"Aufwandsentschädigung"

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45db
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"Aufwandsentschädigung"

#1

Beitrag von 45db »

Hallo,

ich bin immer noch bei der HG- Erprobung.

Beim ersten Akustiker war ich zwischenzeitlich mal weg, inzwischen aber wieder da, weil ich erstens jetzt weiß, welche HG es werden sollen und zweitens der Preis für beide HG beim ersten nur weniger wie die Hälfte als beim zweiten Akustiker beträgt !

Heute hatte ich Post vom zweiten frustrierten/ teuren Akustiker im Kasten. Er verlangt als "Aufwandsentschädigung" stolze 540 Euro für 3 Testgeräte !!!

Der Wechsel der Akustiker war mit der Kasse abgestimmt. Eigentlich dürfte doch solche Forderung ohnehin nicht gestellt werden?

Achso, noch vergessen: Wenn ich zu ihm zurück kehre, verrechnet er natürlich großzügig diese Forderung !

Hat schon mal jemand von euch solche Geschichte erlebt?
Ich werde am Montag sofort mit der Kasse telefonieren, mal sehen, was die sagen.

Ich hoffe, für den Anfang reichen die Infos, werde auf Wunsch gerne konkreter, fragt einfach nach.

Gruß Dieter
Zuletzt geändert von 45db am 17. Nov 2012, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.
maryanne
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Re: "Aufwandsentschädigung"

#2

Beitrag von maryanne »

Hallo Dieter,
hast du denn bei diesem (zweiten) Akustiker etwas unterschrieben? Hat er dir Ohrpassstücke gemacht? Diese musst du wohl bezahlen, aber das sind längst keine 540 €.
Hat er wirklich "Aufwandsentschädigung" geschrieben?
Das geht so nicht. Es ist zwar blöde für ihn, aber das ist sein Risiko.
Hast du ihn gefragt, ob er dir denn die ausgewählten HG für den Preis abgibt, den dein anderer Akustiker verlangt?

An deiner Stelle würde ich
a) den Akustiker auffordern, genau zu präzisieren, wofür er das Geld will
b) ihm mitteilen, dass du die KK unterrichten wirst
Melba
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Registriert: 28. Feb 2010, 21:48
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Re: "Aufwandsentschädigung"

#3

Beitrag von Melba »

hallo Dieter
Ich hatte das auch mal. Waren aber nur 100, oder höchstens 150E..ich weiss es schon gar nicht mehr. Ich hatte das ignoriert. Es kam nix mehr.
Hört rechts mit Vibrant Soundbrige und links mit Widex Passion, oder auch garnicht :}
45db
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Registriert: 3. Jun 2012, 19:21
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Re: "Aufwandsentschädigung"

#4

Beitrag von 45db »

Hallo, kurzes Update:

Meiner KK habe ich das Schreiben gefaxt, die waren auch sehr erstaunt!

Fragten dann aber nach, ob ich wirklich nichts unterschrieben habe.........ups, da war doch was.......
Also war ich heute noch mal in der "Höhle des Löwen" und habe mir eine Kopie der"Empfangsbestätigung" für die Testgeräte geben lassen, die hatte ich unterschrieben!
Irgendwelche Klauseln waren da aber nicht drauf.

Also, die Kohle kann er vergessen!!!! Ich mache am WE mal ein Schreiben fertig.

In meinen Augen ist das schon Wucher! In dem Laden, wo es auch die Fielen Brillen gibt :-)) zahle ich für die beiden Otikon Acto Pro 1780 Euro.

Der Krauter will dafür locker 3600 Euro haben.

Gruß Dieter
bernd01
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Re: "Aufwandsentschädigung"

#5

Beitrag von bernd01 »

Unverschämtheit! Wie der rest schon richtig gesagt hat, kann dir der Akustiker eventuell gefertigte Ohrschalen in Rechnung stellen, oder wenn zB Im-Ohr-Geräte gefertigt wurden. Aber der reine HG-Test ist kostenlos und unverbindlich.Dazu sind Akustiker verpflichtet. Man kann eventuell bei Hausbesuchen eine Aufwandspaushale fordern, aber das war bei dir ja nicht der Fall.
Also: Zähne zeigen, du bist absolut auf der sicheren Seite
LG Bernd
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