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Verschlimmerungsantrag?

Verfasst: 22. Aug 2013, 10:13
von Gast01
Hallo zusammen,

heute suche ich Rat in Bezug auf den GdB.

Im Rahmen der Erstanpassung ist nun aufgefallen (was ich subjektiv schon lange bemerke), dass mein Resthörvermögen (bei einseitiger Taubheit) ganz erheblich schwankt. Es scheint, als reagiere mein letzthörendes Ohr auf Lärm und Belastung und "schaltet runter". :stress:

Die Messwerte der Hörkurven im "relevanten" Bereich von 500 bis 4000 kHz zeigen Werte von -20/-40 dB bis -55/-60 dB :eek: (nur vom Akustiker gemessen).

Derzeit ist ein GdB von 30 anerkannt.

Bin unsicher, ob sich da ein Verschlimmerungsantrag lohnt? Muss die Hörkurve dauerhaft diese Werte zeigen?

Freue mich auf Antworten. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Mozartkugel

Re: Verschlimmerungsantrag?

Verfasst: 16. Okt 2013, 12:01
von Taube-Susi
Hallo,

trage die Werte doch mal in den GdB-Rechner (siehe Link links oben unter Hauptmenü) ein, aber alle 500 Hz, 1000 Hz, 2000 Hz, 4000 Hz, dann hast Du schon mal einen Anhaltspunkt.
Wichtig ist aber das Spachverständniss.
Du brauchst für die Berechnung des Gesamtwortverstehen (excel-Tabelle zum runterladen neben den eigentlichen GdB-Rechner) die Werte gemessen bei 65, 80 und 100dB für Einsilber und Zahlen.
Vielleicht solltest Du für diese Messung Deinen Ohrenarzt aufsuchen.
Wenn Du die Audiogramme nicht lesen kannst, bitte den Arzt Dir diese zu benennen.

LG Susi

Re: Verschlimmerungsantrag?

Verfasst: 16. Okt 2013, 12:07
von Momo
Taube-Susi hat geschrieben:Du brauchst für die Berechnung des Gesamtwortverstehen (excel-Tabelle zum runterladen neben den eigentlichen GdB-Rechner) die Werte gemessen bei 65, 80 und 100dB für Einsilber und Zahlen.
Nicht ganz richtig: du brauchst das Einsilber verstehen bei 60, 80 und 100 dB!

Grüße

Re: Verschlimmerungsantrag?

Verfasst: 16. Okt 2013, 12:18
von Taube-Susi
Tschuldugung stimmt genau, dass ist ja auch der Fehler der bei mir gemacht wurde, offensicht hat der sich jetzt bei mir falsch eingeprägt :'(

LG Susi