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Petition
Verfasst: 15. Dez 2012, 20:00
von Karin
Hier eine Petition, die ich für sinnvoll halte. Es muss Schluss sein mit der Behördenwillkür:
https://www.openpetition.de/petition/on ... htsbeugung
LG
Karin
Re: Petition
Verfasst: 16. Dez 2012, 13:23
von Norbert_S
Hallo Karin!
Ich möchte mich hier eigentlich auch weiterhin auf das Unterforum Schule / Schulkinder beschränken, weil ich da vom Fach bin.
Aber diese Petitions-Geschichte habe ich dreimal gelesen und nicht verstanden. Einfach etwas wirr. Auch wenn man die Suchmaschine anwirft, wird nichts klarer. Den Gesetzes-Text, um den es geht, haben hoffentlich alle Unterzeichner wenigstens mal gelesen. Aus welcher Ecke (rechts, links, Eso, Verschwörung usw.) kommt das denn? Ich bin da ziemlich sensibel. Jedenfalls sollte sich unser helfendes Sachforum vor keinen Karren aus dem Nebel-Bereich spannen lassen.
Wenn der Mann aus Falkensee ein Problem mit einer Behörden-Entscheidung hat, dann soll er Widerspruch einlegen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde abgeben oder einen Anwalt beauftragen. Und den Rechtsweg notfalls bis ganz nach oben durchstehen. Eine schwächlich begründete Petition bewirkt nichts, erweckt falsche Hoffnungen , hilft niemand und düngt den Garten von Leuten, die bei der nächsten Wahl ihr eigenes Süppchen der allgemeinen Unzufriedenheit kochen sehen wollen. .
Nette Grüße
von
Norbert_S.
Re: Petition
Verfasst: 16. Dez 2012, 13:54
von Emil
Hallo Karin,
ich unterstreiche die Worte von Norbert ganz dick ! Auch mir erschließt sich das konkrete Ziel dieser "Petition" nicht.
Es gibt ausreichend Rechtsmittel, die man einsetzen kann wenn man mit der Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden ist.
Ich bitte ebenfalls darum, dass unser Form keinen politischen "Schwenk" - weder nach rechts noch nach links unterstützt. Insbesondere bei derart verworrenen Aussagen, keinem Zitat von konkreten Zielen etc. sollten wir uns heraus halten. Der häufig verwendete "Allgemeinplatz" - " Schuss mit Behördenwillkür" muß schon erheblich untersetzt werden um so etwas mit Vernunft unterstützen zu können.
Selbstverständlich kann dass Jeder ganz anders sehen und seinen Namen dafür hergeben, aber bitte außerhalb des Forums.
Gruß Emil
Re: Petition
Verfasst: 16. Dez 2012, 14:17
von Norbert_S
Danke Emil!
Re: Petition
Verfasst: 16. Dez 2012, 20:15
von Karin
Es geht nicht um die Rechtsmittel, es geht darum, dass Sachbearbeiter, Beamte nicht wider besseren Wissens Leistungen abweisen. Darum diese dann belangen zu können.
Es ist wohl eine Einzelperson, die das gestartet hat. Keine Partei. Ich wurde von ForseA darauf aufmerkasam gemacht.
Durchsetzung des Willkürverbotes – Änderung §339 StGB – Rechtsbeugung
Mit der Durchsetzung der Petition hätten wir endlich ein Werkzeug in der Hand, betrügende, nötigende, lügende Behördensachbearbeiter direkt anzugehen. Bislang werden diese noch belobigt, so unser Eindruck. Wir bitten Sie, diese Petition mitzuzeichnen und den Aufruf an Ihren Bekanntenkreis oder eMail-Verteiler weiterzugeben.
https://www.openpetition.de/petition/on ... htsbeugung oder
http://tinyurl.com/d5vwy89
Wer von euch kennt denn nicht die Kämpfe, die Eltern gegen Behörden führen müssen?
LG
Karin (und keiner muss unterschreiben)
Re: Petition
Verfasst: 16. Dez 2012, 21:22
von Norbert_S
Hallo Karin!
Jetzt friert es mich aber. Und es wird immer wirrer.
Auf betrügende, nötigende, lügende Behördensachbearbeiter (in welcher Welt lebst du?) bezieht sich der §339 StGB überhaupt nicht. Mindestens ein bis höchstens fünf Jahre Haft droht er bereits ganz ohne Petition Richtern in Rechtssachen / bei Urteilen für Rechtsbeugung an.
Deine kriminellen Sachbearbeiter sind von diesem § überhaupt nicht tangiert. Sie entscheiden über Verwaltungsakte, treffen also Einzelfall-Entscheidungen. Und genau dafür gibt es eben die Rechtsmittel, um die es dir gar nicht geht

.
Richtig ist aber, dass im Öffentlichen Dienst ein Verfahren nicht gegen eine einzelne Sachbearbeiterin, sondern nur gegen deren Dienstherren (z.B. Regierungspräsidium) eröffnet werden kann. Weswegen eine Petition zur Änderung des §339 StGB irgendwie wirr ist. Man sollte so was lesen, bevor man sich als Initiator oder Unterstützer einer Petition stark macht.
Ja, solche Kämpfe von Eltern gegen Behörden sind bestens bekannt. Und meistens völlig überflüssig. Wer einem Kind helfen will, macht in der Sache mit starken Argumenten Druck und fängt keinen billigen Streit mit einer kleinen Sachbearbeiterin an.
Konnte ich helfen?
Grüße
von
Norbert_S.
Re: Petition
Verfasst: 16. Dez 2012, 21:54
von Karin
Ja, solche Kämpfe von Eltern gegen Behörden sind bestens bekannt. Und meistens völlig überflüssig. Wer einem Kind helfen will, macht in der Sache mit starken Argumenten Druck und fängt keinen billigen Streit mit einer kleinen Sachbearbeiterin an.
Lieber Norbert, weißt du eigentlich, was du da erzählst? Argumente nützen doch gar nichts! Die Eltern werden dazu genötigt vor Gericht zu ziehen, um die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen. Behinderte, die allein wohnen möchten, werden gegen ihren Willen in Pflegeheimen untergebracht. etc.
Mag sein, dass man keine Sachbearbeiter drankriegen kann, dann eben die Vorgesetzten. Die schieben später sowieso die Schuld auf die "Kleinen".
Und darum geht es:
Eine einschränkende Auslegung bei der Strafbarkeit darf nicht geduldet werden. Wer gegen Gesetze verstößt, muss sich immer dafür verantworten, egal auf welcher Seite des Gesetzes sie/er steht!
Gruß Karin
ps:
Und hier auch ein Link dazu:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t
Re: Petition
Verfasst: 17. Dez 2012, 00:42
von fast-foot
Karin hat geschrieben:Eine einschränkende Auslegung bei der Strafbarkeit darf nicht geduldet werden. Wer gegen Gesetze verstößt, muss sich immer dafür verantworten, egal auf welcher Seite des Gesetzes sie/er steht!
Wer wider besseren Wissens (oder auch aus Unwissenheit) gegen das Recht verstösst, muss sich vor dem Gesetz dafür verantworten. Da spielt es keine Rolle, ob jemand von Frau Merkel beauftragt wird, illegal jemanden zu töten, oder ob es ein Sachbearbeiter ist, der von seinem Vorgesetzten die (implizite bzw. in welcher Form auch immer übermittelte oder auch nur persönlich so interpretierte) Weisung erhält, Anträge grundsätzlich abzulehnen respektive sich in deren Beurteilungen (bewusst) nicht an Verordnungen, Weisungen und Grundsätze zu halten und sich entsprechend verhält. Wobei er natürlich auch zur Rechenschaft gezogen werden muss, wenn er aus freien Stücken, sei es aus Ueberzeugung (oder bspw. aus Angst, seine Stelle zu verlieren), oder aber aus Unfähigkeit oder anderen Gründen so handelt.
Es kann nicht angehen, dass Menschen systematisch gegen das Gesetz verstossen können, ohne selbst für diese Taten zur Rechenschaft gezogen werden zu können (man muss vor Gericht nicht nur die Fehlentscheide korrigieren können, sondern auch rechtlich gegen die hierfür Verantwortlichen vorgehen können).
Alles andere ist eines Rechtsstaates unwürdig.
Ob die Petition geeignet ist, die vorhandenen Missstände zu beheben oder zumindest abzumildern, kann ich (im Moment) allerdings nicht beurteilen.
Ja, solche Kämpfe von Eltern gegen Behörden sind bestens bekannt. Und meistens völlig überflüssig. Wer einem Kind helfen will, macht in der Sache mit starken Argumenten Druck und fängt keinen billigen Streit mit einer kleinen Sachbearbeiterin an.
Aslo sollen die Eltern/Betroffenen keinen Widerspruch einlegen (also nicht "gegen die Behörden kämpfen", da dies "völlig überflüssig ist"? Und von was für "starken Argumenten" sprichst Du hier eigentlich? Wenn Du einen Wirksamen Zauberspruch weisst, dann her damit! Das einzige, was zählt, sind die Fakten und die Bestimmungen. Diese werden jedoch von den zuständigen Behörden nicht anerkannt bzw. falsch ausgelegt. Deshalb kann man (vermutlich in den meisten Fällen) nur Widerspruch einlegen und dann klagen.
Aber wenn Du "starke Argumente" nennen kannst und sagen, gegen wen oder was man wie Druck ausüben muss, um sich eine Klage ersparen zu können, kannst Du sehr viel verdienen, da Du die Arbeit sämtlicher Anwälte ersetzen kannst.
Konnte ich helfen?
Nein.
Gruss fast-foot
Re: Petition
Verfasst: 18. Dez 2012, 15:40
von cooper
Sorry, aber diese Petition ist alles, nur nicht unterstützenswert.
Es hat einen Grund, warum die aktuelle Gesetzesformulierung für Rechtsbeugung so ist, wie sie ist: Denn eine Rechtsbeugung kann von niemand anderem als den dort genannten Personen begangen werden.
Alles andere wären schlicht Gesetzesverstöße, die angezeigt bzw. gegen die geklagt werden kann. Allein die Unterstellung, für Behörden und ihre Mitarbeiter würden die Gesetze nicht gelten, zeigt, wie beschränkt der Petitionsinitiator argumentiert.
Viele Grüße, Mirko
Re: Petition
Verfasst: 18. Dez 2012, 16:06
von Karin
Ach - dann lese dir mal die Komentare der Unterzeichner.
Jeder Beamte kann das recht beugen - das beweisen ja auch die vielen Sozialgerichtsentscheidungen für die Kläger.
Allein die Unterstellung, für Behörden und ihre Mitarbeiter würden die Gesetze nicht gelten, zeigt, wie beschränkt der Petitionsinitiator argumentiert
Du kannst gern mal einen Tag bei mir im Büro sitzen und dir die netten abschlägigen Bescheide der Behörden durchlesen, die strotzen nur so von Rechtsbeugung. Das geht bis dahin, dass gesagt wird, die Leistungen seien Einkommensabhängig usw. ein Kind kein recht auf regelschule hat oder aber ein GDB erst noch vor Gericht eingeklagt werden muss.
Wären die Gesetze strenger und die Entscheidungsträger verklagbar, dann würden solche Dinge weniger passieren. Wie viele Widersprüche ich schon geschrieben habe, um Eltern zu ihrem Recht zu verhelfen, kannst du dir im Traum nicht vorstellen. Und das sind nur Dinge, die ich auf meinem Tisch habe - lies mal bei Kobinet was in Deuschland so alles passiert.
Jedes politische Mittel sollte uns recht sein, solche Missstände zu verhindern. Ob die Petition hilft kann ich auch nicht sagen, aber immerhin muss sich mal jemand damit beschäftigen und hat es dadurch im Kopf.
Und ich weiß nicht, wie du meinst, das man einen Sachbearbeiter oder seinen Vorgesetzten anklagen könnte...?
Karin, die hofft, dass ihr immer auf Sachbearbeiter stoßt, die nach Recht und Gesetz bewilligen!
Re: Petition
Verfasst: 18. Dez 2012, 18:48
von fast-foot
cooper hat geschrieben:Allein die Unterstellung, für Behörden und ihre Mitarbeiter würden die Gesetze nicht gelten, zeigt, wie beschränkt der Petitionsinitiator argumentiert.
Die Gesetze gelten auch für Behörden und ihre Mitarbeiter (nehme ich an). Nur können sie in Bezug auf diese je nachdem offenbar nicht angewendet werden. Hier besteht Handlungsbedarf.
Betrug ist strafbar. Und vorsätzlich falsch (gegen das Gesetz) zu entscheiden, um Kosten zu sparen (nur als Beispiel), was den Betroffenen um ihm rechtlich zustehende finanzielle Beiträge prellt, ist nichts anderes als Betrug. Man betrügt ihn um die ihm laut Gesetz zustehenden Mittel.
Weshalb sollte man die falsch entscheidenden Verantwortlichen nicht verklagen können?
Wenn ich als Vermögensverwalter Personen ihnen rechtmässig zustehende Beträge in der Höhe von Millionen von Euros vorenthalte (beispielsweise, indem ich die Erbschaft von den Erben nicht bekannten verstorbenen Personen der Nutzung anderer Zwecke zuführe), ist es mit einer Klage nicht damit getan, dass ich die Beträge ausbezahlen muss; ich muss mich zusätzlich auch für mein Fehlverhalten verantworten.
Dies soll auch für die Mitglieder der genannten Behörden gelten, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern so umgesetzt sein, dass gültiges Recht (ohne grosse Hürden und sonstige durch was für Umstände auch immer hervor gerufene Erschwernisse) angewendet weden kann.
Gruss fast-foot
Re: Petition
Verfasst: 18. Dez 2012, 19:12
von Norbert_S
Hallo Karin!
Mirko hat zwar schon wirklich alles zur Klärung erforderliche geschrieben, aber es scheint bei dir nicht angekommen zu sein.
Der Rechtsbeugungs-§ (und man braucht zum Verständnis kein Volljurist sein) bedroht ausschließlich Richter und Staatsanwälte (Volljuristen im Staatsdienst), die in Rechtssachen (Prozessen) vorsätzlich falsch entscheiden. Das Mindest-Strafmaß von einem Jahr ist übrigens für Richter und Beamte existenzvernichtend. Also auch ganz ohne diese Lachnummer von Petition ein ganz schweres Geschütz des Rechtsstaats.
Alle anderen Beamten und Angestellten, die nicht in Rechtssachen (Prozessen) tätig / keine Volljuristen sind, führen Verwaltungsvorschriften aus und entscheiden über Verwaltungsakte / Einzel-Entscheidungen. Weswegen sie es auch bei schwerster krimineller Energie nicht schaffen können, eine Rechtsbeugung zu begehen. Da liegst du also völlig falsch. Und den „Goldenen Handschlag“ wie in der Wirtschaft gibt es beim Staat für Übeltäter auch nicht.
Und: Wenn ein kleiner Sachbearbeiter vom Landratsamt / Sozialamt seine Vorgaben häufiger nicht korrekt umsetzt, dann bekommt er sehr schnell mächtigen Ärger mit seiner Chefin. Denn falsche Entscheidungen kosten richtig Geld. Und verlorene Prozesse kosten auch bei Verwaltungs¬behörden Zeit, Aufwand und ebenfalls richtig Geld. Im Beamtenrecht gibt es sehr harte Regelungen für Leute, die ihren Job nicht gut machen.
Das scheint der Petitions-Steller aber alles nicht zu wissen.
Wenn du an deinem Schreibtisch solche Bescheide zu lesen bekommst, dann kennst du auch bestens die Rechtsmittel-Belehrung (auf der letzten Seite). Die erklärt jedem Empfänger, wie bei Unzufriedenheit mit dem Bescheid zu verfahren ist. Rechtsmittel einlegen (Widerspruch, später Klage, zur Not über sämtliche Instanzen) ist nun mal als Teil solcher Verfahren ziemlich lästig, aber im Rechtsstaat das Normalste von der Welt. Im Kongo ist das möglichweise anders.
Richtig: Klagen kann man nicht gegen die Person, die eine amtliche Entscheidung getroffen hat. Aber gegen deren Behörde. Der Rechtsstaat schützt sich selbst davor, dass er durch persönliche Klagen gegen seine Mitarbeiter handlungsunfähig wird. Aber wenn diese Mist bauen, nimmt er sie ziemlich gnadenlos in Regress. In einfachem Deutsch: Er zieht ihnen den Schaden, den sie angerichtet haben, vom Gehalt ab. Aber das sind interne Vorgänge, die nicht in der Zeitung stehen und daher nicht an Stammtischen und in Internet-Foren diskutiert werden.
Kurzform: Du regst dich über fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen und Gesetzesverstöße auf, Rechtsbeugung ist was völlig anderes.
Konnte ich helfen?
Nette Grüße
von
Norbert_S.
P.S.: Sorry für den Roman.
Re: Petition
Verfasst: 18. Dez 2012, 20:00
von theOnewhomustnotbenamed
Hallo,
es ist Tatsache, dass Behörden vorsätzlich Leistungen ablehnen, die den Betroffenen zustehen. Je teurer, je doller. Häufig wird das von der Behördenleitung gedeckt! Norbert, schau Dir schwer behinderte junge Menschen an, die nicht im Pflegeheim versauern wolle, sondern eine eigene Wohnung haben wollen. Denen werden Steine noch und nöcher in die Wege gelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sachbearbeiter verbeamtet oder angestellt sind.
Ich finde auch, dass Behörden, dei so etwas machen, bestraft werden müssen. Ich stelle mir vor, dass demjenigen Schmerzensgeld bezahlen werden muss, der da betuppt werden sollte. Sich gegen Sozial- und Verwaltungsentscheidungen zu wehren, kostet nicht nur Nerven sondern jede Menge Zeit. Damit meine ich Lebenszeit mit unnötig verminderte Lebensqualität!
Die Petition ist ungar, aber der Kern der Beschwerde hat durchaus seine Berechtigung!
Re: Petition
Verfasst: 18. Dez 2012, 20:23
von Karin
Ich bemühe mal Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.
Nichts anderes wird heute in den Schreibstuben der Ämter gemacht.
Wie ich oben schrieb, es kann sein, dass die Petition - aus formalen oder sonstigen Gründen - nicht angenommen wird. Aber es ist ein Anfang. Wenn man den Schreibtischtätern besser auf die Finger klopfen könnte, wären viele geschützter!
Gruß
Karin
Re: Petition
Verfasst: 18. Dez 2012, 21:27
von Norbert_S
Hallo Karin!
Muss ich jetzt lächeln?
Dann wiederhole ich mich: Kurzform: Du regst dich über fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen und Gesetzesverstöße auf, Rechtsbeugung ist was völlig anderes. Bitte weiter oben noch mal ganz in Ruhe nachlesen.
Zitat Karin: << Nichts anderes) wird heute in den Schreibstuben der Ämter gemacht. >>
Verstehe doch bitte endlich, dass der Rechtbeugungs-§ nur die Gerichtssäle und ausdrücklich nicht die Amtsstuben meint. Weswegen durch ahnungslosen Übereifer diese Petition nicht sonderlich sinnvoll (und völlig aussichtslos) ist. Und hier im Forum einfach nichts verloren hat.
Geduldige Grüße
von
Norbert_S.
Re: Petition
Verfasst: 18. Dez 2012, 22:39
von Karin
Und du solltest begreifen, dasss genau dieser § geändert werden soll!
Ungeduldig
Karin
Re: Petition
Verfasst: 18. Dez 2012, 23:48
von fast-foot
Norbert_S hat geschrieben:Der Rechtsbeugungs-§ (und man braucht zum Verständnis kein Volljurist sein) bedroht ausschließlich Richter und Staatsanwälte (Volljuristen im Staatsdienst), die in Rechtssachen (Prozessen) vorsätzlich falsch entscheiden. Das Mindest-Strafmaß von einem Jahr ist übrigens für Richter und Beamte existenzvernichtend.
Die fehlerhaften Entscheide der Behörden für die Betroffenen ebenfalls. Mit dem Unterschied, dass diese eine Unzahl von Menschen betreffen, welche für diese Fehler nicht selbst verantwortlich sind.
Norbert_S hat geschrieben:Also auch ganz ohne diese Lachnummer von Petition ein ganz schweres Geschütz des Rechtsstaats.
Alle anderen Beamten und Angestellten, die nicht in Rechtssachen (Prozessen) tätig / keine Volljuristen sind, führen Verwaltungsvorschriften aus und entscheiden über Verwaltungsakte / Einzel-Entscheidungen. Weswegen sie es auch bei schwerster krimineller Energie nicht schaffen können, eine Rechtsbeugung zu begehen
Eben genau dies soll geändert werden, da es ohne eine Aenderung des bisherigen Gesetzes offensichtlich nicht möglich ist, den Betroffenen ein faires Verfahren zu garantieren.
Deshalb geht es anscheinend eben gerade darum, den Rechtsbeugungs-§ so auszuweiten, dass der de facto rechtsfreie Raum in den Amtsstuben ausgehebelt wird, siehe gleich den ersten Satz auf der unter dem betreffenden Link aufgeführten Seite (wer lesen kann, ist klar im Vorteil):
"Der Deutsche Bundestag möge eine Aufhebung des rechtsfreien Raumes bei Gesetzesverstößen in den Verwaltungen und öffentlichen Organen durch eine Änderung des §339 StGB - Rechtsbeugung beschließen."
Norbert_S hat geschrieben:Wenn du an deinem Schreibtisch solche Bescheide zu lesen bekommst, dann kennst du auch bestens die Rechtsmittel-Belehrung (auf der letzten Seite). Die erklärt jedem Empfänger, wie bei Unzufriedenheit mit dem Bescheid zu verfahren ist. Rechtsmittel einlegen (Widerspruch, später Klage, zur Not über sämtliche Instanzen) ist nun mal als Teil solcher Verfahren ziemlich lästig, aber im Rechtsstaat das Normalste von der Welt. Im Kongo ist das möglichweise anders.
Würdest Du es auch in Ordnung finden, wenn jeder Lehrer sein Gehalt einzeln einklagen müsste, weil er sonst nichts erhalten würden? Je nachdem würde er erst nach Jahren zu seinem Recht kommen und müsste sich bisher anderweitig helfen. So würden Kosten gespart, da nicht jeder Lehrer die Kraft hat, alle ihm zu Gute stehenden Leistungen durch alle Instanzen hindurch zu erkämpfen und/oder vorher den Beruf wechselt oder auch stirbt, bevor er den juristischen Weg zu Ende beschritten hat etc.
Aber in Bezug auf Behinderte ist dies natürlich alles kein Problem. Wenn sie nicht die Kraft haben, sich zu wehren, sollen sie auch keine Unterstützung erhalten (die können ja froh sein, wenn sie überhaupt etwas kriegen, da sie dann im Gegensatz zu Lehrern Geld erhalten, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erbringen).
Gruss fast-foot
Re: Petition
Verfasst: 19. Dez 2012, 01:36
von theOnewhomustnotbenamed
100 Punkte für Fastfoot.
Wer über Jahre Lebensqualität klaut gehört bestraft. Hohe Entschädigungszahlungen für Betroffene, die mehrere Jahre (!) prozessieren müssen, ist in meinen Augen ein probates Mittel, dem Sozialstaat bzw. deren ausführenden Organen Beine zu machen.