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Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
Verfasst: 12. Okt 2014, 10:43
von krautwurst
Hallo, ich habe eine Frage, gilt das in "allen Nahverkehrszügen" oder nur bestimmte Kilometerzahl vom Startbahnhof entfernt. Vielen Dank und einen "sonnigen Sonntag" wünsche ich Allen
Re: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
Verfasst: 12. Okt 2014, 11:03
von JND
Hallo krautwurst,
nach der
DB gilt es bundesweit in allen Nahverkehrszügen:)
Viel Spaß beim Reisen,
JND
Re: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
Verfasst: 12. Okt 2014, 13:30
von 1301
Das wurde doch vor einiger Zeit geändert. Früher galt es nur in einigen Zügen vom Wohnort ausgehend, jetzt in allen Nahverkehrszügen.
Grüße, 1301
Re: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
Verfasst: 13. Okt 2014, 08:00
von krautwurst
Daaaaaaaaaaaaanke, das wollte ich bestätigt habe, hatte was von 50 km im Kopf wo die Freifahrt gilt!
Einen guten Wochenbeginn liebe Grüße Rose