Verschlimmerungsantrag?
Verfasst: 22. Aug 2013, 10:13
				
				Hallo zusammen,
heute suche ich Rat in Bezug auf den GdB.
Im Rahmen der Erstanpassung ist nun aufgefallen (was ich subjektiv schon lange bemerke), dass mein Resthörvermögen (bei einseitiger Taubheit) ganz erheblich schwankt. Es scheint, als reagiere mein letzthörendes Ohr auf Lärm und Belastung und "schaltet runter". :stress:
Die Messwerte der Hörkurven im "relevanten" Bereich von 500 bis 4000 kHz zeigen Werte von -20/-40 dB bis -55/-60 dB
 (nur vom Akustiker gemessen). 
Derzeit ist ein GdB von 30 anerkannt.
Bin unsicher, ob sich da ein Verschlimmerungsantrag lohnt? Muss die Hörkurve dauerhaft diese Werte zeigen?
Freue mich auf Antworten. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Mozartkugel
			heute suche ich Rat in Bezug auf den GdB.
Im Rahmen der Erstanpassung ist nun aufgefallen (was ich subjektiv schon lange bemerke), dass mein Resthörvermögen (bei einseitiger Taubheit) ganz erheblich schwankt. Es scheint, als reagiere mein letzthörendes Ohr auf Lärm und Belastung und "schaltet runter". :stress:
Die Messwerte der Hörkurven im "relevanten" Bereich von 500 bis 4000 kHz zeigen Werte von -20/-40 dB bis -55/-60 dB
Derzeit ist ein GdB von 30 anerkannt.
Bin unsicher, ob sich da ein Verschlimmerungsantrag lohnt? Muss die Hörkurve dauerhaft diese Werte zeigen?
Freue mich auf Antworten. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Mozartkugel