Umbaukosten wg. Inklusion in Baden-Württemberg übernimmt das Land
Verfasst: 14. Apr 2016, 20:14
Hallo zusammen!
Seit diesem Schuljahr bekommen in Baden-Württemberg die Grund- und die Sekundarstufe-1-Schulen die inklusions-bedingten Umbaukosten vom Land erstattet. Ich weiß nicht, ob Baden-Württemberg das erste oder das letzte Bundesland ist, das so verfährt. Damit sind aber neben Barrierefreiheit auch akustische Ertüchtigungen von vorhandenen Schulräumen abgedeckt.
Das Land übernimmt die Umbaukosten, sofern eine Förderkonferenz beim Staatlichen Schulamt dies für erforderlich hält. Ein Kommunalverband erarbeitet dann ein Gutachten zum Umfang der Maßnahmen und berät den Schulträger.
Meine Meinung: Für Schwaben und Badener ist damit die Zeit der privaten (und wenig aussichtreichen) Anläufe bei Schule und Schulträger eigentlich vorbei. Denn das Land bezahlt jetzt erforderliche Maßnahmen. Allerdings bedeutet das wohl keine Sofortlösungen für Einzelfälle. Das Verfahren und die anschließenden Baumaßnahmen dürften einen großen Teil der Grundschulzeit eines einzelnen Kindes in Anspruch nehmen. Umschulungen an bereits geeignet ausgestattete Schulstandorte dürften damit nicht vom Tisch sein.
Nette Grüße
Norbert_S
Seit diesem Schuljahr bekommen in Baden-Württemberg die Grund- und die Sekundarstufe-1-Schulen die inklusions-bedingten Umbaukosten vom Land erstattet. Ich weiß nicht, ob Baden-Württemberg das erste oder das letzte Bundesland ist, das so verfährt. Damit sind aber neben Barrierefreiheit auch akustische Ertüchtigungen von vorhandenen Schulräumen abgedeckt.
Das Land übernimmt die Umbaukosten, sofern eine Förderkonferenz beim Staatlichen Schulamt dies für erforderlich hält. Ein Kommunalverband erarbeitet dann ein Gutachten zum Umfang der Maßnahmen und berät den Schulträger.
Meine Meinung: Für Schwaben und Badener ist damit die Zeit der privaten (und wenig aussichtreichen) Anläufe bei Schule und Schulträger eigentlich vorbei. Denn das Land bezahlt jetzt erforderliche Maßnahmen. Allerdings bedeutet das wohl keine Sofortlösungen für Einzelfälle. Das Verfahren und die anschließenden Baumaßnahmen dürften einen großen Teil der Grundschulzeit eines einzelnen Kindes in Anspruch nehmen. Umschulungen an bereits geeignet ausgestattete Schulstandorte dürften damit nicht vom Tisch sein.
Nette Grüße
Norbert_S