Seite 1 von 1
					
				Merkmal GL
				Verfasst: 19. Nov 2013, 20:13
				von roelecm
				Hallo liebes Forum !
Habe nach meinen Ci
-OP einen Verschlimmerungsantrag auf Merkmal GL gestellt, welcher vom Versorgungsamt abgelehnt wurde.
Auch der Widerspruch war negativ, so saß ich jetzt vor dem Sozialgericht klage. Dort wurde ein Test angefordert, der die 100 % Taubheit bestätigte und kein Sprachtest möglich war.
Trotzdem lehnt das Gericht die Klage ab.
Wer von euch hat da Erfolg gehabt und gibt es dazu Gerichtsurteile die dann pro Merkmal GL entschieden wurden ?
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 19. Nov 2013, 21:48
				von rhae
				Also ich hab' schonmal davon gehört, das der GdB 100 verweigert wurde, weil man mit CIs "zu gut" gehört hat (und ich kenne auch die Verordnung dazu auf die man sich dabei berufen hat). Aber das Merkzeichen GL sollte eigentlich keine Probleme machen. Was war denn die Begründung des Gerichtes, das die Klage abgelehnt hatte?
vg Ralph
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 20. Nov 2013, 09:22
				von Karin
				Merkzeichen „GL“ (Gehörlosigkeit)
„VersMedV“ Seite 116
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben
worden ist.
Die Frage ist also, wann bist du ertaubt, hast du eine schwer verständliche Lautsprache? 
Gruß Karin
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 20. Nov 2013, 09:25
				von Momo
				Wenn man taub ist, dann sind Sprachstörungen keine Vorraussetzung für das GL. Das gilt nur wenn man "nur an Taubheit grenzend sh" ist.
Ob taub oder nciht, lässt sich anhand der Tabellen der Vers.medizinschen grundsätze berechnen.
Grüße
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 20. Nov 2013, 11:31
				von Uli R.
				Gerichtsurteile nützen in dem Fall nichts. Darüber entscheidet alleine das Tonaudiogramm. Liegt der HV in den Frequenzen 500 Hz, 1.000 Hz, 2.000 Hz und 4.000 Hz bei mind 85 dB dann bist du taub und das GL steht zu. Sprachstörungen spielen in dem Fall überhaupt keine Rolle.
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 20. Nov 2013, 13:24
				von Gabriele
				Hallo Momo
Meißtens sagen wir * hörgeschädigt* oder schwerhörig, denn auch mit Ci sind sie nicht normalhörend. Wenn das Gespräch vertieft wird, erzählen wir auch das zb. de große, ohne CI gehörlos ist...so wie es eben ist.
LG
Gabi
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 20. Nov 2013, 20:44
				von roelecm
				Es wird vom Gericht ganz lapidar gesagt : GL steht nicht zu, ohne irgendeine Begründung.
Habe mir jetzt einen RA genommen.
Bei dem Test, den ich machen mußte kam heraus 100 % taub.
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 22. Nov 2013, 16:57
				von Riesin
				Hallo roelecm, schau mal hier unter Anmerkung zu Teil D 1 Punkt 3.
Es handelt sich hier um eine Leseprobe - Text aus dem Buch "Versorgungsmedizinische Grundsätze - Kommentar" und geht um das Merkzeichen G.
Leseprobe Kommentar
Bei mir wurde dem Widerspruch daraufhin stattgegeben.
Bekommst Du das Urteil mit Begründung nicht schriftlich?
VG riesin
 
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 23. Nov 2013, 10:30
				von roelecm
				ein guter Hinweis, wird an meinem RA weitergeleitet. Danke
Die Werte aus meinem Diagramm :
für Rechts
bei 0,125 90 db
bei 0,25 105 db
bei 0,5 120 db
für Links
bei 0,125 90 db
bei 0,25 100 db
bei 0,5 120 db
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 23. Nov 2013, 14:55
				von maryanne
				Diese Werte sind irrelevant.
Wir brauchen bds.
5000 Hertz
1000 Hertz
2000 Hertz 
4000 Hertz
Gruß Maryanne
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 24. Nov 2013, 12:17
				von Uli R.
				Bei den Werten kann man davon ausgehen, dass darüber hinaus nichts mehr messbar war. Aber auf "davon kann man ausgehen" gibt es kein GL!
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 1. Jul 2014, 21:06
				von roelecm
				Hatte heute meine Verhandlung vor Gericht.
Nun bekomme ich das Merkmal GL zugesprochen und 80% GdB bleibt.Desweiteren bekomme ich 2/3 der Kosten erstattet und dies rückwirkend zum Antragstermin Februar 2012.
Hatte mir vor 4 Wochen noch von der Klinik bestätigen lassen, dass die vollständige Taubheit mit der 2.CI-Implation eingetreten ist.
Davor wurde dies von der Gutachterin des Landgerichtes (Kinderäztin ?!) angezweifelt. Diese hatte auch entschieden das 80% GdB zu hoch sei und mir kein GL zustehen würde.
Deswegen habe ich nach dem Verschlimmerungsantrag einen Widerspruch eingelegt und bin auch vor das Sozialgericht gegangen, jedoch ohne Erfolg.
Erst als ich mir dann selbst einen Anwalt auf eigene Kosten genommen habe, wurde ein Vergleich angeboten, den ich aber nicht annehmen konnte.
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 1. Jul 2014, 22:44
				von maryanne
				WArum musst du 1/3 der Kosten selbst tragen?
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 2. Jul 2014, 12:29
				von Gabriele
				Hast du keine Rechtschutzversicherung?
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 2. Jul 2014, 13:30
				von roelecm
				nein,habe keine Rechtsschutzversicherung.
Habe jedoch trotzdem diesen Schritt unternommen,da es mir ums Prinzip ging.
			 
			
					
				Re: Merkmal GL
				Verfasst: 2. Jul 2014, 13:33
				von roelecm
				man hat mir im Vergleich ja nur 1/4 Erstattung der Kosten angeboten, jetzt bei 2/3 war dann von Seite der Beklagten, d.h. Versorgungsamt kein weiterer Spielraum mehr.