Unter diesem Link ist aufgeführt, ab welchen Lärmdosen eine Gefährdung für das Gehör besteht:
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/A ... efault.htm
"Übersicht über die Gefahren für Gesundheit und Sicherheit
Zu vermeiden sind
gehörschädigende Wirkungen,
wo möglich, die individuell nicht gänzlich auszuschließenden Gehörgefährdungen über den Auslösewerten
LA,EX,8 h = 80 dB bzw. LC,peak = 135 dB (§ 4 Abs. 1 VOLV) und
jedenfalls bei statistisch relevanten Gehörgefährdungen überden Expositionsgrenzwerten
LA,EX,8 h maximal 85 dB bzw. LC,peak maximal 137 dB (§ 3 Abs. 1 Z 3 und 4 VOLV)..."
Gehen wir mal vom zweiten Wert, den 85 dB aus. Dieser Wert ist so zu verstehen, dass der ensprechende Schalldruck an einem Tag während höchstens acht Stunden dauerhaft auf das menschliche Ohr einwirken darf, weil sonst die Gefahr eine Gehörschädigung besteht.
Ein Hörgerät darf an einem einzigen Tag also einen LA,EX,8 h von maximal 85 dB abgeben, um eine Gefährdung des Gehörs auszuschliessen.
Nun gibt es folgenden Begriff:
"Energieäquivalenter Dauerschallpegel LA,eq
Der Schalldruckpegel gibt an, wie laut ein Geräusch zu einem gewissen Zeitpunkt ist und weist im Allgemeinen zeitliche Schwankungen auf. Mit dem Schalldruckpegel variiert auch die mit dem Schall transportierte Energie. Der energieäquivalente Dauerschallpegel wird so gewählt, dass er - als konstanter Schalldruckpegel betrachtet - den gleichen Energieinhalt transportieren würde. Der energieäquivalente Dauerschallpegel dient dazu, die Lärmbelastung für einen Zeitraum anzugeben."
Ich rechne den LA,EX,8 h von 85 dB in einen energieäquivalenten Dauerschallpegel um und erhalte den Dauerschallpegel, der während höchstens einer Minute pro Tag vom Hörgerät abgegeben werden darf, um das Gehör nicht zu gefährden, und erhalte die nach x aufzulösende Gleichung
LA,EX,8 h = 10 * lg(T_i/T_0 * 10^(0,1 * L_eq,i))
= 10 * lg(1 min/(8 * 60 min) * 10^(0,1 * x)) dB(A)
= 85 dB(A),
also lg(1/480 * 10^(0,1 * x)) = 8,5 und somit
1/480 * 10^(0,1 * x) = 10^8,5, also 10^(0,1 * x) = 10^8,5 * 480, also
0,1 * x = 11,18124124..., und damit ergibt sich x ~ 112.
Es gilt also
LA,EX,1 min = 112 dB.
Dieser Pegel darf für die Dauer eines ganzen Tages während maximal einer Minute (!!!) abgegeben werden, wobei unter dieser Voraussetzung für den Rest des Tages Pegel von 70 dB nicht mehr überschritten werden dürfen, das sonst die Gefahr einer Gehörschädigung droht.
Bei einer in situ-Messung kann durchaus heraus kommen, dass der vom Hörgerät abgegebene Pegel um 15 dB von dem Wert abweicht, der eigentlich tatsächlich abgegeben werden sollte.
Nehmen wir an, die ucls lägen bei 105 dB und das Hörgerät sei auf diesen Pegel begrenzt. Wenn nun das Hörgerät effektiv 8 dB zu viel abgibt, reicht ein Rückkoppelungspfeifen von insgesamt einer Minute pro Tag (z.B zehn mal sechs Sekunden) bereits aus, um das Gehör zu gefährden.
Es ist klar, dass die ucls auch höher liegen können und natürlich auch andere Geräusche (auch tonartigen Charakters) an einem Tag oft vom Pegel her die Begrenzung erreichen.
Frage:
Wie will der Akustiker garantieren, dass der LA,EX,8 h einen Pegel von 85 dB nicht überschreitet, wie dies gemäss meinem Beispiel leicht geschehen kann?
Um dies garantieren zu können, müsste er in jedem Falle eine in situ-Messung durchführen und das Hörgerät auf höchstens 85 dB begrenzen (aus verschiedensten Gründen sogar noch darunter, da ein Tag nicht nur 8, sondern 24 Stunden hat, gewisse Ohren sogar schädigungsanfälliger sind (und natürlich liegt es in der Natur der Sache, dass dies für Hörgeräteträger vermehrt zutrifft) etc.
Dies wird jedoch kaum immer der Fall sein, da bei Hörgeschädigten die ucls vielfach deutlich über 85 dB liegen.
Gruss fast-foot