ich befinde mich seit Januar im Widerspruch gegen die Krankenkasse wegen einer vorzeitigen Neuversorgung mit Hörgeräten.
Jetzt ist mein Akkustiker zwischenzeitlich aus der Stadt weg (Filiale geschlossen, nächste wäre in Köln).
Meine Frage ist jetzt, bin ich durch den Widerspruch an den Akkustiker gebunden? Weil letztlich geht es doch um die Frage der Kostenübernahme als solches.
Kennt sich da einer mit der Rechtslage aus? Weil die