Habe ich Anspruch auf erhöhten Festbetrag für Hörhilfe?
Verfasst: 16. Aug 2013, 11:14
Hallo.
So langsam werde ich, nach vielem Einlesen, schlauer was die ganze Thematik in Bezug auf Hörhilfen angeht und ärger mich, das ich mich schon für bestimmte Geräte entschieden habe.
Ich habe mich mittlerweile für die Phonak Audèo Q30 entschieden und auch schon die Sachen bei meinem Akustiker unterschrieben.
Nun habe ich hier grade den Hörverlustrechner gefunden und mit dem Audiogramm vom HNO Arzt - das vom Akustiker habe ich leider nicht zur Hand - festgestellt, das ich auf dem linken Ohr an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit besitze.
Der Akustiker hat in der Rechnung der Geräte aber nur den normalen Festbetrag derKK berücksichtigt. Müsste es dann nicht sogar der eröhte Festbetrag sein? Wenigstens für das linke Ohr?
Ich weiß ich habe schon Unterschrift geleistet, aber kann man da vlt noch was machen im Nachhinein?
So langsam werde ich, nach vielem Einlesen, schlauer was die ganze Thematik in Bezug auf Hörhilfen angeht und ärger mich, das ich mich schon für bestimmte Geräte entschieden habe.
Ich habe mich mittlerweile für die Phonak Audèo Q30 entschieden und auch schon die Sachen bei meinem Akustiker unterschrieben.
Nun habe ich hier grade den Hörverlustrechner gefunden und mit dem Audiogramm vom HNO Arzt - das vom Akustiker habe ich leider nicht zur Hand - festgestellt, das ich auf dem linken Ohr an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit besitze.
Der Akustiker hat in der Rechnung der Geräte aber nur den normalen Festbetrag der
Ich weiß ich habe schon Unterschrift geleistet, aber kann man da vlt noch was machen im Nachhinein?