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Neu hier

Verfasst: 28. Jun 2016, 20:02
von Sandra40
Hallo zusammen,

mein Name ist Sandra bin 40 Jahre und habe eine 10 jährige Tochter mit Schwerhörigkeit. Paukenerguß wurde 2011 entfernt keine Röhrchen gesetzt. Nachdem es aber nicht besser wurde mit der sprache( nuscheln) und dem hören(alles immer bis auf höchste Lautstärke) habe ich hilfe gesucht. Pädaudio wurde dann 2012 gemacht .Diagnose Schwerhörigkeit auf beiden Ohren. Ab zum Höhrgeräteakkustiker,Höhrgeräte wurden angepasst. Mitlerweile von der Regelschule auf LGS gewechselt. FM Anlage beantragt und wie soll es auch anderst sein erst mal abgelehnt.
Nun bin ich auf der suche nach Paragrafen um den Wiederspruch zu schreiben.Das ist nur die kurzform von dem ganzen Ärger und Frust.
Wo finde ich nun Hilfe hier.
LG
Sandra

Re: Neu hier

Verfasst: 15. Jul 2016, 11:27
von chumbaba
Hallo Sandra,

hab ich zufällig im Netz gefunden.

http://www.comfortaudio.com/de/files/20 ... E-1502.pdf

hilft dir das vielleicht weiter?

Vorgehen:
• Der HNO-Arzt stellt eine Verordnung für eine Übertragungsanlage/FM Anlage aus.
• Sie reichen die Kosten zusammen mit der Verordnung bei der Krankenkasse ein.
• Verweisen Sie bei der Einreichung ggf. auf die HilfsM-RL § 18 und § 19 (ggf. § 25) sowie auf das SGB V § 33 und
das BGG.

PS: was ist eine LGS?

Re: Neu hier

Verfasst: 15. Jul 2016, 12:08
von Sandra40
Hallo chumbaba,

danke für den link hat mir weitergeholfen :-)

LGS= LandesGehörlosenSchule

Re: Neu hier

Verfasst: 16. Jul 2016, 08:07
von muggel
<Doppelposting gelöscht>

Re: Neu hier

Verfasst: 16. Jul 2016, 08:11
von muggel
Hallo,

warum stellt dann die Schule keine entsprechende Anlage bereit? Immerhin handelt es sich ja um eine Förderschule für Hörgeschädigte!
(Und in der genannten Hilfsmittelrichtlinie wird klar geschrieben, dass eine FM nur dann für die Schule übernommen wird, wenn die Schule eine solche nicht bereitstellt - wovon man bei Förderschulen für Hörgeschädigte jedoch ausgeht!!)

Daneben ist eine FM auch im nicht-schulischen Alltag wichtig, zwecks Sprachförderung etc.
Entsprechend muss die FM auch begründet werden.
Eine Begründung, dass diese für die Schule nötig ist, entfällt jedoch in diesem Zusammenhang.
Wichtig ist es dann, die FM mit der Erfüllung von Grundbedürfnissen zu begründen: Hörförderung im Rahmen der Logopädie, Selbstständigkeit erlangen (selbstständiges Einkaufen etc). Verkehrserziehung (Hören von Kommandos / Warnrufen etc wegen Störlärm nur mit FM möglich) usw.
Wie gut / schlecht hört denn das Kind?

Grüße,
Miriam