Zum gesunden Menschenverstand:
Den bezog ich auf die INTERPRETATION der VersMedV. Dass man sich bei der Erarbeitung dieser zum Teil nicht gerade sehr viel gedacht hat, ist ein anderer Punkt.
UliR. hat geschrieben:Nehmen wir mal das obige Beispiel.
55 dB, 50 dB, 80 dB und 85 dB
35 dB, 40 dB, 65 dB und 85 dB
Geprüft wird ohne HG. Da versteht man bei 60 dB Beschallung nichts bei 80 dB nichts und bei 100 dB auch nichts. Wo ist das der Sinn das so zu prüfen? Die Frequenzen mit dem geringen Verlust kommen teilweise noch an, aber bei den Frequenten 80dB- und 85 dB HV kommt doch nichts mehr an. Wo soll da ein Wortverstehen herkommen wenn die Frequenzen nur teilweise ankommen?
Eben nicht. Bei 80 dB kommt sogar bei 2 kHz noch etwas an, beim schlechteren Ohr bei 1 kHz immerhin noch 30 dB.
Wenn man bei einer Audiodatei mit Sprache sämtliche Frequenzen oberhalb von 1 kHz radikal heraus filtert, kann man trotzdem fast 100% des Inalts verstehen (muss aber niocht so sein; und gerade deshalb ist eine gewisse Aussagekrraft vorhanden).
Bei einzelnen Silben wird es jedoch viel schwieriger. Aber einen Teil kann man noch verstehen. Selbst bei 60 dB ist auf dem besseren Ohr noch vieles möglich.
Und abgesehen würde es ja gerade dann, wenn man eh nichts mehr versteht, noch weniger Sinn ergeben, das Tonaudiogramm zur Beurteilung heran zu ziehen (ausser: Siehe off-topic).
UliR. hat geschrieben:Ich zitiere : "Nach Duchführung eines Ton und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus den entsprechenden Tabellen abzuleiten. Hier liegt die Betonung auf "entsprechenden Tabellen abzuleiten"
Tut mir leid, aber ich kann beim besten Willen keine solche Betonung erkennen, zumal die VersMedV in schriftlicher Form vorliegen. Und, nach meiner Interpretation, hat die Formulierung "Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs" (a)mehr Gewicht.
Hier müsste man also gut begründen, weshalb, bei Vorhandensein eines Sprachaudiogramms, nun plötzlich das Tonaudiogramm zur Beurteilung heran gezogen werden soll.
Hier ergibt sich ein Widerspruch zu (a). Diesen könnte man auflösen, indem man, bei Vorhandensein einer Lärmschwerhörigkeit, die Ueberschrift der einen Tabelle, "Frequenztabelle nach Röser 1980 für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit:", höher priorisiert als die GLEICH ZU BEGINN der Ausführungen in Bezug auf Hörstörungen gemachte Aussage (a), die dadruch grundsätzlichen Charakter erhält.
Unterstrichen wird dieser Grundsatzcharakter durch die hierarchische Gliederung der Abschnitte. Aussage (a) ist unter Abschnitt 5 aufgeführt. Hieraus kann man ihr, rein von der Gliederung her, eine höhere Priorität zuweisen als die Ueberschrift einer Tabelle in Unterabschnitt 5.2.3.3.
Gleichzeitig ist Tabelle A unter 5.2.1 aufgeführt, was nochmals eine höhere Priorität andeutet (als 5.2.3.3).
UliR. hat geschrieben:Bisher wurde hier sehr sachlich diskutiert und ich hoffe dass das auch so bleibt. Mir geht es nicht um Korinthenkackerei. Ich schreibe nur was ich von erfahrenen Rechtsanwälten gelernt habe und was ich auch nach gesundem Menschenverstand als logisch ansehe.
Jetzt habe ich dargelegt, was ich als logisch ansehe in Bezug auf die INTERPERETATION der VersMedV.
Zu den erfahrenen Rechtsanwälten: Diese dürften sich wohl kaum sehr gut auskennen in Bezug auf Hörstörungen. Eine intensive Einarbeitung in die komplexe Thematik dürfte man jedoch als Voraussetzung erwarten, um gerechtfertigterweise als Experte in diesem Gebiet anerkannt zu werden (von mir jedenfalls). Hierzu dürfte jedoch die Zeit fehlen.
ABBC3_OFFTOPIC
Die andere Frage ist auch, von wem die Anwälte letztlich bezahlt werden. Das ist manchmal nicht sehr einfach zu durchschauen. Je nachdem (wenn man dann fest gestellt hat, von wo auch noch Unterstützungsbeiträge fliessen), erstaunen dann gewisse Ansichten und Auslegungen nicht.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme