Kostenübernahme Telefonsender

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muggel
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Kostenübernahme Telefonsender

#1

Beitrag von muggel »

Hallo,

ich benötige mal die Hilfe des Forums. Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich habe Anfang September mit einem Facharztrezept eine neue Lichtsignalanlage (Rauchmelder, Türklingel- und Telefonsender, sowie mehrere Blitzlampen) bei der Techniker Krankenkasse beantragt.
Einer der beantragten Rauchmelder wurde abgelehnt, weil "zwei Flure bzw. einen Flur über Eck bauart bedingt ist" und die Techniker für das "häusliche Umfeld" nicht zuständig ist.
Weiterhin wurde der Telefonsender abgelehnt, mit der Begründung, dass Telefonieren kein Grundbedürfnis im Sinne der GKV ist.

Einen Widerspruch habe ich geschrieben und dabei auf 3 Punkte hingewiesen:
1. es gibt bereits Urteile (u.a. vom Sozialgericht Dresden), dass in der heutigen Zeit sehr wohl das Telefon zum allgemeinen Lebensgegenstand zählt und das Grundbedürfnis nach Kommunikation befriedigt.
2. ein Sender für eine Lichtsignalanlage ist ein Gerät, was dazu dient, die akustischen Signale des Telefons (Klingeln) in optische (Lichtblitze) zu transformieren. Ein solches Gerät kann damit gar nicht das Grundbedürfnis Telefonieren erfüllen, da es kein Gerät ist, mit dem man telefonieren kann (es ist ja kein Telefon!)
3. das beantragte Hilfsmittel hat eine Hilfsmittelnummer und ist im Hilfsmittelverzeichnis der GKV-Spitzenverbände gelistet. Es ist somit als Hilfsmittel anerkannt und sollte -- bei entsprechender Indikation -- auch durch die GKVs bezahlt werden! (Die Indikation liegt bei mir vor; auf dem Rezept steht "beidseitige Taubheit").

Ich trage beidseitig CI, kann mit denen auch telefonieren. Nachts jedoch liegen diese in einer Trockenbox. Wenn Nachts das Telefon geht, so handelt es sich immer um ein Notfall. Sei es, dass irgendetwas mit den Schwiegereltern ist, mit den Kindern oder mit meinem Mann. Auch ist es hier nicht unüblich, wenn Nachbarn Verdächtiges melden (sei es, dass sich jemand auf dem Grundstück herumtreibt oder -- wie es letztes Jahr beim Nachbarn war -- nachgefragt wird, ob alles ok ist, weil am Haus einen hohe Rauchbildung zu erkennen war). Kurzum: nachts möchte ich solche wichtigen Anrufe mitbekommen, insbesondere, wenn mein Mann berufsbedingt nicht zu Hause ist.

Der TK ist dieses recht egal. Sie sind der Meinung, dass der Telefonsender nicht von ihnen übernommen wird, da dieser das Grundbedürfnis Telefonieren deckt und dieses kein Grundbedürfnis im Sinne der GKV ist. Sie haben jetzt diese Angelegenheit im Widerspruch (!) an das Sozialamt weitergeleitet, da sie der Meinung sind, dass es ein Hilfsmittel ist, welches im Rahmen der sozialen Teilhabe eingeordnet werden muss.

Nun meine Frage: ist jemand bei der TK versichert und hat einen Telefonsender für die Lichtsignalanlage übernommen bekommen?
Oder kennt jemand Urteile eines -- im Idealfall Bundessozialgericht -- was besagt, dass der Telefonsender von der GKV übernommen werden muss?
(Im "Rauchmelder-Urteil" hat das LSG dem Kläger den Telefonsender zugestanden!).
Welche Argumente kann ich noch vorbringen?
Der Telefonsender kostet 130 Euro, was ich durchaus auch selbst zahlen könnte. Aber hier geht es mir ums Prinzip, da ich der Meinung bin, dass mir das Hilfsmittel zusteht. Allerdings würde mich eine Klage (mit dem VdK) auch ca. 30 Euro kosten.... lohnt sich das?
Hat vielleicht jemand schon eine solche Klage geführt und gewonnen? Wenn ja, kann er mir das Urteil ggf. zukommen lassen?

Grüße,
Miriam
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pikacht
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Re: Kostenübernahme Telefonsender

#2

Beitrag von pikacht »

Hallo Miriam,
ich habe die Lisa mit drei "Blitzern"ohne weiters (von der AOK ) bezahlt bekommen.
Dort konnte ich das Telefon und die Türklingel mit den beiliegenden Kabeln anschliessen.
Abgelehnt wurden vor ca 2 Jahren die Rauchmelder.
Den einen Rauchmelder hatte ich mit dem beiliegenden Microfon bestückt, sodass ich zumindest im Schlaf nicht überrascht werde.
Vor ca 1 Jahr stellte ich einen erneuten Antrag (der Akkustiker wies mich darauf hin) auf drei Funkrauchmelder und einen Konverter.Diesmal wurde der Antrag genehmigt.
Lediglich die Rezeptgebühren musste ich bei allen Anträgen bezahlen.
Und da es Dir auch um das Prinzip geht, zieh doch das Verfahren mit dem VDK durch :D .
Geh in Vorleistung und Du wirst sehen die TKK wird dir einen Vergleich in voller Höhe der Kosten anbieten.
Gruß Pikacht
Kaja
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Re: Kostenübernahme Telefonsender

#3

Beitrag von Kaja »

Hallo Miriam,

diese Entscheidung kennst du schon?

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Nach Maßgabe dieser Grundsätze über die Hilfsmittelversorgung im Rahmen der GKV beim unmittelbaren und mittelbaren Behinderungsausgleich (3. Variante des § 33 Abs 1 Satz 1 SGB V und des § 31 Abs 1 Nr 3 SGB IX) geht es bei einer Lichtsignalanlage für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige nicht um einen unmittelbaren Behinderungsausgleich, weil nicht das Hörvermögen wiederhergestellt oder gestärkt wird, wie es zB bei der Versorgung mit Hörgeräten der Fall ist. Nicht das Hören selbst wird ermöglicht oder erleichtert, sondern das fehlende Hörvermögen durch die Nutzung des nicht beeinträchtigten Sehvermögens kompensiert, indem akustische Signale, wie zB das Läuten der Türklingel oder des Telefons, in optische Signale (zB Lichtblitze) umgewandelt werden. Der gehörlose Versicherte hört nicht das Läuten der Türklingel, sondern sieht, dass die Türklingel bedient wird. Ebenso kann die Kompensation des fehlenden Hörvermögens durch die Umwandlung von akustischen in taktile Signale erfolgen, wie es zB beim Einsatz von Vibrationskissen der Fall ist. Der Ersatz eines ausgefallenen bzw beeinträchtigten Sinnes durch die Nutzung eines intakten anderen Sinnes stellt sich somit als mittelbarer Behinderungsausgleich dar, bei dem - wie ausgeführt - zu prüfen ist, ob ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen ist.

Die Lichtsignalanlage ist erforderlich zur Verwirklichung eines solchen Grundbedürfnisses. Das selbstständige Wohnen sowie das Kommunizieren mit anderen Menschen gehört zu diesen Grundbedürfnissen.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
muggel
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Re: Kostenübernahme Telefonsender

#4

Beitrag von muggel »

Hallo Kaja,

ja, das kannte ich schon und habe dieses Urteil auch im Widerspruch genannt. Die TK ist der Meinung, dass Telefonieren kein Grundbedürfnis im Sinne der GKV ist und damit der Telefonsender nicht durch die TK genehmigt werden kann.
Die restliche Lichtsignalanlagenkomponenten haben sie genehmigt.
Trotz der Erklärung, dass ich ja kein Hilfsmittel zum Telefonieren beantragt habe, ist die TK der Meinung, dass mir der Telefonsender das Telefonieren erleichtert und zum Telefonieren nötig ist. Also würde dieser zur Befriedigung des Grundbedürfnis Telefonieren sein und damit nicht in die Leistungspflicht der GKV fallen.
Sie sind nun der Meinung, dass das Sozialamt im Sinne der sozialen Teilhabe als einziger Kostenträger in Frage kommt und haben dieses um Amtshilfe gebeten.

Meiner Meinung nach ist es aber ein Hilfsmittel, welches die Krankenkasse zahlen muss. Immerhin steht es im Hilfsmittelverzeichnis der GKV-Spitzenverbände und hat folglich eine Hilfsmittelnummer.
Ich fühle mich gerade so, als hätte die TK mir einen Rollstuhl genehmigt, jedoch ohne Räder.....

Kaja.. dennoch danke für deine Mühe.

Grüße,
Miriam
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Kaja
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Re: Kostenübernahme Telefonsender

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo Miriam,

ich hatte die o. g. Entscheidung so verstanden, dass das BSG eindeutig festgestellt hat, dass auch der Telefonsender erforderlich ist zur Verwirklichung der Grundbedürfnisse selbstständiges Wohnen und Kommunizieren mit anderen Menschen.

Wieviel Zeit ist vergangen zwischen dem Antrag und der Ablehnung (mehr als drei Wochen - § 13 Absatz 3a SGB V)? Dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Weiterleitung an das Sozialamt nicht mehr möglich ist, weißt du ja selbst. Du kannst aber die KK darauf hinweisen, dass sie als erstangegangener Träger, der nicht innerhalb der Fristen des § 14 SGB IX weitergeleitet hat, nach allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen hätte prüfen müssen - also auch nach dem Recht der Eingliederungshilfe. Wenn die KK also der Meinung ist, ein Telefonsender sei eine Leistung der Eingliederungshilfe, dann kann und muss sie die Entscheidung darüber selbst treffen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
muggel
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Re: Kostenübernahme Telefonsender

#6

Beitrag von muggel »

Hallo,

hier ein Update: nach Einschalten des Bundesversicherungsamts, sowie Erhebung einer Untätigkeitsklage habe ich heute den Bescheid bekommen, dass der Telefonsender von der TK übernommen wird.

Ich kann daher nur raten, eine Ablehnung nicht zu akzeptieren, das Bundesversicherungsamt einzuschalten und ggf. auch vor Gericht zu klagen! Ein langer Atem ist dennoch erforderlich....

Grüße,
Miriam
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