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Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 11. Jan 2015, 21:22
von Kirstin
Hallo zusammen,

Wenn der HNO in einem Bericht für den Schwebi Ausweis von einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von x% spricht, meint er dann einen Grad der Behinderung von x?

Ist das gleichzusetzen?

Desweiteren schreibt er von einem Einsilbenverständnis von soundsoviel Prozent bei einer Lautstärke von 95 dB.
Ich war nicht mit drin. Aber macht es Sinn einen Verständnistest mit 95db zu machen????

Ist alles sehr weit ab von dem was unser eigentlicher "Profi"-HNO so macht. Ich hab gedacht, ich könnte mir den Weg vielleicht sparen und zu unserem eigentlich wirklich tollen HNO hier vor Ort gehen...

Danke,
Kirstin

Re: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 11. Jan 2015, 23:22
von EinOhrHase
Salut Kirstin

Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht normalerweise nicht dem GdB (Grad der Behinderung). Sonst wären demnach viel zu viele SH (stark) vermindert erwerbsfähig.

Das Einsilbenverständnis bei 95% ist ohne HG? Denke mal, dem ist so.
Dieser dient ua für die Einstufung, wie hochgradig die Sh ist.
Tonaudiogramm alleine reicht dafür oft nicht aus - Behördenwillkür?

Hörtests (Tonaudiogramm, Freiburger Sprachtest usw) dienen meist der Diagnose auf dem Papier. Die "Realität" des Hörens sieht meist anders aus.

Für wen soll der Schwebehindertenausweis ausgestellt werden?
Wenn es für ein Kind sein soll, ist das schon etwas merkwürdig mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit...............

Grüssle

Re: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 12. Jan 2015, 08:44
von otoplastik
Hallo Kirsten,

ich gehe mal davon aus, dass es um Deinen Sohn geht, der in Deiner Signatur genannt ist.
Vermutlich um eine Überprüfung? Oder habt Ihr einen Verschlechterungsantrag gestellt?
Wie ist sein GdB bisher?
Du kannst auch das Tonaudiogramm hier in den GdB-Rechner eingeben, dann siehst Du genau, welche Werte ihm für seine SH zustehen. Dazu kommt evtl noch eine Sprachentwicklungsverzögerung, die mitberechnet wird.
Wir haben für unseren Sohn nie einen Sprachtest gehabt. Das Tonaudiogramm reichte aus beim Versorgungsamt.
Wenn der HNO den GdB mit Minderung der Erwerbsfähigkeit verwechselt, ist er dann der richtige, um den oft schwierigen Weg beim Versorgungsamt zu gehen?
Zumal die Frage is, wie ernst die seinen Vorschlag (ich vermute, er wollte einen GdB vorschlagen) überhaupt nehmen.
Hat er Erfahrung darin, den GdB für ein Kind zu benatragen?
Herzliche Grüße, ototplastik

Re: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 12. Jan 2015, 09:22
von Kirstin
Nein, die hat er offensichtlich nicht:-)))
Jannik ist jetzt zehn. Der Ausweis muss verlängert werden, mit Foto.
Er hatte früher GdB 50
Das war aufgrund der clickBera. Das heißt er hatte irgendwo ne Reaktion bei 35 und 55 dB.
Im Endeffekt sind die werte aber in sprachrelevanten Bereichen viel viel schlechter. Daher hatte ich überlegt ob er mehr als 50 bekommen kann.
Ich hätte auch gerne dies beiblatt für den ÖPNV. Bin mir aber nicht sicher ob und wie das überhaupt mit dem GdB zusammenhängt.
Ich versuche es mal mit dem GdB Rechner. Hatte gestern spontan beschlossen, dass ich den nicht raffe :-)))

Es waren nicht 95% Prozent! sondern 95 Dezibel

Re: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 12. Jan 2015, 09:26
von Kirstin
Der GdB-Rechner sagt 40
Dann schicke ich vielleicht einfach das Foto hin und hoffe auf Verlängerung von GdB 50?

Re: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 12. Jan 2015, 12:56
von fast-foot
Hallo Kirstin,

wenn man die Versorgungsmedizin-Verordung studiert und die richtigen Ueberlegungen anstellt, muss man zum Schluss gelangen, dass bei Deinem Sohn das Ergebnis einer Sprachaudiometrie relevant ist, sofern dieses durchführbar ist (ich gehe davon aus, dass er hierfür ausreichend gut die deutsche Sprache versteht).

Das Sprachaudiogramm muss den Ansprüchen des Versorgungsamtes genügen. Benötigt werden das Sprachverstehen in Prozent bei 60 dB, 80 dB und 100 dB und der dB-Wert beim 50 %-igen Zahlwortversehen.

Wenn ohne besonderen Grund das Tonaudiogramm heran gezogen wird, so ist dies falsch.

Gruss fast-foot

Re: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 13. Jan 2015, 21:40
von Kirstin
fast-foot hat geschrieben:
Das Sprachaudiogramm muss den Ansprüchen des Versorgungsamtes genügen. Benötigt werden das Sprachverstehen in Prozent bei 60 dB, 80 dB und 100 dB und der dB-Wert beim 50 %-igen
Ach so, okay. Das erklärt, warum sie ihn so zugedreht hat:-)))

Ergebnis:
Zahlenverständnis 50% rechts bei 60dB links bei 75dB

Einsilbenverständnis
65dB rechts 30% links 5%
80dB rechts 60% links 5%
95dB rechts 95% links 40%

Inwieweit macht das jetzt einen Unterschied? Ich kann das doch glaube ich nicht in den GdB Rechner eingeben, oder?
Ich gucke gleich, sonst ist mein Text weg.

Trotzdem: der GdB Rechner sagt 40, der HNO sagt "erwerbsminderung 30%"
Also versuche ich lieber, die 50% zu verlängern, oder?

Re: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 14. Jan 2015, 11:35
von fast-foot
Mit diesen Werten ergibt sich für das rechte Ohr ein Hörverlust von 50 % und von 80 % für das linke.

Hieraus resultiert ein GdB von 30 oder 40 (die Tabelle ist hier nicht eindeutig) rein auf Grund des Hörverlusts.

Für das Versorgungsamt sind aber das Sprachverstehen bei 60 dB und bei 100 dB erforderlich, obwohl ich davon ausgehe, dass unter Berücksichtigung dieses Umstandes der GdB gleich bleiben dürfte.
Kirstin hat geschrieben:Wenn der HNO in einem Bericht für den Schwebi Ausweis von einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von x% spricht, meint er dann einen Grad der Behinderung von x?

Ist das gleichzusetzen?
Siehe bspw. hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung

Gruss fast-foot

Re: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 14. Jan 2015, 23:43
von Kirstin
Ach so, das ist ein alter Begriff, vielen Dank!
Alles ein bisschen merkwürdig.
Dann lasse ich wohl das Gutachten erstmal weg...
Vielen Dank,
Kirstin

Re: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 15. Jan 2015, 08:23
von Momo
Hallo Kirstin,

also bei den Werten würde ich das Risiko nicht eingehen, dass er runtergestuft wird. Ich würde den Ausweis einfach verlängern, es sei denn es kommen „Störungen“ dazu, die evtl. zusätzlich berücksichtigt werden müssten, z.B. starke Beeinträchtigung der Sprache, allg. Entwicklungsverzögerung oder oder.
Das Beiblatt für den ÖPNV bekommt man wenn man entweder das H im Ausweis hat (dann kostenlos) oder aber das GL (dann muss man 60 Euro ??? zahlen). Bei den Werten ohne Zusatzbehinderung trifft das aber auf Jannik nicht zu.

Grüße

Re: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Verfasst: 16. Jan 2015, 21:12
von Kirstin
Dann habe ich das leider richtig verstanden.
Schade, das wär mal was gewesen...
Danke