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Post vom Versorgungsamt

Verfasst: 8. Jul 2012, 11:58
von Harry
Hallo,
habe Post vom Versorgungsamt auf meinen Wiederspruch erhalten. Solle diesen Begründen. Nach Akteneinsicht werde ich aber aus dem Tonaudiogramm/Sprachaudiogramm ( zwei Jahre alt ) nicht schlau. Wer kann mir helfen. Habe vom Versorgungsamt eine GdB 40% bekommen. Das ist mir zuwenig.
Bin auf dem linken Ohr Taub und rechts schwerhörig. Trage seit zwei jahren rechts ein Hörgerät. Anbei das Ton/Sprachaudiogramm.
Im voraus vielen Dank
Harald

Re: Post vom Versorgungsamt

Verfasst: 9. Jul 2012, 15:31
von Miriam P.
Huhu,

nach dem GdB-Rechner sind aber 40 vollkommen in Ordnung. Mehr steht dir nach den medizinischen Grundsätzen nicht zu.

Grüße,
Miriam

Re: Post vom Versorgungsamt

Verfasst: 9. Jul 2012, 23:51
von EinOhrHase
@Miriam

wenn Harry auf einem Ohr taub ist, müsste er mind. 70-80% bekommen.
Ähnlicher Fall liegt bei mir vor !

Grüssle

Re: Post vom Versorgungsamt

Verfasst: 10. Jul 2012, 10:49
von Miriam P.
Hallo,

ist er aber nicht! Schau doch mal in das Audiogramm. Gefühlt mag er dort taub sein, aber es sind noch Hörreste vorhanden. Und die zählen halt.

Auch einseitig taube erhalten keinen GdB von 70... sondern nur, wenn die andere Seite auch entsprechend SH ist.

Grüße,
Miriam

Re: Post vom Versorgungsamt

Verfasst: 10. Jul 2012, 23:50
von EinOhrHase
Hallole,

nunja, wie gesagt, auch wenn ein Resthörvermögen gegeben ist, dass (gefühlt) an Taubheit grenzt und die andere Seite mit "schwerhörig" definiert wird, sind 40% GdB doch sehr sehr mager, da ua das räumliche Hören nicht mehr voll genutzt werden kann bzw nahezu unmöglich ist.......

Grüssle