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Vorzeitige Folgeverordnung

Verfasst: 18. Aug 2014, 16:32
von Syrinx
Leider hat sich herausgestellt, dass sich mein Gehör in den letzten knapp 3 Jahren seit der Erstverordnung so verschlechtert hat, dass das jetzige Gerät den Verlust nicht abdeckt. Nach heutiger Messung, die ich durchführen ließ, weil ich das krass bemerkt hatte und einfach mal an der Einstellung etwas ändern lassen wollte, schlägt mir der Akustiker vor, beim HNO eine Folgeverordnung zu erwirken, weil die Veränderung das hergibt und der Akustiker würde dann damit und mit den Messergebnissen einen Antrag auf frühzeitige Folgeversorgung bei meiner KK stellen.

Ich bin sehr viel mit Menschen in Kontakt, ein Großteil meines beruflichen Alltags geht über das Telefon und ich spüre teilweise in Gesprächen echten Leidensdruck.Hat jemand von euch Erfahrungen mit frühzeitiger Folgeversorgung oder kennt Stolpersteine? Habt ihr Erfahrungen wie die gesetzlichen Kassen reagieren? Ist deren Entscheidung eher willkürlich oder kann sich der Akustiker oder ich mich auf eine gesetzlich Regelung beziehen?

Danke und liebe Grüße
Syrinx

Re: Vorzeitige Folgeverordnung

Verfasst: 18. Aug 2014, 17:32
von Mihaui
Huhu...
PN is raus...
Grüße Mihaui :jump:

Re: Vorzeitige Folgeverordnung

Verfasst: 18. Aug 2014, 18:23
von Syrinx
Mihaui
Ich danke dir herzlich !

Liebe Grüße
Syrinx