Wiederspruch/Klage gegen mein GdB-Bescheid soll lt. Gericht unbegründet sein!?!?!?
Verfasst: 15. Okt 2013, 17:01
Hallo ihr lieben Helfer,
nicht erschrecken, habe eine ganze Menge geschrieben, aber hoffe, dass die/der Ein oder Andere mir die ein oder andere Frage beantworten oder meine Annahme bestätigen kann oder vielleicht auch noch den ein oder anderen Tipp für hat .... bedanke mich schon mal vorab recht herzlich.
habe im Juli 2012 Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, lt. anraten der HörBiz habe ich keine Unterlagen beigefügt, da diese vom Amt von den Ärzten sowieso angefordert werden.
Mit Bescheid vom 09.10.2012 erhielt ich ein GdB von 30%.
Da ich zwar das Tonaudiogramm auslesen kann (da kommt immer ein GdB von 30% raus), aber nicht so richtig das Sprachaudiogramm, welches maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist, hatte ich mich hier im Oktober 2012 ans Forum gewandt.
Die Hörkurven vom Akustiker und Ohrenarzt habe ich einfachhalber noch mal hochgeladen.
Mit Hilfe des Akustikers hatte ich folgende Werte in die hier im Forum runter ladbare Excel-Tabelle eingetragen:
einfaches Gesamtwortverstehen
Werte bei 60 / 80 / 100dB
Rechts 5 + 65 + 95 = 165
Links 0 + 30 + 95 = 125
Hörverlust für Zahlen - Werte bei 50%
rechts 40
links 55
ERGEBNISSE
= prozentualer Hörverlust für einfaches Gesamtwortverstehen (eG) rechts 50 und links 80
= prozentualer Hörverlust für gewichtetes Gesamtwortverstehen(gG) rechts 60 und links 80
in die Tabelle Endauswertung übertragen,
(eG) = würde der Wert 50 bei mittelgradiger S. und 80 genau auf der Linie Hochgradige zu an Taubheit grenzende S., also zwischen 30% und 40% GdB liegen.
(gG) = würde der Wert 60 genau auf der Linie von Mittelgradiger zu Hochgradig S. und 80 ebenso genau auf der Linie Hochgradige zu an Taubheit grenzende S., also im Uhrzeigersinn umgeben von den Werten 30%, 40%, 50%, 50% = ergibt das dann 40 oder 50% GdB???.
Richtig oder falsch???
Werte von Ohrenarzt, (Höhrkurve siehe Anlage)
da habe ich kein Hörverlust für Zahlen finden können, nur 50%iges Einsilberverständnis.
In seiner Stellungnahme ist auch nichts brauchbares aufgeführt, oder?:
Tonschwellenaudiometrie: Pancochleäre lnnenohrschwerhörigkeit
von etwa rechts 45 dB und 70 dB bei 8 kHz
und links 40 - 65 dB bis 70 dB bei 8kHz.
Tinnitusbestimmung:
rechts bei 8 kHz, Verdeckbarkeit mittels Breitbandrauschen von 70 dB
links bei 8 kHz, Verdeckbarkeit mittels Breitbandrauschen von 80 dB.
25.06.2012 Sprachaudiometrie:
50%iges Einsilberverständnis rechts bei 65 dB, links bei 80 dB,
Diskriminationsverlust rechts 0%, links 20%
Unbehaglichkeitsschwelle: rechts zwischen 100 bis 120 dB, links etwa 120 dB
Da aber fast-foot auf ähnliche Ergebnisse kam, wie ich mit dem Akustiker …..
am 17.10.2012, 23:44 war fast-foot so nett und hat sich mein Sprachaudiogramm angeschaut.
Betreff: Re: Bescheid Schwerbehinderung nur 30% Hallo Taube-Susi,
wenn ich mich nicht irre, steht Dir laut Sprachaudiogramm ein GdB von 40 bis 50 zu (ist genau auf der Linie zwischen 40 und 50).
Gruß fast-foot
…. habe ich daraufhin meinen Anwalt Bescheid gegeben Wiederspruch bzw. Klage einzureichen.
Kann es wirklich sein, dass wir da völlig falsche Werte ausgelesen haben?????????.
Hätte stutzig werden müssen, als ich die Werte der Charite bekam, aber ich hatte so viel andere Dinge um die Ohren, dass ich sie mir erst jetzt, nach Aufforderung des Gerichts Stellung zu der ärztlichen Gegendarstellung zu nehmen, angeschaut habe
Zwei Auswertungen von der Charité 09/2012 und 09/2013.
Das Tonaudiogramm der Charité braucht hier von den lieben Helfern keiner auszulesen, habe die Zahlen in einem schriftl. Befund zu stehen, kopier die nachfolgend rein, allerdings sind die Messungen 2012 nicht mit 60dB sondern 65dB gemacht worden:
Hörprüfung:
Im Tonschwellen-Audiogramm zeigt sich eine bds, symmetrische pantonale cochleäre Schwerhörigkeit. Die Hörkurven verlaufen beginnend bei ca. 30 dB und 0,5 kHz schräg abfallend auf75 dB bei 8 kHz
Der Stimmgabeltest nach Weber wird nach rechts lateralisiert, der Test nach Rinne ist bds. positiv.
Flüstersprache wird bds. aus 0,5 m, Umgangssprache rechts aus 1,5 - 4 m und links aus 0,3-1 m verstanden.
Im Sprachaudiogramm (Freiburger Sprachtest) wird bei Gabe über Kopfhörer monaural bei
65/80/95/100/105 dB ein Einsilber-Verständnis von 15/70/85/95/zu laut % rechts, bei
65/80/95/100/110 dB ein Einsilber-Verständnis 0/55/80/85/zu laut % links erreicht.
Binaural wird bei 65 dB im Freifeld ein 10%iges Einsilber-Verständnis erreicht.
Der Hörverlust für Zahlen beträgt rechts 40 dB und links 44 dB.
ERGEBNISSE
prozentualer Hörverlust für einfaches Gesamtwortverstehen rechts 50 und links 50
prozentualer Hörverlust für gewichtetes Gesamtwortverstehen rechts 50 und links 70
ABER was fange ich jetzt mit den Zahlen an? Welche lese ich jetzt aus der Endauswertungstabelle aus, das einfache oder gewichtete Gesamtwortverstehen. Und ich fürchte, genau da liegt mein Fehler. Ich habe immer das gewichtete Gesamtwortverstehen als die maßgeblichen Werte angesehen. Aber in der
Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)
unter B 5.2.1 Tabelle A steht
Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen anzuwenden.
D.h. doch, wenn die Werte des einfachen Gesamtwortverstehen über 40% liegen, müssen diese Werte aus der Tabelle ausgelesen werden??? Die Werte des gewichteten Gesamtwortverstehen müssen dann ignoriert werden??? RICHTIG ????
Die Excel-Tabellen hier im Forum werden vor Gericht nicht anerkannt, weil der Rechenweg nicht nachvollziehbar ist, den habe ich zwischenzeitlich mit Hilfe von Literatur rausbekommen, das ist jetzt kein Problem (mehr).
Aber mein Problem ist nach wie vor, das Sprachaudiogramm vom Akustiker bzw. Ohrenarzt auszulesen bzw. die für die Berechnung des einfachen und gewichteten Gesamtwortverstehen der 50% Hörverlust für Zahlen zu finden?????.
Kann es sein, dass die gar nicht vorhanden sind und es deshalb zu der falschen Annahme mit GdB von 40% bis 50% kam.
Oder kann es sein, das der Akustiker mir falsche Zahlen genannt hat , sich vertan hat?. Möchte es verstehen können, allein schon wegen der Argumente die ich jetzt meinem Anwalt bzw. dem Gericht bzw. meiner Rechtschutzversicherung vortragen müsste.
Meine Gehör hat sich in der Zwischenzeit verschlechtert. Das ergibt sich aus dem Hörtest der Charite vom Sept 2013
Hörprüfungen:
Im Sprachaudiogramm (Freiburger Sprachtest) ohne Hörgeräte monaural bei Gabe über Kopfhörer wird bei 60/80/100 dB SPL ein Einsilber-Verständnis von 10/30/100% rechts bzw. 0/30/100% links erreicht (100 dB sehr unangenehm laut).
Therapie und Procedere:
Bei Frau F. liegt nach wie vor eine sensorineurale lnnenohrschwerhörigkeit bds. vor, deren Verlauf im Vergleich zum Vorbefund von 09/2012 progredient ist. Die Hörschwelle ist im Vergleich zu den Vor-Tonaudiogrammen geringgradiger verändert als das für den Alltag relevantere deutlich verschlechterte Sprachverstehen.
Was habe ich jetzt davon??? Außer, das mir meine Vermutung bestätigt wurde, dass ich ohne Höhrgeräte bei normaler Sprachlautstärke absolut kein Wort mehr verstehe, aber dafür mein Tinnitus immer lauter und somit nerviger wird. Das ich ewig brauche zum Einschlafen und ich mich nur noch kaputt bzw. ständig völlig erschöpft fühle.
Das ERGEBNIS ist
prozentualer Hörverlust für einfaches Gesamtwortverstehen rechts 50 und links 70
prozentualer Hörverlust für gewichtetes Gesamtwortverstehen rechts 70 und links 70
Ja und wenn es tatsächlich richtig ist, und für mich nur das einfaches Gesamtwortverstehen maßgeblich ist, hätte ich nach wie vor ein GdB von 30%.
Ist das Richtig???
Die Vorstellung, wie schlecht man tatsächlich hören muss, um höhere Prozente zu bekommen, jagt mir ehrlich gesagt eine Gänsehaut über den Rücken.
Januar 2012 im Alter von 49J hat man bei mir die Schwerhörigkeit festgestellt, oder anders gesagt, meinen Arbeitskolleginnen ist aufgefallen, dass sie immer öffter lauter mit mir Sprechen mußten, und ich immer öffter nur Bahnhof verstanden habe und sie mich dann regelrecht zum Ohrenarzt gedrängt haben.
Ich komme aus einer Familie, die schon immer lauter gesprochen haben als normal, sonst hätte ich es vielleicht schon eher gemerkt, weil meine Tante schon von Kindesbeinen an schwerhörig durch Masern wurde, die Urgroßeltern vätericherseits schwerhörig waren, seine Eltern dann auch, die Schwiegereltern meiner Schwester ebenso, mein Vater dann auch irgendwann und meine Schwiegermutti ist es auch....
Grüße aus Berlin
Susi
nicht erschrecken, habe eine ganze Menge geschrieben, aber hoffe, dass die/der Ein oder Andere mir die ein oder andere Frage beantworten oder meine Annahme bestätigen kann oder vielleicht auch noch den ein oder anderen Tipp für hat .... bedanke mich schon mal vorab recht herzlich.
habe im Juli 2012 Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, lt. anraten der HörBiz habe ich keine Unterlagen beigefügt, da diese vom Amt von den Ärzten sowieso angefordert werden.
Mit Bescheid vom 09.10.2012 erhielt ich ein GdB von 30%.
Da ich zwar das Tonaudiogramm auslesen kann (da kommt immer ein GdB von 30% raus), aber nicht so richtig das Sprachaudiogramm, welches maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist, hatte ich mich hier im Oktober 2012 ans Forum gewandt.
Die Hörkurven vom Akustiker und Ohrenarzt habe ich einfachhalber noch mal hochgeladen.
Mit Hilfe des Akustikers hatte ich folgende Werte in die hier im Forum runter ladbare Excel-Tabelle eingetragen:
einfaches Gesamtwortverstehen
Werte bei 60 / 80 / 100dB
Rechts 5 + 65 + 95 = 165
Links 0 + 30 + 95 = 125
Hörverlust für Zahlen - Werte bei 50%
rechts 40
links 55
ERGEBNISSE
= prozentualer Hörverlust für einfaches Gesamtwortverstehen (eG) rechts 50 und links 80
= prozentualer Hörverlust für gewichtetes Gesamtwortverstehen(gG) rechts 60 und links 80
in die Tabelle Endauswertung übertragen,
(eG) = würde der Wert 50 bei mittelgradiger S. und 80 genau auf der Linie Hochgradige zu an Taubheit grenzende S., also zwischen 30% und 40% GdB liegen.
(gG) = würde der Wert 60 genau auf der Linie von Mittelgradiger zu Hochgradig S. und 80 ebenso genau auf der Linie Hochgradige zu an Taubheit grenzende S., also im Uhrzeigersinn umgeben von den Werten 30%, 40%, 50%, 50% = ergibt das dann 40 oder 50% GdB???.
Richtig oder falsch???
Werte von Ohrenarzt, (Höhrkurve siehe Anlage)
da habe ich kein Hörverlust für Zahlen finden können, nur 50%iges Einsilberverständnis.
In seiner Stellungnahme ist auch nichts brauchbares aufgeführt, oder?:
Tonschwellenaudiometrie: Pancochleäre lnnenohrschwerhörigkeit
von etwa rechts 45 dB und 70 dB bei 8 kHz
und links 40 - 65 dB bis 70 dB bei 8kHz.
Tinnitusbestimmung:
rechts bei 8 kHz, Verdeckbarkeit mittels Breitbandrauschen von 70 dB
links bei 8 kHz, Verdeckbarkeit mittels Breitbandrauschen von 80 dB.
25.06.2012 Sprachaudiometrie:
50%iges Einsilberverständnis rechts bei 65 dB, links bei 80 dB,
Diskriminationsverlust rechts 0%, links 20%
Unbehaglichkeitsschwelle: rechts zwischen 100 bis 120 dB, links etwa 120 dB
Da aber fast-foot auf ähnliche Ergebnisse kam, wie ich mit dem Akustiker …..
am 17.10.2012, 23:44 war fast-foot so nett und hat sich mein Sprachaudiogramm angeschaut.
Betreff: Re: Bescheid Schwerbehinderung nur 30% Hallo Taube-Susi,
wenn ich mich nicht irre, steht Dir laut Sprachaudiogramm ein GdB von 40 bis 50 zu (ist genau auf der Linie zwischen 40 und 50).
Gruß fast-foot
…. habe ich daraufhin meinen Anwalt Bescheid gegeben Wiederspruch bzw. Klage einzureichen.
Kann es wirklich sein, dass wir da völlig falsche Werte ausgelesen haben?????????.
Hätte stutzig werden müssen, als ich die Werte der Charite bekam, aber ich hatte so viel andere Dinge um die Ohren, dass ich sie mir erst jetzt, nach Aufforderung des Gerichts Stellung zu der ärztlichen Gegendarstellung zu nehmen, angeschaut habe
Zwei Auswertungen von der Charité 09/2012 und 09/2013.
Das Tonaudiogramm der Charité braucht hier von den lieben Helfern keiner auszulesen, habe die Zahlen in einem schriftl. Befund zu stehen, kopier die nachfolgend rein, allerdings sind die Messungen 2012 nicht mit 60dB sondern 65dB gemacht worden:
Hörprüfung:
Im Tonschwellen-Audiogramm zeigt sich eine bds, symmetrische pantonale cochleäre Schwerhörigkeit. Die Hörkurven verlaufen beginnend bei ca. 30 dB und 0,5 kHz schräg abfallend auf75 dB bei 8 kHz
Der Stimmgabeltest nach Weber wird nach rechts lateralisiert, der Test nach Rinne ist bds. positiv.
Flüstersprache wird bds. aus 0,5 m, Umgangssprache rechts aus 1,5 - 4 m und links aus 0,3-1 m verstanden.
Im Sprachaudiogramm (Freiburger Sprachtest) wird bei Gabe über Kopfhörer monaural bei
65/80/95/100/105 dB ein Einsilber-Verständnis von 15/70/85/95/zu laut % rechts, bei
65/80/95/100/110 dB ein Einsilber-Verständnis 0/55/80/85/zu laut % links erreicht.
Binaural wird bei 65 dB im Freifeld ein 10%iges Einsilber-Verständnis erreicht.
Der Hörverlust für Zahlen beträgt rechts 40 dB und links 44 dB.
ERGEBNISSE
prozentualer Hörverlust für einfaches Gesamtwortverstehen rechts 50 und links 50
prozentualer Hörverlust für gewichtetes Gesamtwortverstehen rechts 50 und links 70
ABER was fange ich jetzt mit den Zahlen an? Welche lese ich jetzt aus der Endauswertungstabelle aus, das einfache oder gewichtete Gesamtwortverstehen. Und ich fürchte, genau da liegt mein Fehler. Ich habe immer das gewichtete Gesamtwortverstehen als die maßgeblichen Werte angesehen. Aber in der
Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)
unter B 5.2.1 Tabelle A steht
Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen anzuwenden.
D.h. doch, wenn die Werte des einfachen Gesamtwortverstehen über 40% liegen, müssen diese Werte aus der Tabelle ausgelesen werden??? Die Werte des gewichteten Gesamtwortverstehen müssen dann ignoriert werden??? RICHTIG ????
Die Excel-Tabellen hier im Forum werden vor Gericht nicht anerkannt, weil der Rechenweg nicht nachvollziehbar ist, den habe ich zwischenzeitlich mit Hilfe von Literatur rausbekommen, das ist jetzt kein Problem (mehr).
Aber mein Problem ist nach wie vor, das Sprachaudiogramm vom Akustiker bzw. Ohrenarzt auszulesen bzw. die für die Berechnung des einfachen und gewichteten Gesamtwortverstehen der 50% Hörverlust für Zahlen zu finden?????.
Kann es sein, dass die gar nicht vorhanden sind und es deshalb zu der falschen Annahme mit GdB von 40% bis 50% kam.
Oder kann es sein, das der Akustiker mir falsche Zahlen genannt hat , sich vertan hat?. Möchte es verstehen können, allein schon wegen der Argumente die ich jetzt meinem Anwalt bzw. dem Gericht bzw. meiner Rechtschutzversicherung vortragen müsste.
Meine Gehör hat sich in der Zwischenzeit verschlechtert. Das ergibt sich aus dem Hörtest der Charite vom Sept 2013
Hörprüfungen:
Im Sprachaudiogramm (Freiburger Sprachtest) ohne Hörgeräte monaural bei Gabe über Kopfhörer wird bei 60/80/100 dB SPL ein Einsilber-Verständnis von 10/30/100% rechts bzw. 0/30/100% links erreicht (100 dB sehr unangenehm laut).
Therapie und Procedere:
Bei Frau F. liegt nach wie vor eine sensorineurale lnnenohrschwerhörigkeit bds. vor, deren Verlauf im Vergleich zum Vorbefund von 09/2012 progredient ist. Die Hörschwelle ist im Vergleich zu den Vor-Tonaudiogrammen geringgradiger verändert als das für den Alltag relevantere deutlich verschlechterte Sprachverstehen.
Was habe ich jetzt davon??? Außer, das mir meine Vermutung bestätigt wurde, dass ich ohne Höhrgeräte bei normaler Sprachlautstärke absolut kein Wort mehr verstehe, aber dafür mein Tinnitus immer lauter und somit nerviger wird. Das ich ewig brauche zum Einschlafen und ich mich nur noch kaputt bzw. ständig völlig erschöpft fühle.
Das ERGEBNIS ist
prozentualer Hörverlust für einfaches Gesamtwortverstehen rechts 50 und links 70
prozentualer Hörverlust für gewichtetes Gesamtwortverstehen rechts 70 und links 70
Ja und wenn es tatsächlich richtig ist, und für mich nur das einfaches Gesamtwortverstehen maßgeblich ist, hätte ich nach wie vor ein GdB von 30%.
Ist das Richtig???
Die Vorstellung, wie schlecht man tatsächlich hören muss, um höhere Prozente zu bekommen, jagt mir ehrlich gesagt eine Gänsehaut über den Rücken.
Januar 2012 im Alter von 49J hat man bei mir die Schwerhörigkeit festgestellt, oder anders gesagt, meinen Arbeitskolleginnen ist aufgefallen, dass sie immer öffter lauter mit mir Sprechen mußten, und ich immer öffter nur Bahnhof verstanden habe und sie mich dann regelrecht zum Ohrenarzt gedrängt haben.
Ich komme aus einer Familie, die schon immer lauter gesprochen haben als normal, sonst hätte ich es vielleicht schon eher gemerkt, weil meine Tante schon von Kindesbeinen an schwerhörig durch Masern wurde, die Urgroßeltern vätericherseits schwerhörig waren, seine Eltern dann auch, die Schwiegereltern meiner Schwester ebenso, mein Vater dann auch irgendwann und meine Schwiegermutti ist es auch....
Grüße aus Berlin
Susi