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Bescheid über die Anerkennung Lärmschwerhörigkeit

Verfasst: 2. Nov 2014, 08:59
von ODOB55
An das Forum,
habe jetzt endlich den Bescheid von der Berufsgenosenchaft. Berufskrankheit 2301 wurde anerkannt, ein Anspruch auf Rente wurde abgelehnt. Habe auf dem linken Ohr 44% und auf dem rechten 43% Hörverlust laut Gdb Rechner. Die BG schreibt es wäre nur eine beginnende Schwerhörigkeit beiderseits mit Ohrgeräuschen.Beim Verorgungsamt habe ich 30% Gdb bekommen. Ich weiß das Gdb und MdE nicht gleich zu bewerten sind. Hat jemand Erfahrung hiermit und kan mir jemand einen Rat geben? Ich habe von der BG sehr gute Hörgeräte bekommen.
Widex 330 Dream. Ich weiß noch nicht, ob ich Wiederpruch einlegen sollte.Danke für Ratschläge.

Obod 55

Re: Bescheid über die Anerkennung Lärmschwerhörigkeit

Verfasst: 2. Nov 2014, 10:49
von rhae
Hallo Obod,

mit einem Hörverlust von 43% und 44% gibt es laut Tabelle D nur einen GdB von 30. Wogegen willst Du dann Widerspruch einlegen?

vg Ralph

Re: Bescheid über die Anerkennung Lärmschwerhörigkeit

Verfasst: 2. Nov 2014, 11:45
von fast-foot
Hallo ODOB55,

hier ein paar Ueberlegungen:

Wenn die Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt wurde, heisst das, dass der Arbeitgeber verantwortlich ist für Deine Gehörschädigung. Hier kann man sich bspw. auch fragen, ob Dein Gehör am Arbeitsplatz jeweils ausreichend geschützt war (hierfür zu sorgen ist Aufgabe des Arbeitgebers). Wenn dies nicht der Fall war, könnte sich dies vielleicht juristisch ausnutzen lassen.

Abgesehen davon kann man die Auffassung vertreten, dass der Arbeitgeber sich der Körperverletzung schuldig gemacht hat. Demnach muss er für die entstandenen Schäden haften. Dies durch zu setzen dürfte allerdings ziemlich aufwändig sein, und wie die Chancen stehen, kann ich leider nicht sagen. Aber Du könntest dies abklären (vielleicht verfügst Du über eine Rechtsschutzversicherung?).

Wenn Du weiterhin an einem Lärmarbeitsplatz beschäftigt sein solltest, wäre meiner Auffassung zu Folge das Minimum (nein, sogar weniger als das Minimum, siehe oben), die Kosten für ein adäquates Hörsystem zum übernehmen (Hörgeräte, welche speziell für den Einsatz am Lärmarbeitsplatz entwickelt worden sind).

Gruss fast-foot

Re: Bescheid über die Anerkennung Lärmschwerhörigkeit

Verfasst: 2. Nov 2014, 13:25
von ODOB55
Hallo Ralf
Wiederspruch wollte ich bei der BG einreichen.
Ein Anspruch auf Rente wegen der Berufskrankheit besteht nicht,laut BG.
Das mit der Rente leuchtet mir noch nicht ein. Vom Versorgungamt habe ich 30% GdB bekommen (Mittelgradige Schwerhörigkeit) BG sagt beginnende Schwerhörigkeit beidseits mit Ohrgeräuschen = keine Rente wegen Berufskrankheit. Was stimmt?
Gruß ODOB 55

Re: Bescheid über die Anerkennung Lärmschwerhörigkeit

Verfasst: 2. Nov 2014, 15:11
von Jürgen62
Hallo Obod 55,

ich habe ebenso wie Du eine Lärmschwerhörigkeit.
Die Bewertung der MDE und des GDB erfolgen auf der selben Grundlage nur das die MDE nur für Deine Lärmschwerhörigkeit ermittelt wird und der GDB für alle, also auch andere Behinderungen.
Wenn Du nur Deine Schwerhörigkeit angegeben hast sollte auch Deine MDE bei der Berufsgenossenschaft 30% betragen. Ab 20% müsste Dir hier eine Rente gewährt werden. Bei 30% entsprechend mehr.
Gegen die Nichtgewährung der Rente musst Du auf alle Fälle Einspruch erheben. Wie ich die BG kenne wird Sie sich darauf nicht einlassen wollen. Spätestens ab hier empfehle ich Dir professionelle Hilfe entweder über einen Fachanwalt für Sozialrecht oder wenn Du in der Gewerkschaft bist durch die DGB-Rechtsstelle. Eine Rechtsschutzversicherung ist bei einem Anwalt empfehlenswert. Hier geht es um viel Geld, da eine Verletztenrente lebenslang gewährt wird. Berechnet werden müssten dann 30% von Deinem Jahresarbeitsverdienst der speziell ermittelt wird.
Es kann lange dauern bis Du Dein Recht bekommst. In meinem Fall will sich die BG jetzt nicht einmal an das von ihr selbst veranlasste Gutachten halten.

ich wünsch Dir Erfolg Gruß Jürgen