Frage zum Widerspruch/GdB

Blume2009
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Frage zum Widerspruch/GdB

#1

Beitrag von Blume2009 »

leide seit Jahren an SH; habe mich aber erst in 2009 dazu durchgerungen einen Antrag auf Anerkennung meiner Behinderung zu stellen...war zunächst GdB 30. Damals kam ich mit dem HG noch einigermaßen zurecht. Es trat jedoch sukzessive Verschlechterung ein und jetzt brauche ich schon ein Super Power Gerät und auch Zusatztechnik in Form von FM-Anlage, Fernsehkopfhörer, spezielles Telefon. Auch meine Hörwerte haben sich verschlechtert:
R:
500: 55
1000: 50
2000: 80
4000: 85

L:
500: 35
1000: 40
2000: 65
4000: 85

Ich verstehe nicht, dass das Versorgungsamt sagt, es hätte KEINE Verschlechterung stattgefunden. Die Verschlechterung ist m.E. ganz eindeutig.
Soll ich erstmal die Befunde anfordern oder einfach Widerspruch und dann klagen? Dazu bin ich jetzt auch absolut bereit. Kann das gar nicht nachvollziehen.

Beim letzten Antrag hatte ich die Befunde angefordert; aber letztlich habe ich nur Sachen erhalten, die ich eh schon selbst kannte und ein einfaches Blatt des Arztes, der das dann begutachtet hat. Hat mir letztlich nicht weitgeholfen.

Noch eine Frage: Was ist ein Sprachaudiogramm. Unterscheidet sich das von der normalen Hörkurve?

Ich kann nur sagen, dass ich einfach nirgendwo mit Hintergrundgeräuschen noch ausreichend verstehen kann. Bin auch schon beim Integrationsamt und erhalte bald eine FM-Anlage für mein Berufsleben (ist auch dringend nötig). Ich bekomme bei Besprechungen zu wenig mit. Ich kann die Entscheidung überhaupt gar nicht verstehen.

Oder soll ich den HNO fragen, ob er was dazu schreibt? Aber die Werte sind doch eindeutig - oder hab ich was übersehen?

Vielen herzlichen Dank für Tipps.
fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#2

Beitrag von fast-foot »

Hallo Blume 2009,

eigentlich ist bei Dir das Sprachaudiogramm relevant. Also dieses anfordern und dann den GdB bestimmen.
ABBC3_OFFTOPIC
[/quote]
Ich verstehe nicht, dass das Versorgungsamt sagt, es hätte KEINE Verschlechterung stattgefunden.
Das ist (vermutlich) versuchter Beschiss (ist aber von Gesetzes wegen erlaubt; deshalb wird es auch gemacht, um Kohle zu sparen). Verstehst Du jetzt?
Gruss fast-foot
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Blume2009
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#3

Beitrag von Blume2009 »

beim Sprachaudiogramm werden dann wohl die Worte, die man noch richtig verstehe gezählt, was? Sowas habe ich - glaube ich - noch nie vom Arzt mitbekommen....immer nur die Hörkurve. Werde das dann noch anfordern. Weißt Du, wie die das dann auswerten? Habe von der HNO-Klinik noch was und da steht

R: 65 db ohne HG 0%
L 65 db ohne HG 10 %
beide Seiten ohnr HG 15%

mit HG waren dann beide Seiten 50%

Soll ich das noch mitschicken?

Aber das müssten sie ja, da ich die HNO-Klinik auch als "Referenz" angab, ja sowieso von dort schon erhalten haben.

Seltsamerweise konnte ich dann ohne Hintergrundgeräusche bei 80db
beidseitige Messung 80% verstehen. Aber die Neueinstellung des HG brachte dann doch nichts neues mehr, denn es wurde in den normalen Alltagssituationen viel zu laut. Jetzt geht es nur noch mit Zusatztechnik.
Sonst fällt mir echt die Birne ab und verstehen tue ich doch nix.

Danke fast-food, Du hast mir ja schon öfters gute Tipps gegeben.
fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#4

Beitrag von fast-foot »

Die Hörgeräte spielen keine Rolle, Störschall auch nicht. Wenn Du das Sprachaudiogramm (ohne Hörgeräte und Störschall) hier einstellst, kann man den GdB berechnen.

Gruss fast-foot
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Momo
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#5

Beitrag von Momo »

hallo,
damit du die richtigen Werte gleich hast:
du brauchst das Sprachverstehen (Einsilberverstehen) bei 60, 80 und 100 dB OHNE Hörgeräte und zusätzlich den Hörverlust für Zahlen auch OHNE HG. Daraus kann man dann den GdB ausrechnen mit den entsprechenden Tabellen.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Blume2009
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#6

Beitrag von Blume2009 »

vielen Dank. Habe jetzt die Tests aus der Klinik angefordert, da ich sie nicht mitbekommen hatte. Dort hat man neben der Hörkurve, anhand derer es ja reichen würde, auch noch Worte und Zahlen getestet. Die Zahlen verstehe ich immer besser....aber daran lässt sich ja doch wohl keine Kommunikation anlehnen....bei den Worten ist es schon schon viel schwieriger. Mal sehen, ob was kommt von der Klinik. Sind die eigentlich verpflichtet, mir die Ergebnisse zu geben?
schlaumeier
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#7

Beitrag von schlaumeier »

Hallo Blume2009,
verstehe eins nicht, das Versorgungsamt holt sich doch auch vom Arzt Unterlagen ein. Würde doch auch mal mit der/dem Sachbearbeiterin/er telefonisch Rücksprache halten. Ansonsten melde Dich doch bei der VdK, die helfen Dir, falls Du schon Mitglied bist.
Kannst mir aber auch eine PN schreiben, wenn Du noch Hilfe benötigst.
LG
Uli R.
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#8

Beitrag von Uli R. »

Der VdK hilft dir auch wenn du noch kein Mitglied bist. Die VdKler vor Ort machen das in der Regel für dich wenn du eintrittst. Sollte es weiter zu einem VdK Anwalt geleitet werden, dann musst du die beiden Vorjahre nachzahlen. D.h: laufende Jahr sowie die beiden Vorjahre. Ca. 150€uro insgesamt je nach BL leicht schwankend.
Die werden dir dann auch sagen, dass dein Hv 79% und 64% beträgt und beim Verlauf deiner Hörkurve das Audiogramm ausreicht.
schlaumeier
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#9

Beitrag von schlaumeier »

Hallo
ich habe bei der Vdk nur 3 Monate rückwirkend gezahlt.
LG
Uli R.
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#10

Beitrag von Uli R. »

Das mit der Nachzahlung ist von LV zu LV unterschiedlich. Außerden spielt bei der Nachzahlung eine Rolle ob es um einen Widerspruch geht, den die VdKler (teilweise) vor Ort machen können, oder ob ein Anwalt eingeschaltet wird.
Blume2009
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#11

Beitrag von Blume2009 »

Danke für die Tipps; wenn doch die Hörkurve nach dem Rechner auf dieser Seite ausreicht; dann ist es doch kein Problem, dann gehe ich in Widerspruch und ggf. in die Klage. Außerdem habe ich ja nicht nur Untersuchungen beim HNO sondern auch in einer HNO Klinik; also unabhängig voneinander...und die Hörwerte, die ich schon mitgeteilt habe weiter oben waren ja ohne Hörgerät in % ausgedrückt. Das müsste dann doch das Ergebnis des Sprachaudiogramms sein - oder? Habe trotzdem nochmals bei der Klinik um Übersendung des SPRACHAUDIOGRAMMS gebeten. Sorry, weiß halt nicht, die das aussieht (also nur Angabe in % des Verstehens) oder sieht man dort die vorgesprochenen Worte un welche man nicht verstanden hab?
Außerdem bin ich doch auch schon beim Integrationsfachdienst und die haben auch gesagt, dass ich ohne Zusatzgeräte gar nicht mehr auskommen kann und mir sogar angeboten ein Budget für einen Schriftdolmetscher "einrichten" zu lassen. Solange ich aber mit HG plus FM-Anlage auskomme, möchte ich doch lieber selbständig, also ohne Schriftdolmetscher, durch's Leben kommen. Also das ist alles echt gar nicht verständlich für mich. Aber ich bin auch fest entschlossen, dagegen anzugehen, auch wenn es mich manchmal total mitnimmt.
Danke für Eure Tipps.
fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#12

Beitrag von fast-foot »

Hallo UliR.,
Die werden dir dann auch sagen, dass dein Hv 79% und 64% beträgt und beim Verlauf deiner Hörkurve das Audiogramm ausreicht.
Auf Grund von was?

Gruss fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#13

Beitrag von Blume2009 »

stelle mal die Hörkurve der HNO und die "Prozentmessung" der Klinik ein. Könnt Ihr damit was anfangen? Sorry, schaffe es nicht, die Anlage einzustellen. Aber im Prinzip hatte ich oben ja die Werte der Hörkurve und die Prozentwerte der Sprache/Zahlen also des Verstehens schon angegeben. Mehr hab ich nie erhalten. Warte noch, ob die Klinik mir noch was schickt. Denn warum sollte ich die Unterlagen über das Versorgungsamt anfordern und dafür lange warten und weitere Kosten haben. Ärzte und Kliniken müssen mir doch meine eigenen Werte/Untersuchungsergebnisse vollständig aushändigen oder nicht?
fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#14

Beitrag von fast-foot »

Ja. Und die Daten, welche Du bereits angegeben hast, reichen nicht (siehe entsprechenden Beitrag von Momo:

[quotMomo]du brauchst das Sprachverstehen (Einsilberverstehen) bei 60, 80 und 100 dB OHNE Hörgeräte und zusätzlich den Hörverlust für Zahlen auch OHNE HG.[/quote]
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Uli R.
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#15

Beitrag von Uli R. »

VersMedV!! Man muss sie nur lesen können.
Das ist das was ich bei VdK Lehrgängen (von sehr erfahrenen RA)gelernt habe und ich sehe keinen Grund das anzuzweifeln. Ich habe in den vergangenen ca. 14-15 Jahren für viele Schwerhörige Hifestellung bei der Beantragung gemacht und immer hat bei einem HV über 40% das Audiogramm ausgereicht. Allerdings oft erst im Widerspruch und bei einzelnen Fällen, die vor das Sozialgericht gegangen sind, hat auch das Audiogramm ausgereicht.
Hier wird genauso oft der Fehler gemacht wie bei der Behauptung, dass für die Erteiliung von GL bei Spätertaubung schwere Sprachstörungen vorliegen müssen.
Das ist das was ich gelernt habe und das was mir die jahrelange Praxis gezeigt hat.
Damit ist das Thema für mich abgeschlossen. Man glaubt mir oder eben auch nicht.
Zuletzt geändert von Uli R. am 26. Jan 2013, 23:54, insgesamt 2-mal geändert.
fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#16

Beitrag von fast-foot »

UliR. hat geschrieben:...ich sehe keinen Grund das anzuzweifeln.
Der einzige Grund, den ich darin sehe, dies anzuzweifeln, ist der gesunde Menschenverstand. Dieser kann jedoch bei der (willkürlichen) Rechtsprechung ausgeklammert werden. Insofern gibt es dann auch tatsächlich nichts mehr zu diskutieren (es ist so, weil es so ist).

Danke trotzdem.

Gruss fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#17

Beitrag von rhae »

fast-foot hat geschrieben:Der einzige Grund, den ich darin sehe, dies anzuzweifeln, ist der gesunde Menschenverstand. Dieser kann jedoch bei der (willkürlichen) Rechtsprechung ausgeklammert werden. Insofern gibt es dann auch tatsächlich nichts mehr zu diskutieren (es ist so, weil es so ist).
In aller Kürze auf den Punkt gebracht. Danke, guter Beitrag ;)

vg Ralph
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#18

Beitrag von Momo »

Hallo Uli

ich weiß, dass es oft (wider besseren Wissens) gängige Praxis ist das Ton-Audiogramm als Grundlage für die Berechnung des GdB heranzuziehen. Das allerdings ist kein Beweis dafür, dass das richtig ist. Wenn es klappt ist es eben so. Meist ist das dann sogar gut, denn der GdB aus dem Ton-Audiogramm berechnet ist in vielen Fällen höher als der "richtige"-->daher sollte man sich einen Widerspruch sehr gut überlegen und den GdB vorsichtshalber auf die "richtige" Art und Weise berechnen bevor man Widerspruch einlegt und der Sachbearbeiter/ Gutachter dann weiß wie man den GdB tatsächlich berechnet und man dann der "Dumme" ist...
Fakt ist dass "Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. " (Zitat aus den Vers:med. Anhaltspunkten)
Wie man auch den Vers. Richtlinien entnehmen kann dient die Frequenztabelle nach Röser 1980 der "Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit", d.h. ggf. als nachweis, dass einem eine Entschädigung/ rente oder ähnlcihes zusteht aufgrund Schädigung durch Lärm.
Ausnahme des Hinzuziehens des Hörverlusts für Sprache bei der GdB berechnung sind hier oft Kleinkinder/ Babies, die ja über keinen Wortschatz/ keine Lautsprache verfügen und demanch kein Einsilber- oder Zahlentest machen können. Außerdem ist auch der Einsilbertest (Freiburger) für Erwachsene und findet bei Kindern keine Anwendung. Wo genau da die Greneze liegt ist eben nicht so ganz klar definieert und hängt sicher im Ermessen des Arztes/ Gutachters, der abschätzen muss wleche der beiden methoden im Einzelfall machbar und damit aussagekräftig ist (abhängig von der allg. und sprachlcihen Entwicklung).
Grüße
Zuletzt geändert von Momo am 27. Jan 2013, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Uli R.
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#19

Beitrag von Uli R. »

Dann bringe ich es auch mal durch gesunden Menschenverstand auf den Punkt.
Warum ist es angebracht bei einem HV größer als 40 nur das Audiogramm zu nehmen?
Nehmen wir mal das obige Beispiel.
55 dB, 50 dB, 80 dB und 85 dB
35 dB, 40 dB, 65 dB und 85 dB
Geprüft wird ohne HG. Da versteht man bei 60 dB Beschallung nichts bei 80 dB nichts und bei 100 dB auch nichts. Wo ist das der Sinn das so zu prüfen? Die Frequenzen mit dem geringen Verlust kommen teilweise noch an, aber bei den Frequenten 80dB- und 85 dB HV kommt doch nichts mehr an. Wo soll da ein Wortverstehen herkommen wenn die Frequenzen nur teilweise ankommen?Hier wird zitiert, aber das reicht natürlich nicht aus, denn es fehlen die entscheindenden Passagen aus der VersMedV
Ich zitiere : "Nach Duchführung eines Ton und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus den entsprechenden Tabellen abzuleiten. Hier liegt die Betonung auf "entsprechenden Tabellen abzuleiten"
Dann geht es weiter mit den Erklärungen zu den einzelnen (jeweils entsprechenden) Tabellen.
Unter der Tabelle A ist dann aufgeführt bis zu welchen HV (unter 40 u. über 40) wie angesetzt wird.
Bisher wurde hier sehr sachlich diskutiert und ich hoffe dass das auch so bleibt. Mir geht es nicht um Korinthenkackerei. Ich schreibe nur was ich von erfahrenen Rechtsanwälten gelernt habe und was ich auch nach gesundem Menschenverstand als logisch ansehe.
Jetzt ist aber endgültig Ende für mich zu diesem Thema. Evtl. kann man sich per PN noch weiter austauschen.
Uli
Blume2009
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#20

Beitrag von Blume2009 »

Hallo, ja, bin auch dafür sachlich weiter zu diskutieren....möchte ja auch alles nur besser verstehen können. Schlage mich schon seit fast 2 Jahren damit rum, ein für mich geeignetes HG zu finden und wäre alles andere als froh, wenn das so einfach gewesen wäre und ich auf Anhieb eins gefunden hätte (werde dazu noch an anderer Stelle fragen stellen). Auf jeden Fall wurde bei mit in der Klinik ja auch der Einsilbentest mit Wörtern und Zahlen gemacht und die müssten mir dann ja auch die Ergebnisse aushändigen. Dann sehen wir weiter. Wenn die nicht ausreichen für eine Schwerbehinderung, würde ich aber trotzdem in Widerspruch und ggf. Klage gehen, weil es eben bei mir so ist, dass ich - trotz aller Werte - in fast allen üblichen Sprachsituationen Zusatztechnik benötige, das habe ich ja in Schwerstarbeit in den letzten beiden Jahren festgestellt. Wenn das kein Grund genug ist, dann möchte ich das von einem Gericht hören. Ich habe alle Tests und alles mit bestem Wissen und Gewissen über mich ergehen lassen und bin immer zuversichtlich, dass das am Ende die Wahrheit auch siegen wird. Erst wenn ich feststelle, dass dem nicht so ist, müsste ich weiter überlegen.
Trotzdem allen vielen herzlichen Dank.
fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#21

Beitrag von fast-foot »

Zum gesunden Menschenverstand:

Den bezog ich auf die INTERPRETATION der VersMedV. Dass man sich bei der Erarbeitung dieser zum Teil nicht gerade sehr viel gedacht hat, ist ein anderer Punkt.
UliR. hat geschrieben:Nehmen wir mal das obige Beispiel.
55 dB, 50 dB, 80 dB und 85 dB
35 dB, 40 dB, 65 dB und 85 dB
Geprüft wird ohne HG. Da versteht man bei 60 dB Beschallung nichts bei 80 dB nichts und bei 100 dB auch nichts. Wo ist das der Sinn das so zu prüfen? Die Frequenzen mit dem geringen Verlust kommen teilweise noch an, aber bei den Frequenten 80dB- und 85 dB HV kommt doch nichts mehr an. Wo soll da ein Wortverstehen herkommen wenn die Frequenzen nur teilweise ankommen?
Eben nicht. Bei 80 dB kommt sogar bei 2 kHz noch etwas an, beim schlechteren Ohr bei 1 kHz immerhin noch 30 dB.

Wenn man bei einer Audiodatei mit Sprache sämtliche Frequenzen oberhalb von 1 kHz radikal heraus filtert, kann man trotzdem fast 100% des Inalts verstehen (muss aber niocht so sein; und gerade deshalb ist eine gewisse Aussagekrraft vorhanden).

Bei einzelnen Silben wird es jedoch viel schwieriger. Aber einen Teil kann man noch verstehen. Selbst bei 60 dB ist auf dem besseren Ohr noch vieles möglich.

Und abgesehen würde es ja gerade dann, wenn man eh nichts mehr versteht, noch weniger Sinn ergeben, das Tonaudiogramm zur Beurteilung heran zu ziehen (ausser: Siehe off-topic).
UliR. hat geschrieben:Ich zitiere : "Nach Duchführung eines Ton und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus den entsprechenden Tabellen abzuleiten. Hier liegt die Betonung auf "entsprechenden Tabellen abzuleiten"
Tut mir leid, aber ich kann beim besten Willen keine solche Betonung erkennen, zumal die VersMedV in schriftlicher Form vorliegen. Und, nach meiner Interpretation, hat die Formulierung "Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs" (a)mehr Gewicht.
Hier müsste man also gut begründen, weshalb, bei Vorhandensein eines Sprachaudiogramms, nun plötzlich das Tonaudiogramm zur Beurteilung heran gezogen werden soll.
Hier ergibt sich ein Widerspruch zu (a). Diesen könnte man auflösen, indem man, bei Vorhandensein einer Lärmschwerhörigkeit, die Ueberschrift der einen Tabelle, "Frequenztabelle nach Röser 1980 für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit:", höher priorisiert als die GLEICH ZU BEGINN der Ausführungen in Bezug auf Hörstörungen gemachte Aussage (a), die dadruch grundsätzlichen Charakter erhält.
Unterstrichen wird dieser Grundsatzcharakter durch die hierarchische Gliederung der Abschnitte. Aussage (a) ist unter Abschnitt 5 aufgeführt. Hieraus kann man ihr, rein von der Gliederung her, eine höhere Priorität zuweisen als die Ueberschrift einer Tabelle in Unterabschnitt 5.2.3.3.
Gleichzeitig ist Tabelle A unter 5.2.1 aufgeführt, was nochmals eine höhere Priorität andeutet (als 5.2.3.3).
UliR. hat geschrieben:Bisher wurde hier sehr sachlich diskutiert und ich hoffe dass das auch so bleibt. Mir geht es nicht um Korinthenkackerei. Ich schreibe nur was ich von erfahrenen Rechtsanwälten gelernt habe und was ich auch nach gesundem Menschenverstand als logisch ansehe.
Jetzt habe ich dargelegt, was ich als logisch ansehe in Bezug auf die INTERPERETATION der VersMedV.

Zu den erfahrenen Rechtsanwälten: Diese dürften sich wohl kaum sehr gut auskennen in Bezug auf Hörstörungen. Eine intensive Einarbeitung in die komplexe Thematik dürfte man jedoch als Voraussetzung erwarten, um gerechtfertigterweise als Experte in diesem Gebiet anerkannt zu werden (von mir jedenfalls). Hierzu dürfte jedoch die Zeit fehlen.
ABBC3_OFFTOPIC
Die andere Frage ist auch, von wem die Anwälte letztlich bezahlt werden. Das ist manchmal nicht sehr einfach zu durchschauen. Je nachdem (wenn man dann fest gestellt hat, von wo auch noch Unterstützungsbeiträge fliessen), erstaunen dann gewisse Ansichten und Auslegungen nicht.


Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 27. Jan 2013, 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#22

Beitrag von Momo »

hallo blume

um mal deine ursprüngliche frage zu beantwirten was ein sprachaudiogramm ist:
da werden dir einsilbige wörterüber kopfhörer vorgespielt und du musst sagen was du gehlört hast. das findet ohne hg statt (manchmal auch mit, aber das ist für den gdb irrelevant) und zwar für jede seite mind. 3 mal, nämlich bei 60, bei 80 und bei 100 dB lautstärke.
dann musst du zusätzlich noch zahlen verstehen. da wird so lange getestet bis man herusfindet bei welcher lautstärke du 50% der zahlen verstanden hast (man kann eine gerade in das entsprechende diagramm einzeichenen und da wo diese dann die 50% linie schneidet liegt dann dein hörverlust für zahlen.
mit diesen 4 werten pro ohr (sprachverstehen bei 60, 80 und 100db ergibt das sog. gesamtwortverstehen sowie dem hörverlust für zahlen) lässt sich der hörverlust für sprache errechnen mit den entsprechenden tabellen. auch das für jedes ohr getrennt.
nun kommt der knackpunkt: ist der so errechnete wert besser als 40%, dann muss man mit den gleichen werten des sprachverstehens noch einmal neu rechnen und zwar "gewichtet" -->man erhält dann das "gewichtete gesamtwortverstehen" und zusammen mit dem bereits errechneteten hörverlust fü zahlen, kann man damit neu den hörverlust errechnen
hat man nun den hörverlust für sprache in prozent so errechnet, dann kann man an der nächsten tabelle den GdB ablesen.

mit den von dir eingestellten angaben, kann man das aber so nicht errechnen.

häufig ist es so, da gebe ich uli recht, dass versorgungsämter und manchmal auch gerichte das tonaudio als grudnlage nehmen. allerdings kann man daraus nicht den geforderten hörverlust für sprache ablesen. sehr wohl könnte man damit aber ggf. einen hörverlust durch lärm nachweisen, was man dann braucht wenn es um ansprüche gegenüber einem arbeitgeber oder rentversicherer oder ähnliches gilt.

natürlich kannst du versuchen mit deinem tonaudiogramm einen höhrern gdb einzufordern. ich würde dir allerdings empfehlen auch den hörverlust für sprache (wie oben beschrieben) zu errechenn und damit den gdb zu bestimmen, um zu sehen wie hoch der so errechnete gdb ist- denn es besteht theoretisch die gefahr der verbesserung eines gdb, wenn es zu klage kommt (wasfür dich natürlich eine verschlechterung wäre...)

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#23

Beitrag von Momo »

Uli R. hat geschrieben:Dann bringe ich es auch mal durch gesunden Menschenverstand auf den Punkt.
Warum ist es angebracht bei einem HV größer als 40 nur das Audiogramm zu nehmen?
Nehmen wir mal das obige Beispiel.
55 dB, 50 dB, 80 dB und 85 dB
35 dB, 40 dB, 65 dB und 85 dB
Geprüft wird ohne HG. Da versteht man bei 60 dB Beschallung nichts bei 80 dB nichts und bei 100 dB auch nichts. Wo ist das der Sinn das so zu prüfen? i
hallo uli

ich will mich da auch gar nicht streiten. stimme dir zu, dass es gängige praxis ist das tonaudio zu nehmen. allerdings besteht dann die "gefahr" der verbesserung des gdb, wenn ein gericht dann doch 8so wie es sein soll) den hörverlust für sprache zugrundelegt.
dein vergleich hinkt insofern etwas als das auch der hörverlsut für zahlen mit einbezogen wird und da versteht man in der regel mehr als bei den einsilbern...
und klar je höher der hörverlsut insgesamt, desto schlechter auch der hörverlust für sprache. am meisten zum tragen kommt der utnerschied tonaudio und hv sprache bei geringradigeren (mittelgradigen) hörverlusten. und da kommt dann irgendwann das gewichtete gesamtwortverstehen ins spiel, da eben sonst geringgradig sh durch den hv sprache "benachteiligt" wären, insbesondere aufgrund der größeren diskrepanz zum tonaudio.
versuchen kann man es den gdb mit tonaudio durchzusetzten. ich wollte nur deutlich auf die gefahr hinweisen, dass ein gericht eben auf die bestimmung des hv für sprache bestehen kann (was ja verlangt wird zur bestimmung des gdb) und dann könnte es manchmal zum nachteil für den kläger sein, weil oft der so berechnete gdb geringer ist ald der mti tonaudio berechnete.
ich habe meine infos auch nicht "auf der straße gefudnen" sondern von jemandem, der sich explizit mit vers.recht für hörgeschädigte auskennt im rahmen einer ausbildung gelernt...

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#24

Beitrag von Blume2009 »

ich schaffe es nicht, das Sprachaudiogramm hochzuladen. Die Datei ist einfach zu groß. Hier mal die Werte. Da sind jeweils 2 Linien zu sehen. Die eine ist gerade abfallend. Die andere misst anscheinen Werte in Bestimmten Sprachpegeln. Was die erste besagt, weiß ich nicht. Ich schreibe es einfach mal auf:

Rechts:
Es ist ein Kreuzchen bei Sprachpegel 70 und Verständlichkeit 50%. Dadurch verläuft die gerade abfallende Linie, wahrscheinlich ein Durchschnittswert (ggf. der Zahlen?)
Dann die andere Linie:
60 db: nichts
80db: 20% Verständlichkeit
100 db: 45%

Links:
Kreuzchen der gerade abfallenden Linie ist bei 55 db und 40%
Die andere Linie:
60 db nichts
65 db: 15%
80 db: 45 %
100 db: 60%

Kann man damit was anfangen? Danke für Hilfe.
fast-foot
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Re: Frage zum Widerspruch/GdB

#25

Beitrag von fast-foot »

Links 100%, rechts 80%, was einem GdB von 70 entspricht. Ohne Gewähr.

Gruss fast-foot
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