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Frage zum Kinderkrankengeld!
Verfasst: 25. Nov 2012, 10:12
von blacky_kyra
Hallo,
Es steht demnächst ein Termin in der Uniklinik Dresden an, wo mein Sohn untersucht werden muss. Termine werden dort nur Vormittags vergeben, so dass ich an diesem Tag nicht zur Arbeit gehen kann. Bekommt man dann für den Tag eine Krankschreibung fürs Kind?
Vielleicht gibt es ja jemanden hier im Forum der dazu eine Info seiner Krankenkasse erhalten hat.
LG Bettina
Re: Frage zum Kinderkrankengeld!
Verfasst: 25. Nov 2012, 11:42
von rapunzel
hallo .. es gibt sonderurlaub für solche fälle ich weiss nicht wie das bei dir auf der arbeit gehand habt wird ....
aber am besten du gehts zu deiner kk die können dich ganz genau darüber informiern
bei mir vor 15 j<hre bekam ich eine bescheinniung die wurde den arbeitgeber vorgelegt und bekam den tag bezahlt ...
damals , wie es heutzutage ist weiss ich nicht
lg barbara
Re: Frage zum Kinderkrankengeld!
Verfasst: 25. Nov 2012, 14:48
von Riesin
Du benötigst auf jeden fall eine Bescheinigung vom Arzt:
- Ist er privat versichert, so hast Du nur bis zu 4 Tage im Jahr "frei", bekommst aber vollen Lohn gezahlt. Das ist bei Beamten so. Als Angestellter, dessen Kind privat versichert ist, ist das ein Gentlemen’s Agreement mit dem AG, da die private Versicherung diese Leistung nicht vorsieht.
- Ist er gesetzlich versichert, hast Du bis zu 20 Tage im Jahr (Alleinerziehende 40 Tage) "frei", bekommst aber für diese Tage kein volles Gehalt, sondern nur Krankengeld.
LG
Re: Frage zum Kinderkrankengeld!
Verfasst: 25. Nov 2012, 16:20
von Kaja
Hallo Bettina,
schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Wenn da die Regelung des
§ 616 BGB nicht ausdrücklich abbedungen ist, hast du über diese Norm einen Anspruch auf Weiterzahlung des Gehaltes.
Möglicherweise könnte auch
§ 53 SGB IX einen Anspruch auf Ausgleich des Verdienstausfalls bewirken, wenn die
KK den Arzttermin als Leistung nach § 5 Nr. 1 SGB IX (medizinische Rehabilitation) ansieht.
Viele Grüße
Re: Frage zum Kinderkrankengeld!
Verfasst: 28. Dez 2012, 08:38
von blacky_kyra
Wollte nur mal loswerden das in meinem Fall kein Krankengeld der KK gezahlt wird, denn es steht im Gesetzestext eindeutig das eine Krankheit vorliegen muss. Klar der Arzt muss ja eine Diagnose auf den Krankenschein schreiben. Desweiteren steht auch geschrieben das eine unbezahlte Freistellung des Arbeitgebers nur erfolgen muss wenn ein ärztliches Attest vorliegt....
Fazit:
Es gibt kein Krankengeld in solch einem Fall, so dass ich die Fehlstunden nacharbeiten musste.
Alle anderen Hinweise trafen bei mir leider nicht zu.
LG Bettina