Dringend Rat und Hilfe gesucht

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Lennymaus
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Dringend Rat und Hilfe gesucht

#1

Beitrag von Lennymaus »

Hallo liebe user,
Ich bin neu und brauche dringende Hilfe.
Kurz und knapp meine Geschichte bzw. Die meiner 6 jährigen Tochter.
Sie soll dieses Jahr in eine Regelschule in Hessen/ Frankfurt eingeschult werden. Im Dezember letzten Jahres war die Anmeldung. Kurz um, natürlich wollen sie sie nehmen aber mit einem integrationsplatz. Naja, keine 3 Worte mit ihr gesprochen aber schon wissen, dass es ohne nicht geht. Aber was Solls. Antrag also mit ausgefüllt, allerdings habe ich damals schon gesagt, dass ich keine weiteren Tests mit ihr machen lassen würde, da allem also: Kinderarzt, Kindergarten, pädaudiologe und akustiker der Meinung sind, dass eine regelbeschulung ohne Bedenken mit ihren Fähigkeiten möglich ist.
Außerdem hatte sie dann am 09.01. 2014 ihren Termin beim Gesundheitsamt zur schuluntersuchung. Sie ist aktersgerecht in allen Bereichen entwickelt, sprachliche Defizite vorhanden, Empfehlung weitere logopädische Behandlung. Sie stimmt einer Integration nicht einmal zu.
Letzte Woche bekomme ich nun ein schreiben vom sommerhoffpark für eine sonderpädagogische Überprüfung von 3 stunden. Verstehe ich nicht!!!
Desweiteren hat der regelkindergarten den sie ebenfalls ohne I-Kraft besucht einen Bögen erhalten vom sommerhoffpark in dem die sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten geprüft werden sollen, aber wie das mit dem hören und verstehen klappt, will niemand wissen!!!
Mich beschleicht ein seltsames Gefühl, nämlich dem einer Stigmatisierung, ich bin selbst Erzieherin und weiß leider wie schnell da Mist gebaut wird.
Ich hab auch kein Problem mit einem integrationsplatz aber an einer Regelschule und nun meint der sommerhoffpark, habe mit denen telefoniert, ob überhaupt eine regelbeschulung möglich sei müsse geprüft werden???!!!
Sie hat doch schon den Segen vom Gesundheitsamt und allen anderen. Dazu kommt, dass an der Grundschule zufällig nie Kinder mit Handicap landen.

Meine Fragen:
Muss ich zu dieser Überprüfung?
Ist diese sonderpädagogische Überprüfung nötig für den integrationsantrag?
Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Wie soll ich weiter vorgehen.
Sollte ich mir einen juristischen Beistand nehmen.

Vielen Dank im Voraus,
Anna
Lennymaus
Beiträge: 2
Registriert: 5. Feb 2014, 19:30
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Re: Dringend Rat und Hilfe gesucht

#2

Beitrag von Lennymaus »

Achso, im ganzen Eifer habe ich vergessen zu schreiben, dass sie bds. Mit Hörgeräten versorgt ist seit ihrem 4 lebensmonat.
Rechts ist sie mittelgradig und links mittel- bis hochgradig schwerhörig.
Alles Liebe nochmal,
Anna
Norbert_S
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Re: Dringend Rat und Hilfe gesucht

#3

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Anna!
Mein Vorschlag an dich: Schalt mal einen Gang zurück, den Rechtsanwalt kannst du später einschalten, wenn es beim Abi Ungereimtheiten geben sollte ;-).
Vorab: Da scheint „deine“ Schule irgendwie den Vorgang nicht optimal kommuniziert zu haben. Es geht um die Frage, ob dein Kind besondere Unterstützung durch die Schule benötigt und wenn ja, dann eben welche. Und das kann nur die Schule selbst zusammen mit Fachleuten klären.
Kinderarzt, Pädaudiologe und Akustiker sind für die Sache nicht zuständig. (Und haben in der Regel von der Sache nicht wirklich Ahnung.) Am ehesten könnte man dem (unverbindlichen) Rat einer erfahrenen Erzieherin trauen, die das Kind gut kennt.
Die „Sonderpädagogische Überprüfung“ ist ein Hilfsangebot der Schule. Nur dadurch können echte Fachleute „mit ins Boot“ genommen werden. Federführend ist üblicherweise eine spezialisierte Schule, da die örtliche Regelgrundschule dafür keine Spezialisten hat. Diese Überprüfung ist völlig ergebnis-offen und klärt u.a. die Regelbeschulung. Sollten die Tests ergeben, dass eine besondere Unterstützung wie z.B. ein Integrationsplatz erforderlich ist, dann hast du auch einen Rechtsanspruch darauf.
Vorsicht! Wenn du auf das Verfahren verzichtest, dann verlierst du alle Ansprüche auf besondere Unterstützung durch die Schule! Also gut überlegen! Du kannst davon ausgehen, dass im Bescheid des Schulamtes dann die mildest-mögliche Version (also die billigste) drin stehen wird.
Du kannst jederzeit Einspruch einlegen. Zwangsmaßnahmen gegen den Elternwillen durch die Schulbehörde gibt es nicht.
Konnte ich helfen?
Nette Grüße von
Nobert_S
Karin
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Re: Dringend Rat und Hilfe gesucht

#4

Beitrag von Karin »

Liebe Anna, in Hessen hast du das Recht, dein Kind auf die Regelschule zu schicken.

Ein sonderpädagogisches Untersuchungsverfahren wird in der Regel nur eingeleitet, wenn der Direktor der Regelschule dies anfordert. Dies hat er wohl getan.
Im Verfahren wird festgestellt, welche Unterstützung dein Kind bekommen kann. Zum Beispiel einen sonderpädagogischen Dienst - der Lehrer kommt hin und wieder in die Schule und berät die Lehrer. Du kannst inhaltliche Arbeit mit deinem Kind ablehnen. Hospieren und Lehrer beraten, darf der Lehrer aber und sollte es auch. Dann fühlen sich die Regelschullehrer sicherer.

Der Förderschule darf nicht über die Beschulungart entscheiden! Lass dich also nicht verunsichern! Sie dürfen auch keine Empfehlung aussprechen. Du allein entscheidest. Es wird vor der Einschulung noch ein Gespräch in der Schule stattfinden. (Förderausschuss)

Versichere dich doch bitte, ob die Regelschule dein Kind haben möchte. Wenn nicht, wirst du das spätestens im Förderausschuss merken. Dann muss das Schulamt eine andere Regelschule für dich suchen. Im Normalfall darf aber die von dir gewünschte Schule dein Kind nicht ablehnen. Sollest du aber Gegenwind spüren, würde ich mich umorientieren!

Deine Fragen:
Muss ich zu dieser Überprüfung? Ja!

Ist diese sonderpädagogische Überprüfung nötig für den integrationsantrag? Ja!

Welche Rechte und Pflichten habe ich? Siehe oben!

Wie soll ich weiter vorgehen. Siehe oben -

Sollte ich mir einen juristischen Beistand nehmen. Brauchst du nicht! Im Moment.

Liebe Grüße
Karin
Zuletzt geändert von Karin am 6. Feb 2014, 08:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Pevau
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Re: Dringend Rat und Hilfe gesucht

#5

Beitrag von Pevau »

Liebe Anna,

irgendwie ist es klar. Ihr seid aus Frankfurt, deine Tochter ist schwerhörig und soll eingeschult werden. Die Schwerhörigenschule ist ja vor Ort -da fragt sich der Pädagoge ob das nicht das richtigere für das Kind ist.
Aber es ist Entscheidung der Eltern ob das Kind auf eine Regelschule geht oder auf eine Förderschule. Wenn Ihr die Förderschule ablehnt ist es eben so. Dann müsst Ihr das noch mit der Regelschule klären das Eure Tochter diese besuchen soll. Die müssten dann schon ziemlich überbelegt sein um Euch zu einer anderen Regelschule zu verweisen. Kann ich mir nicht vorstellen.
Es war bei uns genauso. Mein Sohn wurde damals auch getestet mit allem pi-pa-po. Wir Eltern haben zugestimmt, da wir wirklich unsicher waren welches die beste Schulform für ihn sei. Wir wohnen in Viernheim und nur 10 km weiter gibt es ebenfalls eine Schule für hörgeschädigte Kinder. Beim persönlichen Gespräch mit der Rektorin der Regelschule hatten wir gleich das Gefühl unser Kind soll "abgeschoben" werden. Wir haben uns "gefügt", da wir der Meinung waren Sie muss es ja wissen.
Lange Rede kurzer Sinn, nach 1 1/2 Schuljahren hab ich durchgesetzt das unser Sohn doch auf die Regelschule vor Ort wechselt. Aber wirt hatten die restlichen Grundschuljahre wirklich keine große Unterstützung seiten der Schulleitung.
Hab sogar auf den Sonderpädagogischen Dienst (der von Frankfurt kommt) verzichtet, da die Schulleitung das sehr argwöhnisch betrachtete.
Erst seit mein Sohn die weiterführende Schule besucht, nutzen wir diese Betreuung. Die solltest auch Du in Anspruch nehmen für deine Tochter. Es wird immer wieder zu Situationen in der R - Schule kommen die sich besser vermeiden lassen wenn das Lehrpersonal richtig informiert ist.
LG Petra
Petra mit 18 und 25 J. erfolgreiche Otosklerose OP mit Sohn Nikolas (*04.2000) seit Geburt beidseitig mittel-bis hochgradig schwerhörig.
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