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GdB zum x-ten

Verfasst: 4. Jul 2012, 19:06
von info
Hallo,
hab heute meinen Bescheid bekommen.
Es wurde ein GdB von 30 festgestellt, was sich meiner Meinung nach nicht mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen deckt, wie im Bescheid behauptet.

Ich habe mal das Audiogramm angehängt, das ich eingereicht habe. Die wichtigen Messwerte habe ich hervorgehoben. Offensichtlich haben wir nicht ganz sauber gemessen, denn die Knochenleitung liegt teilweise über der Luftleitung. Aber selbst wenn ich immer den besten der beiden Werte nehme, komme ich auf einen GdB von 50. :help:

Da ich bei meinem momentanen HNO noch keinen Sprachtest gemacht habe, nehme ich an, dass dieses Audiogramm als Grundlage genommen wurde.

Sieht jemand, wieso ich nicht 50 bekommen haben könnte?
Soweit ich das hier mitverfolgt habe, muss ich jetzt die Unterlagen anfordern, aufgrund derer das ganze berechnet wurde, oder?

Danke
info

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 5. Jul 2012, 00:16
von EinOhrHase
Salut

Ohne das Audiogramm genauer zu betrachten:
Versorgungsamt tendiert prinzipiell, den GdB herunter zu stufen - also "besser hörend".
Das Audiogramm und der Sprachtest allein genügt dem Versorgungsamt nicht - lege einen Bericht des HNOs dem Schreiben ans Versorgungsamt bei, in dem der HNO angibt, "gemessen nach Richtlinie....... somit ergibt sich ein GdB von mind XX%".

Grüssle

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 5. Jul 2012, 08:58
von Momo
hallo
zunächst solltest du, um die frist zu wahren, formlaos widerspruch einlegen (erstmal ohne begründung) und im gleichen zug um die zusendung der zugrundegelegten befundberichte in kopie bitten.
daran kannst du da sehen welche befunde/ berichte sie gentutz haben, um den gdb zu bestimmen.
in der regel wird bei erwachsenen ein sprachaudiogramm zur bewertung des gdb genutzt. dafür braucht man die werte bei 60, 80 und 100 dB ohne hgs und den hörverlust für zahlen.
gruß

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 5. Jul 2012, 19:55
von info
Hallo,
inzwischen vermute ich, sie haben einfach beim HNO angefragt und der hat es als "mittelgradig" bezeichnet. Ich hab jetzt einfach mal einen Brief wie von euch vorgeschlagen formuliert und um Zusendung der zugrunde gelegten Berichte gebeten (und auch grad noch eine Berechnung eingefügt, vielleicht bringts ja was). Wahrscheinlich muss ich dann zum HNO und das dort klären. :|

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 20. Jul 2012, 13:57
von info
Habe inzwischen die Akten:
Anscheinend wurde beim HNO nach einem Sprachaudiogramm gefragt, bei diesem Arzt wurde aber bisher keines gemacht. Ansonsten finde ich nirgendwo irgendeine Einschätzung des Arztes ("mittelgradig" o.ä.), bloß ein Hinweis auf ein Telefonat ohne dessen genauen Inhalt. Trotzdem wurde einfach mal ein GdB von 30 dafür vergeben, das kann ja wohl nicht sein.

Und was mich auch verwirrt: Der Gutachter hat eine andere Erkrankung (Alport-Syndrom) mit 20 gewertet, trotzdem ist der Gesamt-GdB 30. Ich weiß, dass die Werte nicht einfach addiert werden, aber die beiden Sachen sind doch vollkommen verschieden?

Naja, ich nehme an ich sollte jetzt zum HNO, das Sprachaudiogramm machen lassen und schauen, ob sich daraus eine Begründung für einen anderen GdB ergibt.

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 20. Jul 2012, 19:16
von maryanne
Info, so ganz verstehe ich deine Aussage nicht, denn das Alport Syndrom ist keine "andere" Erkrankung, sondern die Schwerhörigkeit rührt daher.
Hast du denn die Symptome von Alport dem Versorgungsamt gegenüber korrekt und vollständig aufgeschlüsselt?

maryanne

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 20. Jul 2012, 19:52
von info
Hallo, ich habe halt einmal die Sh. genannt und einmal "Alport-Syndrom", wenig genau. Da das Amt einen Bericht von meinem Nephrologen eingefordert hat (in dem ja die Symptome etc. stehen) und in der GdB Aufschlüsselung einmal Sh. mit 30 und einmal "Alport-Syndrom" mit 20 genannt wird, nehme ich an, dass bei letzterem eben gerade die Nierenschädigung bewertet wurde - sonst hätte man ja keine zwei separaten Punkte gebraucht. Und dann wären es doch zwei symptomatisch verschiedene Sachen.

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 21. Jul 2012, 15:47
von maryanne
Info, dir steht allein wegen des Hörverlusts ein GdB von 50 zu. Alportsyndrom: da kommt es genau auf die Art und den Umfang der Nierenschädigung an. Wenn die Funktion nicht eingeschränkt ist, gibt es keine %. Aber da man dir 20 zugestanden hat, kann es nicht angehen, dass du insgesamt nur 30 bekommen hast.
Du musst auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Seltsam, dass Amt aufgeschlüsselt und einzelne % dazu geschrieben hat.
Ich habe auch eine Syndromerkrankung, dazu habe ich sämtliche Beschwerden aufgeschlüsselt und so wurde es auch in meinem Bescheid wiedergegeben.

Gruß
maryanne

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 21. Jul 2012, 16:17
von info
Hallo, ich habe ja bereits widersprochen (noch ohne Begründung) und die Unterlagen angefordert. Dort war dann diese Aufschlüsselung dabei. (In dem ursprünglichen Bescheid stand auch bloß der Gesamtwert.)

Ich weiß im Moment nicht, wie ich begründen soll. Natürlich kommt anhand Tonaudiogramm 50 raus, das Audiogramm liegt dem Amt ja auch vor, aber es sieht für mich so aus als würde sie nur ein Sprachaudiogramm interessieren.
Und ich weiß auch nicht, welchen Gesamt-GdB ich dann einfordern sollte. :help:

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 25. Jul 2012, 17:21
von cooper
Hi Info,

das Sprachaudiogramm hat das Versorgungsamt überhaupt nicht zu interessieren, denn nach VersMedV Anlage 2 Nr. 5.2.2 ist zur "Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve" die Tabelle B (4-Frequenztabelle nach Röser 1973) heranzuziehen.

Die Knochenleitung ist übrigens auch nicht zu berücksichtigen, da diese ohne Hilfsmittel nicht genutzt werden kann -- und die Messswerte sind nach VersMedV Anlage 2 Nr. 5 eindeutig "durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen".

Damit hast du schonmal zwei schlagende Argumentationen für deinen Widerspruch. Wenn du denen jetzt noch vorrechnest, wie hoch der GdS ist, solltest du bei der Anerkennung keine Probleme mehr haben. Höchstens bei der Verrechnung der beiden GdS.

Viele Grüße, Mirko

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 25. Jul 2012, 19:44
von info
Danke. Die Diskussion gab es ja schon öfters - wie man den Text in der Anlage nun interpretieren soll (wegen Maßgeblichkeit der "Herabsetzung des Sprachgehörs"). Naja, dann werd ich das wohl so versuchen und wenn nicht wird halt geklagt.
Ich habe wegen der Verrechnung eine Faustformel (höchster GdS + 1/2 * zweithöchster GdS + ...) gefunden, weiß aber nicht, ob die irgendwo offiziell vorgeschlagen wird.

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 25. Jul 2012, 20:42
von Uli R.
Bitte ganz schnell diese Faustformel vergessen.

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 26. Jul 2012, 09:10
von Miriam P.
Huhu,

vergiss diese Formel.
Es hängt davon ab, in wie fern sich die Behinderungen gegenseitig behindern.

Beispiel: du hast eine Sehbehinderung und eine Hörschädigung. Da die eine Behinderung durch die andere in der Regel kompensiert wird, wird der Gesamt-GdB höher sein als der Einzel-GdB beider Behinderungen.

Anders sieht es aus, wenn du zwei Behinderungen hast, die vollkommen unterschiedlich sind. Z.B. deine Nierenproblematik und deine Hörschädigung. Da die eine Behinderung durch die andere nicht "verschlimmert" sind, gibt es eigentlich nur den höchsten Einzel-GdB als Gesamt-GdB.

Grüße,
Miriam

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 18. Aug 2012, 13:24
von info
Hallo,
war beim HNO, hab nochmal Ton- und Sprachaudiogramm gemacht und dann Widerspruch mit Tonaudiogramm begründet. Nun hab ich wieder Post gekommen, dass ein Ton- und Sprachaudiogramm erforderlich sei. Deswegen soll ich nun zum Amtsarzt.
Ehrlich gesagt hab ich keinen Bock darauf, schon wieder zum Arzt zu gehen. Meint ihr ich kann einfach noch das Sprachaudiogramm vom HNO nachrreichen? Oder was soll ich nun machen :(

Übrigens stimme ich nicht mit der Erklärung von Miriam P. überein, immerhin steht in den Grundsätzen:

"Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktionsbeein-
trächtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann im
Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden."

Und ich halte das eindeutig für eine weitere Funktionsbeeinträchtigung.

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 20. Aug 2012, 19:35
von cooper
... liefere ihnen halt das Sprachaudiogramm, auch gut. Sollen die sich ein Ei drauf pellen. Nur sollten sie in ihrer Begründung für die Einstufung des GdB auch nur den geringsten Bezug darauf nehmen, reichst du Klage ein. Die Gesetze gelten auch für dein Versorgungsamt.

Viele Grüße, Mirko

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 20. Aug 2012, 20:19
von info
Hm, okay. Allerdings muss ich wohl doch dort antanzen, denn die Frist, der Untersuchung zu widersprechen, ist am 14. abgelaufen; den Brief hab ich am 18. bekommen :lol:

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 21. Aug 2012, 09:02
von Uli R.
Das Beispiel vom Miriam ist vollkommen richtig.

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 21. Aug 2012, 13:32
von Miriam P
Hallo,

in den Grundsätzen steht doch, dass beide Behinderungen unabhängig voneinander bewertet werden und dann geschaut wird, in wie fern die eine Behinderung durch die andere vom Ausmaß her verschlimmert wird.
Eine Nierenschädigung und eine Hörbehinderung sind vollkommen verschieden. Die Nierenproblematik wird doch durch die Hörbehinderung nicht vom Ausmaß her stärker als ohne eine Hörbehinderung und umgekehrt.

So ist es bei mir z.B. auch so, dass die Körperbehinderung vollkommen unabhängig von der Hörbehinderung ist. Die Körperbehinderung wäre auch ohne Hörschädigung nicht besser und umgekehrt, daher zählt für mich nur die Behinderung, die stärkere Auswirkungen hat. Kurzum: 80 GdB wegen beidseitiger Taubheit, die 70 GdB für die Körperbehinderung haben keine Änderung des Gesamt-GdBs ergeben.

Grüße,
Miriam

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 21. Aug 2012, 19:01
von info
Miriam P hat geschrieben: in den Grundsätzen steht doch, dass beide Behinderungen unabhängig voneinander bewertet werden und dann geschaut wird, in wie fern die eine Behinderung durch die andere vom Ausmaß her verschlimmert wird
Siehe mein Zitat. Du interpretierst hier "Ausmaß der Behinderung" als Bezugnahme auf die mit dem größten Einzel-GdB - ich würde es hingegen auf den Gesamtzustand beziehen. Mal wieder etwas, das nicht eindeutig formuliert ist.

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 22. Aug 2012, 11:00
von Miriam P
Hallo,

Definition der Behinderung:
Als Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung anzusehen, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht und einen GdB um wenigsten 10 bedingt.
Kurzum: die Auswirkung deiner Hörschädigung ist durch die Nierenproblematik nicht stärker als ohne die Nierenproblematik und umgekehrt. Wenn du also mehrere Funktionsbeeinträchtigungen hast, so definiert die "schlimmste" Funktionsbeeinträchtigung den GdB, da diese die meisten Auswirkungen hat. Kurzum: wenn die Hörschädigung "schlimmer" als die Nierenproblematik ist, dann bist du durch die Nierenproblematik bzgl. der Hörschädigung nicht eingeschränkter als ohne die Nierenproblematik.
Anders sieht es aus, wenn jemand sowohl seh- als auch hörbehindert ist. Da die Sehbehinderung nicht durch die Ohren kompensiert werden kann (und umgekehrt die Hörbehinderung durch die Augen), ist die Auswirkung der Sehbehinderung stärker durch die Hörbehinderung (und umgekehrt), d.h. derjenige hat aufgrund der Sehbehinderung insgesamt eine stärkere Funktionsbeeinträchtigung als jemand mit dem gleichen Hörstatus ohne die Sehbehinderung.

Grüße,
Miriam

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 28. Dez 2012, 11:51
von info
Hallo,
ich war Ende September beim Amtsarzt, Anfang Oktober hab ich dann Post bekommen, dass die Akten jetzt bei der Widerspruchsstelle wären. Seitdem hab ich nix mehr gehört. Ist das normal, dass das wieder so lange dauert? :{

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 28. Dez 2012, 13:57
von rhae
Ist von Amt zu Amt verschieden - manchmal hat man das Gefühl, sie wollen einem am ausgestrecktem Arm verhungern lassen :(

vg Ralph

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 5. Feb 2013, 16:36
von info
So, der Widerspruch wurde abgewiesen.

Auszug aus der Begründung:
"Zwecks Prüfung des Ausmaßes der Hörstörung wurde eine audiologische Untersuchung durchgeführt. Die Begutachtung war aufgrund nur mäßiger Mitarbeit Ihrerseits eingeschränkt. Nach Auswertung von Ton- und Sprachaudiogramm ergibt sich beidseits eine mittelgradige Schwerhörigkeit, welche bei einem Hörverlust rechts von 50% und links von 40% mit GdB 30 zu bewerten ist. Ein höherer GdB steht demnach nicht zu."

Ich finde das ziemlich komisch, zu behaupten die Begutachtung sei eingeschränkt gewesen. Ich hab den Test ganz normal gemacht, lediglich bei 100dB war der Sprachtest mir unbehaglich und deswegen hat die Assistentin dort 0% eingetragen (ich hab gesagt sie soll halt 100% ankreuzen).

Außerdem komme ich nicht auf die genannten Werte. Wie kann es sein, dass rechts der Verlust höher sein soll, wenn die Werte durchweg mindestens so gut sind?! Selbst wenn ich bei 100dB 100% annehme und nicht 0, komme ich bei der Berechnung nach Sprachaudiogramm beiderseits auf 50%, keinesfalls aber 40.

Aber wahrscheinlich macht es sowieso keinen Sinn mehr, das weiterzuverfolgen, oder?

Hier ist noch die Messung, bei 60dB waren es 0%, komischerweise kein Kreis drauf:

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 5. Feb 2013, 17:30
von Momo
hallo

um das korrekt berechnen zu können bräuchte man werte bei 60, 80 und 100 dB und noch den hörverlust für zahlen - mit dem eingescannten aduiogramm kann man jedenfalls keine richtige berechnung druchführen...

gruß

Re: GdB zum x-ten

Verfasst: 5. Feb 2013, 17:41
von KatjaR
Na da scheint ja ein Vollprofi am Werk gewesen zu sein bei der Messung, aus einem lapidar dahin geworfenen Satz einfach den Test nicht komplett durchzuführen und dir daraus dann ohne weiteren Hinweis einen Strick zu drehen ist ja wohl vollkommen unzulässig! Das Ergebnis dieser Messung würde ich nicht gelten lassen. Keine Ahnung ob du Zeit und Ambition genug hast das wiederholen zu lassen, so geht es jedenfalls nicht meiner Meinung nach. Das es dir unangenhem war liegt wahrscheinlich an Hyperakusis, was wohl nachvollziehbar ist.