Volle Kostenübernahme auch ohne Kassengeräte getestet zu haben?

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Colonel
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Volle Kostenübernahme auch ohne Kassengeräte getestet zu haben?

#1

Beitrag von Colonel »

Hallo,
ich benötige noch einmal eure Hilfe.
Am 21.8.213 habe ich ja meine Hörgeräte erhalten.
Ich muss dazu sagen, das ich von vornherein die Kassengeräte abgelehnt habe.
Der Grund war der kosmetische Aspekt. Ich wollte einfach gerne möglichst kleine
und unauffällige Geräte haben.
Ich war auch bereit die auf mich zu kommende Zuzahlung zu tragen.
Nun beschäftige ich mich allerdings immer noch ein wenig mit den Kosten.

Ich habe nun angefangen BWL zu studieren und merke in der Schule das ich auch mit den
Geräten die ich nun habe (Phonak Audeo Q30) nicht optimal höre.
Wir befinden uns natürlich in der Anpassungshase und mein Akkustiker will möglichst gut einstellen, ebenso ist mir bewusst das ich auch mit
Geräten nicht wieder 100 % hören kann. Allerdings entgeht mir doch einiges, vor allem bei dem was die Mitschüler sagen.

Heute habe ich ein Urteil des LG Baden Württemberg gefunden, vom 20.8.2013.

Zitat:
Beim Kauf von Hörgeräten können die Krankenkassen Patienten nicht immer auf ihre sogenannten Festpreise verweisen.
Sind teurere Geräte erforderlich, um im Alltag die Hörbehinderung möglichst gut auszugleichen, muss die Krankenkasse auch mehr bezahlen.

Nach dem Stuttgarter Urteil muss die Krankenkasse weitere 3.947 Euro bezahlen. Die Frau habe Anspruch auf einen möglichst weitgehenden
Behinderungsausgleich, soweit dies für ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erforderlich ist.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel seien Festpreise zwar grundsätzlich zulässig;
sie müssten aber so bemessen sein, dass sie für einen angemessenen Behinderungsausgleich ausreichen
(Urteil vom 17. Dezember 2009, Az.: B 3 KR 20/08 R).


Nun meine Frage an euch: Lohnt es sich einen Antrag auf volle Übernahme zu stellen, und bei Ablehnung in Widerspruch zu gehen,
oder sind die Chancen gleich null, da ich ja von vornherein die Kassengeräte abgelehnt habe? Muss dieser Fakktor erfüllt sein um die volle Übernahme notfalls einklagen zu können?
Ich habe ja auch eine Erklärung zu Mehrkosten unterschrieben. Inwiefern habe ich mich da, was die Übernahme der vollen Kosten, betrifft ins Abseits befördert?
Ich zweifle ja auch ob die Kassengeräte überhaut was getaugt hätten, da ich ja schon mit dem Audeo an die Grenzen stoße.

Ich hoffe ihr habt da ein paar Tips für mich.
Chocolate
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Re: Volle Kostenübernahme auch ohne Kassengeräte getestet zu haben?

#2

Beitrag von Chocolate »

hallo,

ich habe auch gerade angefangen zu studieren und weiß was du meinst, vorweg gesagt aber bezweifle ich das die KK bei dir mehr als den üblichen festbetrag übernehmen wird. auch wenn du versuchst die volle kostenübernahme durchzubekommen.

Den optischen Aspekt kann ich nachvollziehen was die Kassgeräte angeht, aber das prozedere muss halt eigentlich sein, auf jeden fall müsste man sich anders rechtfertigen als mit dem rein optischen aspekt.
(in meinem fall: 1 woche kassengerät und danach nie wieder, aber wurden halt getestet)

Was allgemein die Kostenübernahme der KK gerade bei Studenten angeht, dürfte das wirklcih schwer werden, da was durch zu boxen.
bei meiner fm stellen die sich auch quer

wie stark ist dein Hörverlust?

die q30 müssten wenn ich mich recht entsinne in der essential preisklasse liegen, die 50 wären dann natürlich teurer aber vielleicht kommst du mit denen besser klar.
Zuletzt geändert von Chocolate am 2. Sep 2013, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
Beidseits mittlerweile hochgradig bis an Taubheit-grenzend SH
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Colonel
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Re: Volle Kostenübernahme auch ohne Kassengeräte getestet zu haben?

#3

Beitrag von Colonel »

Chocolate hat geschrieben:hallo,

Den optischen Aspekt kann ich nachvollziehen was die Kassgeräte angeht, aber das prozedere muss halt eigentlich sein, auf jeden fall müsste man sich anders rechtfertigen als mit dem rein optischen aspekt.
(in meinem fall: 1 woche kassengerät und danach nie wieder, aber wurden halt getestet)

Was allgemein die Kostenübernahme der KK gerade bei Studenten angeht, dürfte das wirklcih schwer werden, da was durch zu boxen.
bei meiner fm stellen die sich auch quer

wie stark ist dein Hörverlust?
So etwas habe ich befürchtet. Dachte mir irgendwo nun schon das ich mich durch das Ablehnen eines Kassengerätes ins Abseits befördert habe. Oder bestünde die Möglichkeit doch noch irgendwie?
Ich studiere BWL an der Abendschule und such mir auch grade nen neuen Job. Da muss ich ja dann auch klar kommen was das hören anbelangt.

Mein Hörverlust ist ziemlich stark (rechts 78 % und links 87 % laut dem GdB Rechner hier im Forum).

Leider war mir eine höhere Zuzahlung zu dem Q50 nicht mehr möglich.
Zuletzt geändert von Colonel am 2. Sep 2013, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
smallhexi79
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Re: Volle Kostenübernahme auch ohne Kassengeräte getestet zu haben?

#4

Beitrag von smallhexi79 »

Hallo Colonel,

Das mit den Hörgeräten ist es so. die einen kommen mit den Kassenhörgeräten gut klar , die einen mit den teuersten Oberklassen Hörgeräten und die Anderen kommen mit der mittleren Klasse von Hörgeräten am besten klar. Es kommt auch auf die Ansprüche an oder es kommt darauf welchen Beruf man hat.

Da Du ja studiert und ich würde weitere Hörgeräte testen. Sag halt den Akustiker, das du studierst und wie die Raumakustik von Hörsaal ist.

Wie schon Chocolate geschrieben hat wäre auch eine FM-Anlage eine Option, aber die HG müssen ein Audioeingang für die Audioschuhe haben, um eine FM-Anlage an zuschließen. wegen der FM-Anlage bin ich noch auf dem alten Stand. Sprich nochmal mit deinen Akustiker ob die HG ein Audioeingang für die FM-Anlage haben.

Ich teste auch ein Kassenhörgerät und höre schlechter als du.
Ich kann zwar damit hören, aber nicht alles was es gesagt wird. Ok., ich kann noch von den Lippenablesen. Morgen wird lasse ich das Testgerät etwas nachstellen und vielleicht wird es etwas besser.

Ich habe schon zu meinen Testgerät Pro, Mittelfeld und Contra Liste aufgeschrieben. Das mit dem Mittelfeld toleriere ich gerade noch. Da ich schon fast mein ganzes Leben lang schon Hörgeräte trage, weiß ich wie das ist.

lg smallhexi
LG smallhexi Hörgeschädigt seit 1980 durch Meningitis
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Colonel
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Re: Volle Kostenübernahme auch ohne Kassengeräte getestet zu haben?

#5

Beitrag von Colonel »

Danke schonmal für die Antworten. :)
Um nochmal Aufklärungsarbeit zu leisten:
Ich habe ja bereits die Phonak Audeo Q30 gekauft.
Ich hatte vorher noch das günstigere Phonak Milo Micro getestet.
Mit diesem bin ich nicht so gut klar gekommen, mir entging viel mehr, ich habe eindeutig schlechter gehört. Deshalb habe ich mich dann fürs Audeo entschieden.
Bezahlt ist es ja bereits auch schon.
Deshalb kann ich ja nicht hergehen und weiter testen.

Im eigentlichen Sinne bin ich ja auch kein Student. Ich mache das Studium an der Abendschule in Teilzeit und bekomme zur Zeit Arbeitslosengeld 2.
Deshalb suche ich ja auch derzeit einen Job, den ich neben dem Studium mache.

Ich hatte im Vorfeld einfach keine Ahnung wie die bestmögliche Vorgehensweise ist.
Daher wollte ich gerne wissen ob überhaut die Möglichkeit besteht das dem Antrag auf Kostenübernahme stattgegeben wird, direkt oder im Widerspruchsverfahren, auch obwohl ich kein Kassengerät getestet habe? Oder muss ich zwingend ein Kassengerät getestet haben?
Chocolate
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Re: Volle Kostenübernahme auch ohne Kassengeräte getestet zu haben?

#6

Beitrag von Chocolate »

sie könnten dir natürlich vorwerfen das eventuell die eigene zuzahlung gar nicht nötig gewesen wäre, wenn ein kassengerät gereicht hätte und dann würden die so auch deinen anspruch auf volle kostenerstattung abweisen.

wenn das irgendwie durchgehen sollte dann auf alle fälle erst über widersprüche
der antrag ist sowieso nicht leicht durch zu kriegen, und bei dir haben die noch n argument um sich rauszuziehen, leider
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KatjaR
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Re: Volle Kostenübernahme auch ohne Kassengeräte getestet zu haben?

#7

Beitrag von KatjaR »

Hi Colonel,
das was bei dir gelaufen ist, ist der eine sehr unglückliche Sache, die aber leider sehr oft vorkommt. Du bist sehr uninformiert da reingegangen. Es gibt vom DSB Beratungsstellen die dich bei einem solchen Verfahren effektiv unterstützen können. Auf der Seite des DSB findest du sowohl die Richtlinien zur Vorgehehensweise für Hörgeräteversorgung als auch die Adressen der Beratungsstellen. Dies schreibe ich für dich zu spät, aber auch als Vorabinformation fü Nachfolgegeräte und für die evt. Beantragung einer FM-Anlage. Diese ist seit neuestem auch im Hilfsmittelkatalog und daher verschreibungs-und auch grundsätzlich erstattungsfähig. Bei dem Antrag kann man aber auch die gleichen Kardinalsfehler begehen wie bei der Versorgung mit Hörgeräten. Daher mein dringender Tip bevor du weitere Schritte veranlasst: Geh zu solch einer Beratungsstelle und lass dir beim Formulieren des Antrages helfen. Keinesfalls beim Antrag reinschreiben dass du diesen vor allem für das Studium oder im Beruf brauchst!
Viel Erfolg auch bei deinem Studium und bei der Jobsuche wünscht dir
Katja
Zuletzt geändert von KatjaR am 7. Sep 2013, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
franzi
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Re: Volle Kostenübernahme auch ohne Kassengeräte getestet zu haben?

#8

Beitrag von franzi »

@Colonel

Wenn die Hgs schon bezahlt sind und durch sind, ist der Zug abgefahren auf volle kostenübernahme.

lg franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
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