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Verlust von Testgeräten

Verfasst: 26. Jun 2014, 22:57
von Maarlady
Hallo,

als Testträgerin von zwei Hörgeräten (Hinterohrgeräte) habe ich ein Hörgerät verloren. Also wer´s genauer wissen will: Ich habe mir als Brillenträgerin (Nahsichtbereich) die Unart angewöhnt, meine Brille immer wieder auf den Kopf zu schieben. Dabei habe ich ein Hörgerät offensichtlich so verschoben, dass der Schlau aus dem Ohr gerutscht ist. Durch Drehbewegung dann runter gefallen ist und von der Toilettenspülung verschluckt wurde. Peinlich, aber "shit happens" ...

Das Gerät kostet ca. 2500 €.

Nun meine Frage: Weiß jemand, ob der Schaden durch die Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Der Akustiker hat mir die Geräte mitgegeben, ohne dass ich irgendwas unterschreiben mußte. Sozusagen im Vertrauen, da er mich schon seit vielen Jahren kennt, ohne das ich bisher Kundin war.

Hoffe nun auf Erfahrungen und Tips von Euch.

Danke im voraus

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 27. Jun 2014, 06:41
von killer
Hallo,

normalerweise sind solche Gefahren in der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sonst bracht man ja auch keine ab zu schließen. Am besten einfach mal bei deinem Versicherungsvertreter oder der Versicherung selbst anrufen und nachfragen.

Schönes Wochenende.
Gruß Jörg

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 27. Jun 2014, 09:39
von Rosemarie
Mir ist so mal eine probelinse in den ausguß gefallen und weg war sie. Hab noch alles abmontiert, doch die linse war schon weg. Ich habe das dann meiner haftpflichtversicherung gemeldet, die nach einigem hin und her wenigstens einen teil mir erstattet hat. Ja und ich hatte auch nichts beim optiker unterschrieben und der rechtsanwalt des optikers hat die versicherung abgeschriebn. Ich wurde als lügnerin betittelt und müßte die 100 euro an die versicherung zurück zahlen. Da ich nicht die nerven hatte, dagegen anzugehen, ging mir nicht gut in der zeit, habe ich das geld zurück bezahlt, aber dazugeschrieben, dass diese linse wirklich in den ausguß gefallen ist, kann ich beeiden.
Ja und ich habe bei dieser großen versicherung, bei der ich schon über 20 jahre bin, alles gekündigt und mich woanders versichert, dem vertreter auch gesagt, was mir mit meinervorherigen versicherung passiert ist, was er auch unmöglich fand.

ich hoffe, dass deine versicherung den schaden akzeptiert, kein theater macht, was dann sehr ägerlich ist und nerven kostet.
viel glück, rosemarie.

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 30. Jun 2014, 11:26
von Syrinx
Maarlady, ich hoffe, dass Killer mit der Haftpflicht richtig liegt oder der HGA evtl. gegen so einen Verlust abgesichert ist, zumal er bei mir die Geräte auch ohne Unterschrift rausgab. Gibt es schon etwas Neues in dieser Angelegenheit?
Oder hast du nun einen Hinweis, wie Frau sich sonst absichern kann?

Horrorvorstellung bei der Erinnerung, dass ich zeitweilig 2 Sets, also 4 Geräte , gleichzeitig zu Hause hatte.

Drücke die Daumen, dass eine Versicherung den Schaden übernimmt.
Alles Gute
Syrinx

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 30. Jun 2014, 16:51
von tschilly
Hallo,

also ich bekam immer einen Zettel vorgelegt, den ich unterschreiben konnte.
Da stand unter anderem drauf, dass wenn ich den Zettel unterschreibe, bei Verlust ich nur 50% zahlen muss und die Versicherung die andren 50% übernimmt.

Es wurde angeboten...musste aber nicht unterschrieben werden.
Es hieß nur, dass wenn ich nicht unterschreibe und ich die Probegeräte verlieren würde, ich die ganzen 100% zahlen müsste.
Ich hab es nie unterschrieben und auch nie was verloren.

Kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Versicherung die Kosten übernimmt.

Lieben Gruß
Kim

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 30. Jun 2014, 18:05
von Jens05
Hallo

Mir geht es auch so.
Ich habe ein Testgerät (Siemens Pure 5) verloren.
Meine Privathaftpflicht sag ganz klar: Verlust ist nicht versichert.
Da ich das Gerät aber im Dienst bei einem Einsatz verloren habe hoffe ich das der Komunale Schadenausgleich den Schäden übernimmt.

Aber kann der Akustiker den überhaupt den Schäden aufsein Kunden abwälzen.
Ich bin mir nichtmal sicher ob ich überhaupt ne Erklärung für das Gerät unterschrieben habe.

Schöne Grüße
Jens

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 30. Jun 2014, 18:41
von Momo
Mir wurde damals gesagt Testgeräte seien versichert. Und ich bin davon ausgegangen der Akustiker oder die Hg-Firma sind dafür zuständig. ...

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 30. Jun 2014, 19:30
von Syrinx
Das sind ja Aussichten. Bezieht sich dann die Schadenshöhe auf den Verkaufspreis, den der HGA veranschlagt hat oder bestimmt der HGA- Bezugspreis des Geräts den Verlustwert?

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 30. Jun 2014, 19:54
von Jens05
Eine Rechnung über das verloreneGerät habe ich noch nicht. Mündlich wurde mir der Preis gesagt der jetzt auf dem Kostenvoranschlag für das endgültige Gerät steht.

Aber das wäre ja ein wenig unverschämt. Da die Service gebühr und die Anpassungsgebühr mit abzurechnen.

Gruß Jens

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 8. Jul 2014, 10:38
von Jens05
Hier mal einen kleinen Zwischenbericht.

Der Akustiker hat mir für das verlorene jetzt einen neuen Preis gemacht.

Er ist von 2250€ auf 1600€ runtergegangen.

Ich hoffe noch immer das die Versicherung das Trägt

Schöne Grüße

Jens

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 8. Jul 2014, 10:52
von Syrinx
Bin wirklich gespannt, wie das ausgeht.
Drücke dir die Daumen!

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 13. Aug 2014, 18:49
von Syrinx
Schreibt mal bitte, wie das bei euch ausgegangen ist! Wer nun den Schaden trägt. Danke

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 13. Aug 2014, 19:04
von KatjaR
Kann das sein dass es unterschiedlich gehandhabt wird? Mir wurde angeboten für 20 Euro mich gegen Beschädigung und Verlust bei der Probe zu versichern, das habe ich abgelehnt, hätte dann aber auch den Schaden tragen müssen. Darauf wurde ich aber auch ausdrücklich hingewiesen und musste den Empfang quittieren.
Gruß Katja

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 16. Aug 2014, 18:40
von asterix79
Hallo,

bei uns ist es so dass der Kunde einen Kostenvoranschlag unterschreibt das verlorene Hörgeräte und / oder Zubehör (Fernbedienung o.ä.) vom Kunden privat bezahlt werden müssen. Wer nicht unterschreibt bekommt auch keine Geräte zum testen mit.
Zum einen sollen die Kunden natürlich pfleglich mit den Geräten umgehen zum anderen ist es doch eigentlich normal dass der der etwas ausleiht die Verantwortung dafür, und damit auch dass Verlustrisiko, trägt.
Kauft der Kunde im Falle eines Verlustes ein anderes Gerät so bezahlt er "nur" den "Technikpreis". Möchte er nach dem Verlust die Anpassung abbrechen so bezahlt er die Technik und einen angemessenen Anteil an den Arbeitskosten für die Anpassarbeit.

:jump: just my 2 Cents.

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 18. Aug 2014, 16:16
von Syrinx
Danke für eure Antworten. Eigentlich dachte ich auch eher, dass es wie bei Asterix gehandhabt wird. Allerdings musste ich nie etwas unterschreiben. Nun steht mir der Anpassmarathon leider vorzeitig erneut bevor und ihr könnt sicher sein, dass ich mich vorher erkundige, wie die das bei meinem Akustiker damit halten.

Liebe Grüße
Syrinx

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 22. Aug 2014, 18:07
von Jens05
@asterix
was heist den Technikpreis.

Bei mir soll der Preis für das verlorene Gerät 300€ unter den richtigen Preis liegen.

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 23. Aug 2014, 17:52
von asterix79
Jens05 hat geschrieben:Hier mal einen kleinen Zwischenbericht.

Der Akustiker hat mir für das verlorene jetzt einen neuen Preis gemacht.

Er ist von 2250€ auf 1600€ runtergegangen.
Also wenn das Angebot so noch steht würde ich darauf eingehen. Das wäre auch so in dem Bereich wie du es wohl bei uns bekommen würdest.

:jump: just my 2 Cents.

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 25. Aug 2014, 18:41
von HenrikP
Hilfreich wäre es auf jeden Fall, wenn man nichts unterschrieben hat, in die AGBs des Akustikers zu schauen. Vielleicht - bzw. meistens - ist dort etwas geregelt.

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 26. Aug 2014, 16:39
von Jens05
Neuigkeiten.

Der Kommunale Schadenausgleich (Habe mein Hörgerät ja im Dienst verloren) lehnt eine Kostenübernahme ab. Begründung da ich das Test Gerät , somit nicht mein Eigentum, ja nicht absichtlich verloren hab darf der Akustiker es auch nicht in Rechnung stellen.

Ich hab morgen erstmal ein Termin beim Rechtsanwalt .

Das wirf natürlich für alle die ein Testgerät verlieren ein ganz anders Licht auf die Sache .
Ich bin gespant wie das ausgeht

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 27. Aug 2014, 12:37
von Jens05
Hallo,

ich komme grade von meine Rechtsanwältin.

Wenn man ein Leigerät verliert, und diesen nicht mit Vorsatz macht, ist das Unternehmerisches Risko des Hörgeräteakustiker, sofern man nichts Unterschrieben hat das man für den Verlust aufkommt.

Schöne Grüße

Jens

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 30. Nov 2014, 09:43
von serik
Hallo zusammen,

@Jens,
Wenn man ein Leigerät verliert, und diesen nicht mit Vorsatz macht, ist das Unternehmerisches Risko des Hörgeräteakustiker, sofern man nichts Unterschrieben hat das man für den Verlust aufkommt.
ich persönlich hätte hier etwas zu bedenken:
Eigentlich wäre ein Akustiker nicht wirklich so dumm, um jemanden mit nicht gekauften Geräten ohne dessen versichernde Unterschrift gehen zu lassen. Zusätzlich wäre dieses Bedenken indirekt dadurch bekräftigt, dass eine dem Kunden gegenüber versichernde Bestätigung - dass alle Geräte dem Akustiker später wären abgegeben worden - seitens des Akustikers nie getan wäre (...sollte ich mich hier irren, bitte ich um Korrektur).
So gesehen wäre die oben zitierte Aussage, vor allem der unterstrichene Nebensatz, eine Art von recht kleiner, gar naiver Hoffnung (Ausnahmen kann es aber ,wie ja überall, realistischer weise auch hier geben).

@Asterix, kannst Du uns bitte ungefähr sagen, was höchste und niedrigste Technikpreise bei Euch im Laden wären?

Schöne Grüße,
Sergej

Re: Verlust von Testgeräten

Verfasst: 8. Apr 2015, 16:29
von Pro
Leider ist die Ausprobe von Hörgeräten rechtlich ein recht kompliziertes Konstrukt. Es handelt sich dabei um ein Kauf auf Probe. Dieser kann nur zurück abgewickelt werden, wenn das zur Probe verkaufte Gut zurück gegeben wird. Wenn das (z.B. durch Verlust) nicht möglich ist - ist der Kauf zustande gekommen. Ihr habt in diesem Falle euer eigenes Gerät verloren und das ist kein Haftpflichtschaden!

Das haben sich nicht die Akustiker so ausgedacht (denen wäre es auch lieber die Haftpflicht würde das übernehmen). Es ist natürlich jedem Gewerbetreibenden freigestellt seine Kunden (wie auch immer) zu versichern.