ich benötige mal die Hilfe des Forums. Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich habe Anfang September mit einem Facharztrezept eine neue Lichtsignalanlage (Rauchmelder, Türklingel- und Telefonsender, sowie mehrere Blitzlampen) bei der Techniker Krankenkasse beantragt.
Einer der beantragten Rauchmelder wurde abgelehnt, weil "zwei Flure bzw. einen Flur über Eck bauart bedingt ist" und die Techniker für das "häusliche Umfeld" nicht zuständig ist.
Weiterhin wurde der Telefonsender abgelehnt, mit der Begründung, dass Telefonieren kein Grundbedürfnis im Sinne der
Einen Widerspruch habe ich geschrieben und dabei auf 3 Punkte hingewiesen:
1. es gibt bereits Urteile (u.a. vom Sozialgericht Dresden), dass in der heutigen Zeit sehr wohl das Telefon zum allgemeinen Lebensgegenstand zählt und das Grundbedürfnis nach Kommunikation befriedigt.
2. ein Sender für eine Lichtsignalanlage ist ein Gerät, was dazu dient, die akustischen Signale des Telefons (Klingeln) in optische (Lichtblitze) zu transformieren. Ein solches Gerät kann damit gar nicht das Grundbedürfnis Telefonieren erfüllen, da es kein Gerät ist, mit dem man telefonieren kann (es ist ja kein Telefon!)
3. das beantragte Hilfsmittel hat eine Hilfsmittelnummer und ist im Hilfsmittelverzeichnis der
Ich trage beidseitig
Der TK ist dieses recht egal. Sie sind der Meinung, dass der Telefonsender nicht von ihnen übernommen wird, da dieser das Grundbedürfnis Telefonieren deckt und dieses kein Grundbedürfnis im Sinne der
Nun meine Frage: ist jemand bei der TK versichert und hat einen Telefonsender für die Lichtsignalanlage übernommen bekommen?
Oder kennt jemand Urteile eines -- im Idealfall Bundessozialgericht -- was besagt, dass der Telefonsender von der
(Im "Rauchmelder-Urteil" hat das LSG dem Kläger den Telefonsender zugestanden!).
Welche Argumente kann ich noch vorbringen?
Der Telefonsender kostet 130 Euro, was ich durchaus auch selbst zahlen könnte. Aber hier geht es mir ums Prinzip, da ich der Meinung bin, dass mir das Hilfsmittel zusteht. Allerdings würde mich eine Klage (mit dem VdK) auch ca. 30 Euro kosten.... lohnt sich das?
Hat vielleicht jemand schon eine solche Klage geführt und gewonnen? Wenn ja, kann er mir das Urteil ggf. zukommen lassen?
Grüße,
Miriam