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				Fragen zur BERA
				Verfasst: 14. Aug 2015, 10:45
				von TanjaK
				Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Einstufung der GdB. Unsere Tochter ist hochgradig schwerhörig. Wir haben jetzt den Schwerbeschädigtenausweis mit 60 GdB bekommen. Ich habe auch ein Gutachten von einem Arzt eingesehen, dort wurde eher eine "an Taubheit grenzende Schwerhörigheit" aus der BERA rausgelesen. Wir haben schon Einspruch erhoben und warten gerade auf die Antwort. Ihr habt ja doch schon mehr Erfahrung was lest ihr aus der BERA raus?
			 
			
					
				Re: Fragen zur BERA
				Verfasst: 14. Aug 2015, 22:23
				von blacky_kyra
				Hallo TanjaK,
das von dir eingestellte Audiogramm ist sehr ungenau. Damit lässt sich ein GdB nicht berechnen, nur schätzen. Wie alt ist deine Tochter?
Ich denke zur Begutachtung würde das Amt eher die BERA-Werte nehmen, obwohl diese auch nicht zu 100% stimmen.
Wie waren die dB-Werte denn bei der BERA genau?
LG
			 
			
					
				Re: Fragen zur BERA
				Verfasst: 14. Aug 2015, 22:42
				von fast-foot
				Hallo TanjaK,
das Alter der Tochter ist wichtig. Je nachdem muss noch bspw. eine auf Grund der Hörstörtung (und "zeitlebens nicht mehr kompensierbare" (wenn bis zum siebten Lebensjahr so fest gestellt)) Sprachentwicklungsverzögerung berücksichtigt werden.
Massgeblich ist im Prinzip das Sprachaudiogramm - es sei denn, dessen Erstellung ist nicht möglich (wie sieht es bei Deiner Tochter aus?).
Weisst Du, ob bei der Bera Chirp-Signale verwendet wurden (ist nicht so wichtig, es nimmt mich nur Wunder)?
Ich würde die Werte der BERA so interpretieren:
Freq./ rechts/ links
500 Hz 65 dB 70 dB
 1 kHz 65 dB 70 dB
 2 kHz 80 dB 70 dB
 4 kHz 60 dB 65 dB
Diese Werte kannst Du in den GdB-Rechner eintragen. Dann erhältst Du einen gewissen Anhaltspunkt. Und bei Kindern unter sieben Jahren sind dann noch 20 zum resultierenden Wert hinzu zu addieren (alles ohne Gewähr).
Gruss fast-foot
			 
			
					
				Re: Fragen zur BERA
				Verfasst: 15. Aug 2015, 11:09
				von TanjaK
				Danke für eure Antworten. Mein Mädel wird in zwei Wochen ihren ersten Geburtstag feiern. Ich hätte die gleichen Werte wie fast-foot gelesen. Dann stehen unsere Chancen gar nicht so schlecht für die 80 GdB und das H. Laut dem Rechner hätte sie ja Anspruch auf 100 GdB. 
Die Sprachentwicklungsverzögerung wurde schon berücksichtigt. Sie hat für jedes Ohr 25 GdB bekommen und 10 GdB für die Sprache. 
Ich bin aber der Meinung, dass ihr ein H zusteht. Wir machen aktuell nichts anderes als die HG´s rein ins Ohr, Stundenlang suchen und wöchentlich zum Akustiker fahren, da wieder was kaputt ist.
			 
			
					
				Re: Fragen zur BERA
				Verfasst: 18. Aug 2015, 09:45
				von Momo
				Hallo,
mit den Werten hat sie rechts einen Hörverlust von 86% und links 89% und ist damit beidseits an Taubheit grenzend sh vor dem 7. Lebensjahr. Ein Sprachaudiogramm ist ja noch nicht durchführbar.
Damit steht ihr gemäß den Versorgungsmedizinschen Grundsätzen ein GdB 100 und die Merkzeichen H, B, GL, G und RF zu. Also in jedem Fall Widerspruch einlegen. Und auf jeden Fall dranbleiben, zur Not kalgen, denn das was ihr jetzt nciht erkämpft werdet ihr später umso schieriger durchsetzen können.
Ich mache gerade die Erfahrung, dass es immer schwieriger wird den korrekten GdB zu bekommen mit SH. Scheinbar sind die Behörden der Meinung, dass aufgrund der weiterentwickleten Hörtechnik oder mittlerweile schon standardmäßigen frühen CI-Versorgung vieler Kinder, der GdB niedriger anzusetzten ist, weil die Prognosen für einen guten Lautspracherwerb angeblich besser sind als früher... 
Allerdings ist diese Argumentation nicht zulässig, da gemäß den Vers. Grundsätzen der Hörverlust OHNE CI und OHNE HG zu bestimmen ist (wird gerne mal vergessen oder anders behauptet)...
Grüße
			 
			
					
				Re: Fragen zur BERA
				Verfasst: 22. Aug 2015, 21:41
				von otoplastik
				Hallo, 
Momo hat Recht!
Auch bei uns bekam mein Sohn erst 6ß%, nach einem deutlich formulierten Widerspruch, bei dem ich die Kriterien noch einmal extra beigefügt und seine Werte angestrichen habe, bekam er dann seine 100% und alle Merkzeichen außer GL.
Im Nachhinein hätten wir auch darauf bestehen sollen, es wurde uns sogar angeboten, noch einmal daraufhin zu überprüfen. Inzwischen befürchten wir, dass (auch nach der 
CI-Implantation) das Ergebnis der Überprüfung eher nachteilig für uns ist, also lassen wir es, das wichtigste hat er ja anerkannt bekommen.
Es gibt ja durch die Merkzeichen deutlich spürbare Nachteilsausgleiche, die z.T. (Steuer) auf Euch Eltern übertragen werden.
Besonders das H bedeutet eine Steuererleichterung.
Auch das B ist wichtig im Alltag-Ihr könnt z.B. alle Fahrten mit Eurem Kind als Begleitperson kostenfrei machen, das ist schon wichtig, wenn man so viele Termine hat. Und anderes.
Guck mal hier:
 
http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/S ... 3_2014.pdf
Herzliche Grüße, 
otoplastik