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Rauchmelder im Studentenwohnheim
Verfasst: 30. Aug 2016, 08:49
von Roja
Hallo an alle
Im meinem engeren Freundeskreis ist es nun soweit - einige "taube Nüsschen" beginnen jetzt zum Oktober ihr Studium im Bundesland Bayern. Es tauchen viele Fragen auf und ich muss zugeben, mich leider dann doch nicht so gut auszukennen bzw. mir fehlt der Erfahrungswert...vielleicht kann jemand hier etwas dazu beitragen?
Folgendes Szenario: Rauchmelderpflicht - es sind bereits Rauchmelder in der Studentenwohnung montiert. Billigteile und nur für Hörende nutzbar. Das StuWerk wurde bereits kontaktiert - mit der Bitte sich um eine Lösung für Hörgeschädigte zu kümmern. Dies wurde zugesagt. Das StuWerk gab nun an, dass man sich die Anlage verordnen lassen müsse vom HNO und dies dann mit einem Kostenvoranschlag bei der jeweiligen Krankenkasse einreicht...Nun zu den Fragen:
1. Ist es richtig, dass das Studentenwerk nur normale Rauchmelder anbringen darf und keinen Zuschuss bekommen kann vom Staat/Stadt/etc. für spezielle Melder? (Es wird ja dort mehr Hörgeschädigte geben zum studieren...?)
2. Wenn die Verordnung von den Betroffenen selbst besorgt wird, dann darf der Betroffene selbst die Anlage behalten - muss sie also nach Auszug nicht entfernen? Muss er dann aber auch selbst für die Wartung der Anlage aufkommen?
3. Was passiert, wenn die Krankenkasse nur 10 Euro o.ä. beisteuern möchte bzw. nichts zu zahlen möchte?
4. Stimmt es, dass die Krankenkasse soetwas nur einmal übernimmt und man dann bei einem Umzug in eine größere Wohnung/Haus komplett selbst für die Erweiterung aufkommen muss?
Fragen über Fragen :help:
Liebe Grüße
Roja
Re: Rauchmelder im Studentenwohnheim
Verfasst: 30. Aug 2016, 11:26
von EinOhrHase
Salut Roja,
Mit den Rauchmeldern ist es so ne Sache, ob das ein eindeutiges Hilfsmittel im medizinischen Sinne ist (würde dann die KK evtl übernehmen, bezuschussen) oder ob es im "Ermessen des Betroffenen liegt", selbst aktiv zu werden.
IdR ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, separate Rauchmelder für GL / SH zu installieren. Bei Einrichtungen, wo die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass dort GL / SH wohnen (Behinderten-Wohnheim für BBW-Azubis zB), sieht es ein bisschen anders aus.
Angenommen, die KK bezuschusst / übernimmt einen (oder mehrere) Rauchmelder, ist es kostentechnisch (anteilig) deren Eigentum. Demzufolge müsste der "Nutzer" den Rauchmelder bei Umzug mitnehmen.
Es sei denn, der Vermieter möchte diesen Rauchmelder übernehmen, was ich für unwahrscheinlich halte.
Ein ähnliches Problem habe ich hier in der Wohnung, in der der Vermieter "seine" Rauchmelder hat installieren lassen. Auf die Bemerkung hin, dass wenn ich mein HG nicht drin / drauf hab, ich das sehr wahrscheinlich nicht höre, bekam ich nur ein müdes lächeln mit der sinngemässen Bemerkung: Nicht das Problem des Vermieters..........
Evtl könnte eine Rücksprache bei der KK / Installateur von Rauchmeldern bzw Feuerwehr hilfreich sein - ggf auch den Vermieter mit einbeziehen, inwiefern er "mitmacht". Ob gängige Rauchmelder mit optischen Signaleinrichtungen nachrüstbar sind, kann ich nicht sagen, ausschliessen möchte ich das jedoch nicht.
Aktuelle Rauchmelder sind ausgelegt auf ca 10 Jahre Nutzungsdauer und demzufolge auch wartungsfrei, da es wohl schon vorkam, dass die Mieter vergessen hatten, die Batterie im Rauchmelder zu tauschen. Ob das auch für Rauchmelder mit Lichtsignalen gilt, wäre abzuklären......
Gruss
Re: Rauchmelder im Studentenwohnheim
Verfasst: 30. Aug 2016, 12:17
von muggel
Hallo!
Roja hat geschrieben:
1. Ist es richtig, dass das Studentenwerk nur normale Rauchmelder anbringen darf und keinen Zuschuss bekommen kann vom Staat/Stadt/etc. für spezielle Melder? (Es wird ja dort mehr Hörgeschädigte geben zum studieren...?)
In meinen Augen ist es korrekt, denn das Studentenwerk ist ja nichts anderes als ein normaler Vermieter. Er stellt die Wohnungen gegen Entgeld zur Verfügung.
2. Wenn die Verordnung von den Betroffenen selbst besorgt wird, dann darf der Betroffene selbst die Anlage behalten - muss sie also nach Auszug nicht entfernen? Muss er dann aber auch selbst für die Wartung der Anlage aufkommen?
Die Rauchmelder von Humantechnik, die mit der Lisa zusammen funktionieren, sind wartungsfrei. Dem Betroffenen gehört die Anlage, also darf er diese nach dem Auszug mitnehmen. Gerade bei der Humantechnik-Anlage "kooperiert" der Rauchmelder mit den Sendern der Lichtsignalanlage
(Wecker, Blitzlampen) und gehört somit zu dem "kompletten" Set.
3. Was passiert, wenn die Krankenkasse nur 10 Euro o.ä. beisteuern möchte bzw. nichts zu zahlen möchte?
Bei einem entsprechenden Hörstatus (mindestens an Taubheit grenzend) hat die Krankenkasse die Rauchmelder im Rahmen einer Lichtsignalanlage vollständig zu übernehmen. Hier gibt es ein Bundessozialgerichtsurteil (umgangssprachlich auch Rauchmelder-Urteil für Gehörlose genannt).
4. Stimmt es, dass die Krankenkasse soetwas nur einmal übernimmt und man dann bei einem Umzug in eine größere Wohnung/Haus komplett selbst für die Erweiterung aufkommen muss?
Generell ist es mit allen Hilfsmitteln so, dass diese für eine gewisse Einsatzzeit vorgesehen sind. Die Rauchmelder müssen nach ca. 10 Jahren ausgetauscht werden. Ebenso wie ein Lichtwecker etc kaputt gehen kann, ist auch dann entsprechend Ersatz nötig.
Viele Krankenkassen (wie z.B: die TK) zahlen nur Rauchmelder für die Schlafräume und den Flur. Wir haben hier mehrere Flure, aber die TK hat insgesamt nur 4 Rauchmelder genehmigt (zwei Kinderzimmer, ein Flur, Elternschlafzimmer). Möchte ich mehr Rauchmelder haben, so muss ich für die Erweiterung aufkommen.
Grüße,
Miriam
Re: Rauchmelder im Studentenwohnheim
Verfasst: 30. Aug 2016, 14:30
von EinOhrHase
Re: Rauchmelder im Studentenwohnheim
Verfasst: 30. Aug 2016, 15:49
von ulbos
Hallo Roja,
sind die Rauchmelder im Studentenwohnheim eventuell miteinander per Funk vernetzt und ist auch eine Alarmanlage installiert? Von daher beschränkt sich das Problem nicht nur auf den Rauchmelder, sondern auch die Schnittstelle mit dem Funk- und Alarmsystem des Hauses muss dann in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Gruß
ulbos
Re: Rauchmelder im Studentenwohnheim
Verfasst: 30. Aug 2016, 16:24
von muggel
Hallo Ulbos,
wenn du zu den bereits installierten einen weiteren, eigenen anbringst, sollte das das bestehende System nicht beeinträchtigen.
Grüße,
Miriam
Re: Rauchmelder im Studentenwohnheim
Verfasst: 30. Aug 2016, 18:03
von EinOhrHase
@Muggel
das ist schon richtig, dass ein eigens mitgebrachter Melder das System nicht beeinträchtigt.
Denke, Ulbos möchte damit sagen, dass ein weiterer Melder ggf nicht in das bestehende Funknetz passen könnte. Bin mir da nicht sicher, ob bei allen Meldern der versch. Hersteller das selbe Funksystem eingebaut wird / ist.
Bei einigen Herstellern / Modellen lässt sich die Einheit für die Blitzlichtanlage "nachrüsten" (Herstellerbezogen).
Im Falle man braucht "nur" das Nachrüstset, wäre es interessant zu wissen, ob die KK den kompletten Satz (Melder + Blitzanlage) bezahlt oder eben nur die Blitzanlage.
Gruss
Re: Rauchmelder im Studentenwohnheim
Verfasst: 30. Aug 2016, 18:48
von muggel
Hallo,
ich habe letztes Jahr eine komplette Lichtsignalanlage inklusiv Rauchmelder beantragt und bekommen.
Neben einem Wecker, Blitzlampen, Türsender habe ich auch 4 Rauchmelder erhalten.
Diesen Rauchmelder kann man nicht mit einem Funkmodul nachrüsten, da der bereits drin ist, aber halt auf die Frequenz der Lichtsignalanlage "gepolt".
Grüße,
Miriam
Re: Rauchmelder im Studentenwohnheim
Verfasst: 31. Aug 2016, 12:53
von ulbos
Hallo,
mit meiner Frage wollte ich zu bedenken geben, dass es eventuell sinnvoll bzw. unumgänglich sein könnte, die Lichtsignalanlage auch mit dem Funknetz der Rauchmelderanlage bzw. mit der Alarmanlage des Studentenwohnheims zu koppeln. Meines Wissens sind in Heimen in der Regel die Rauchmelder in den Fluren und sonstigen gemeinschaftlich genutzten Räumen per Funk miteinander vernetzt. Da reicht der Rauchmelder der eigenen Lichtsignalanlage im Zimmer alleine wohl nicht und weitere zusätzliche Rauchmelder außerhalb des Zimmers würden wegen der begrenzten Reichweite wahrscheinlich nicht funktionieren.
Gruß
ulbos
Re: Rauchmelder im Studentenwohnheim
Verfasst: 31. Aug 2016, 16:32
von EinOhrHase
@Ulbos
in der heutigen Zeit lässt sich ja sehr viel per Funk verbinden, so auch die Rauchmelder. Bei dem Rauchmelder, der in meiner Wohnung installiert wurde (ist mit den anderen Rauchmeldern per Funk verbunden), gibt es als "Zubehör" die passende Lichtanlage.
So müsste man erst schauen, welches Modell und von welchem Hersteller im besagten Studentenwohnheim installiert wurde.
Hierzu auch mein Gedanke, ob die KK den Rauchmelder mitsamt der Blitzanlage übernimmt oder ob es auch möglich ist, nur die Blitzanlage zu beantragen.
Kann mir nicht vorstellen, dass die heutigen Melder ausschliesslich autark arbeiten - auch im eigenen Hause nicht, wo es ja ebenso Sinn macht, mehrere Rauchmelder zu installieren und untereinander zu vernetzen.
Gruss