiben und der Nachweis von Sprachstörungen ist erbracht ...
vg Ralph
Re: Minderung GdB bei hochgradiger, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
Verfasst: 26. Jun 2012, 12:50
von Uli R.
Hallo,
die Sprachstörungen müssen nur bei "An Taubheit grenzend" vorliegen.
War das Kind vor dem 7. Lj. taub spielen Sprachstörungen keine Rolle.
LG Uli